10.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken Rz 1448: Nicht unter Wein aus frischen Weintrauben (Unterpositionen 2204 21 und 2204 29 der Kombinierten Nomenklatur) fällt Schaumwein. Unter andere gegorene Getränke aus der Position 2206 der Kombinierten…
…einer anonymen Anzeige, wonach verschiedene namentlich genannte Personen, u. a. auch der nunmehrige Bf., große Mengen an Obst angekauft und daraus verschiedenste Obstbrände produziert und gewerblich verkauft habe, führten die Beamten des Zollamtes Feldkirch Wolfurt Erhebungen durch. Dabei wurde festgestellt, dass der Bf. u. a…
…wobei an Hand der Kellerbücher die Verkaufserlöse von Wein, Traubensaft, Wein- und Obstbrand ermittelt wurden. Die Vorsteuerbeträge mussten mangels Belegvorlage im Schätzungsweg ermittelt werden, wobei die Höhe der für Investition und Betriebskosten anerkannten Vorsteuern mit 50 % des errechneten Umsatzsteuerbetrages angenommen wurden. In Ermangelung der Möglichkeit…