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UFSW RV/2598-W/08Mindestens 80-prozentige gewerbliche Vermietung eines Sportwagens?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2008

…2006 gerichtet), Normverbrauchsabgabe für März 2006 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide - hinsichtlich Umsatzsteuer der Umsatzsteuerjahresbescheid für das Jahr 2006 (der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für März 2006 gehört nicht mehr dem Rechtsbestand an) - bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…

KfzBStR 2021 Rz 1018–1022B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Bei Gebrauchtfahrzeugen, die unmittelbar aus dem übrigen Unionsgebiet in das Inland gebracht werden und die bereits im übrigen Unionsgebiet zum Verkehr zugelassen waren, ist für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe die jeweilige Rechtslage anzuwenden, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung in Österreich anzuwenden gewesen wäre. Für…

KfzBStR 2021 Rz 980–992B.6.2.2.5. Rechtslagen von 1. Juli 2008 bis 28. Februar 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist, um 20%. Rz 983: Da die Normverbrauchsabgabe den Erwerb von verbrauchsarmen Kraftfahrzeugen begünstigen soll, kann für Kraftfahrzeuge, welche sowohl mit Erdgas als auch mit Benzin angetrieben werden, der Normverbrauchsabgabetarif gemäß § 6…

BFG RV/7102039/2011NoVA - europarechtliche und verfassungsrechtliche Einwendungen iZm § 6a NoVAG 1991
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2015

…vom 05.07.2011, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 01.06.2011 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der…

KfzBStR 2021 Rz 912–918B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991) Rz 912: Für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe ist der nach dem WLTP (Kraftwagen) oder WMTC (Krafträder) Messverfahren ermittelte kombinierte CO2-Ausstoß heranzuziehen. Für extern aufladbare Elektro-Hybridfahrzeuge ist der gewichtete kombinierte CO2-Ausstoß heranzuziehen. B.6.1.5. Maßgeblicher…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953). Abweichend davon richten sich im Normverbrauchsabgabegesetz 1991 (NoVAG 1991) einzelne Begriffe nach den Definitionen der Kombinierten Nomenklatur (KN). Anhänger (§ 2 Z 2 KFG 1967) Rz 2: Ein nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug fallendes…

KfzBStR 2021 Rz 969–978B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…5 / § 6 Abs. 3 NoVAG 1991* | - 112,50 Euro | zu entrichtende Normverbrauchabgabe | 3.462,50 Euro ** Berechnung Malus und Abzugsposten: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über die Achtelung berücksichtigt. Je vollem abgelaufenen Jahr wird der anzusetzende Malus und Abzugsposten…

KfzBStR 2021Anhang III: Berechnungsübersicht
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Anhang III: Berechnungsübersicht Normverbrauchsabgabe Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1 / KN 8703) | Rechtslage | BerechnungBerechnung Steuersatz in % | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2-Bonus | CO2-Malus | NOx- Bonus | Umwelt-Bonus | Partikel-Malus | Abzugsposten | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01…

KfzBStR 2021Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703) | Rechtslage | BerechnungBerechnung Steuersatz in % | Wahlmöglichkeit | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2-Bonus | CO2-Malus | NOx- Bonus | Umwelt-Bonus | Partikel-Malus | Abzugsposten | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01.2025 - 31…

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…50 Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% | + 267,50 Euro | zu entrichtende Normverbrauchsabgabe | 1.605,00 Euro ** BerechnungBerechnung Bonus: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über die Achtelung berücksichtigt. Je vollem abgelaufenen Jahr wird der…

KfzBStR 2021 Rz 919–924B.6.1.6. Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…in welchem zwar ein CO2-Emissionswert gemessen wird, dieser aber keinen Emissionswert nach dem WLTP- oder NEFZ-Messzyklus darstellt, ist die Normverbrauchsabgabe bei Kraftfahrzeugen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 nach dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt zu berechnen…

UFSI RV/0261-I/021.) Umgehung der Normverbrauchsabgabe durch Benützung eines ausländischen Kennzeichens bei einem Kraftfahrzeug mit Standort im Inland; verspätete NOVA-Anmeldung 2.) keine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge bei Übersiedlung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland 3.) freie Beweiswürdigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2004

…Wohnsitz an dem inländischen Wohnort. Demnach unterliegt nach § 1 Z. 3 NoVAG (idF BGBl I 1999/122) ab 23. Juli 1999 die Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland der Normverbrauchsabgabe, wenn dieses nach der vorgenannten Bestimmung des KFG 1967 zuzulassen wäre. Abgabenschuldner ist nach § 4 Z…

BFG RV/3100010/2016Zurückweisung einer Beschwerde, weil die angefochtenen Bescheide mangels rechtswirksamer Zustellung keine Rechtswirksamkeit entfalten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss24.07.2017

…Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 10.8.2015, StNr. X, betreffend 1. Festsetzung der Normverbrauchsabgabe, Zeitraum 09/2014 2. Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für 07-12/2014 und 3. Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für 01-06/2015 beschlossen: 1. Die Beschwerde gegen die oben angeführten Bescheide wird…

UFSS RV/0074-S/08Widerlegung der Rechtsvermutung des § 82 Abs 8 KFG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2012

…Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch CCC, vom 29. August 2007 betreffend Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum Juli 2005 entschieden:   Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Kontrollmitteilung vom 3. November 2006 bzw 25. Mai 2007 teilte das Zollamt…

KfzBStR 2021 Rz 1014–1017B.6.2.4.3. Nachgewiesener CO2-Wert (§ 6 Abs. 4 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…in Kilowatt angenommen werden. Es besteht daher die Wahlmöglichkeit, für die Berechnung des Steuersatzesder Normverbrauchsabgabe entweder nach demden gemessenen CO2-Emissionswert für Kraftfahrzeuge oder nachdie Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt multipliziert mit zwei heranzuziehen. Bei Ausübung der Wahlmöglichkeit ist die Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…B. Eigenimport, Änderung der Verhältnisse durch Nutzungsänderung, Eigenverbrauch), ist die Bemessungsgrundlage der gemeine Wert ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente. Der gemeine Wert ist nach § 10 BewG 1955 zu ermitteln und wird demnach durch den Einzelveräußerungspreis im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld bestimmt. Dabei sind alle Umstände…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… Berechnung Normverbrauchsabgabe: | NoVA Grundbetrag (24%) | 2.400,00Euro | plus Malus ((210 g/km - 275 g/km) x 40 Euro) | 0,00Euro | minus Abzugsposten* | - 100,00Euro | NoVA-Gesamt | 2.300,00Euro * Berechnung Abzugsposten: Da kein Neuwagenwert bekannt ist…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe Rz 354: Überblick über die Befreiungsbestimmungen des § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage abseit 1. Juli 2021) bzw. des § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30. Juni…

EnAbgR Rz 92–942.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

2.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 2.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 92: Der Erdgasabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 ErdgasAbgG die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an Erdgas, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 2.5.2 Höhe Rz 93: Die Höhe…

KfzBStR 2021 Rz 963–968B.6.2.2.2. Rechtslage ab 1. Jänner 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…g/km. [Grafik]   5.000 Euro multipliziert mit 3% = 150 Euro - 350 Euro (Abzugsposten) = -200 Euro ("Gutschrift") Da der Abzugsposten aber zu keiner Gutschrift führen kann, beträgt die Normverbrauchsabgabe Null. B.6.2.2.3. Rechtslage von 1. Jänner 2020 bis 131…