…und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt Pensionseinkünfte als ehemaliger Abgeordneter zum Nationalrat und früherer Obmann der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten. Er erfüllt nunmehr die Aufgabe eines Seniorenbeirates. In dieser Funktion als Pensionistenvertreter muss er an Sitzungen und Besprechungen teilnehmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes XYZ vom 13.10.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache WBG, gegen den Bescheid des FA Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 11. Juni 2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, Pensionist, in B, vom 4. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 21. April 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Der Pensionistenabsetzbetrag von 400 € vermindert sich gemäß § 33 Abs. 6 Z 3 EStG 1988 gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden laufenden Pensionseinkünften von 19.930,00 € und 25.000,00 € auf Null. Pensionseinkünfte sind nicht nur Pensionen aus der in- und ausländischen gesetzlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Gutschrift an Einkommensteuer erhöht sich von bisher 1.978 S…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Peter Rumpf, Wirtschaftstreuhänder, 8020 Graz, Keplerstraße 49, vom 8. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 25. Jänner 2008 betreffend Einkommensteuer für 2006 entschieden: Die Berufung wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, 1030 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13.04.2015…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 10.06.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 6. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. August 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., A,vom 16. Feber 2004gegen den Bescheid des Finanzamtes A betreffend Einkommensteuer 2002 vom 26. Jänner 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 23.03.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: I.) Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache der Bf., Adr., über die Beschwerde vom 22.4.2015 gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 2/20/21/22 vom 9.4.2015, betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Bf.-Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 27. Mai 2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A.gasse (WOHNPARK S.), 1190 Wien, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, Hintere Zollamtsstr 15/1/30, 1030 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 10…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, Adr., vom 19. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 13. Dezember 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 1. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. erzielte im Berufungsjahr 2008 als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, Adr., vom 1. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 23. November 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Z in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 03.07.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 06.06.2012, betreffend zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., W.,B-Gasse, vom 22. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 16. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 und 2009 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…