RIS AI
13 Treffer1546 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/1287-L/04Anerkennung diverser Ausgaben eines Gemeindevorstandsmitgliedes als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z., vom 14. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 27. September 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…

UFSW RV/2583-W/10Werbungskosteneigenschaft von Reisekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2012

…Ausnahme jener für die Anschaffung eines Radios, jener für nicht näher spezifizierte "Fachzeitschriften" und Parteimitgliedsbeiträge sowie jener für Geschenke an Mitarbeiter im Ausmaß von 9.382,59 Euro als Werbungskosten anerkannt. Betreffend die Reisekosten wurde seitens des Finanzamtes ausgeführt, dass in Ansehung der mangelnden Vorlage…

BFG RV/7100443/2022Werbungskosten eines Bürgermeisters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2026

…da auch Personen, die keine politische Funktion ausüben, diesen zu bezahlen haben und ebenso wie einen Parteimitgliedsbeitrag nicht als Werbungskosten abziehen können. Wenn die belangte Behörde den Abzug der angeführten Mitgliedsbeiträge nicht zugelassen hat, ist dies nicht zu beanstanden. 4. Weihnachtsfeiern Unter Repräsentationsaufwendungen sind nach…

KStR 2013 Rz 514–51611.2.7 Mitgliedsbeiträge
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

11.2.7 Mitgliedsbeiträge Rz 514: Beiträge sind Zuwendungen der Mitglieder an eine Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Mitglieder, die der laufenden Abdeckung des Aufwandes der Körperschaft dienen. Dabei sind echte und unechte Mitgliedsbeiträge zu unterscheiden. Gemischte Beiträge liegen vor, wenn ein einheitlicher Mitgliedsbeitrag sowohl…

LStR 2002 Rz 2395.2 Berufsförderungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.2 Berufsförderungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 5.2.1 Beiträge an politische Parteien Rz 239: Beiträge an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen, sind Werbungskosten nach dem allgemeinen…

LStR 2002 Rz 3375.9.6 Beiträge an politische Parteien
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.6 Beiträge an politische Parteien Rz 337a: Darunter fallen alle Zahlungen an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen (siehe VwGH 25.6.1988, 88/13/0030, VwGH 17.9.1997…

UStR 2000 Rz 33–341.1.1.10. Mitgliedsbeiträge
geltende FassungRichtlinien24.10.2007

1.1.1.10. Mitgliedsbeiträge Rz 33: "Echte" Mitgliedsbeiträge sind Beiträge, welche die Mitglieder einer Personenvereinigung nicht als Gegenleistungen für konkrete Leistungen, sondern für die Erfüllung des Gemeinschaftszwecks zu entrichten haben. Da in diesem Fall kein Leistungsaustausch vorliegt, stellen diese "echten" Mitgliedsbeiträge kein umsatzsteuerbares Entgelt…

UFSG RV/0221-G/10Werbungskosten eines Vizebürgermeisters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AA, Adresse, vertreten durch Fidas Graz Steuerberatung GmbH, 8042 Graz, Petersbergenstraße 7, vom 28. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20. November 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als…

LStR 2002 Rz 4066.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

6.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung Rz 406a: 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 Euro jährlich, höchstens 2.628 Euro jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. Die Werbungskostenpauschalierung gilt nur für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische…

LStR 2002 Rz 3835.9.21 Politikeraufwendungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.9.21 Politikeraufwendungen 5.9.21.1 Partei- und Klubbeiträge Rz 383a: Darunter fallen nicht nur alle Zahlungen an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, deren Organisationen und Gliederungen sowie an parteinahe Vereine, sondern auch Zahlungen an sonstige wahlwerbende Gruppierungen (zB Namenslisten), die auf…

UFSW RV/2057-W/09Unvereinbarkeit der separaten Abzugsfähigkeit einer Parteiabgabe bei Geltendmachung einer Politikerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., 0000 Wien, A-Gasse 11/10, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…

BFG RV/2100501/2019Mitgliedsbeitrag als Sonderausgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.06.2020

IM NAMEN DER REPUBLIK   Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. März 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. März 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…

UFSW RV/3895-W/09Aufwendungen eines Ortsvorstehers und Personalvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.02.2012

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W F, PLZ L, Adr, vom 29. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 18. September 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 18…