…Verfolgung des Täters hindern, oder e) die Tat im Ausland begangen und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen würde. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen…
…Konstellation des § 83 Abs. 3 FinStrG (Beschuldigteneinvernahme durch eine andere Dienststelle der Finanzverwaltung als durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz), die Verständigung in Form eines (im Rechtsmittelzug gemäß § 152 FinStrG anfechtbaren) Bescheides zu ergehen hat. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…den Täter ein Strafverfahren bei Gericht oder bei einer Finanzstrafbehörde anhängig ist; c) die Zeit, während der bezüglich des Finanzstrafverfahrens oder der mit diesem im Zusammenhang stehenden Abgaben- oder Monopolverfahren ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof oder beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist; d) die Probezeit nach § 90f Abs…
…von 1 Tag festgesetzt. Gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG betragen die Kosten des finanzstrafbehördlichen und des verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens € 60,00. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…hat. Im Falle einer derartigen Entscheidung des Spruchsenates wäre aber das Finanzstrafverfahren wegen des Sachverhaltsvorwurfes einer vorsätzlichen Nichteinreichung der Lohnsteueranmeldungen förmlich nach § 136 Abs. 1 FinStrG einzustellen gewesen. Da - siehe oben - der Amtsbeauftragte lediglich eine Strafbeschwerde erhoben hat, ist die diesbezügliche Willensbildung des Spruchsenates bzw…
…Aus seiner Insolvenz habe er Verbindlichkeiten in Höhe von € 45.000,00, welche er beginnend ab Juni, Juli des Jahres innerhalb von 7 Jahren in einem Abschöpfungsverfahren zu bezahlen habe. Ob ihm dies gelinge, werde die Zukunft weisen. Er sei sorgepflichtig für zwei minderjährige…
…der inhaltlichen Voraussetzungen (zB. keine Offenlegung der betroffenen Voranmeldungszeiträume bzw. des genauen Zeitpunktes der entsprechende Zahllasten nach sich ziehenden Umsätze), auch im Lichte der ständigen höchstgerichtlichen Judikatur, wonach eine nicht mit Gewissheit strafbefreiende Selbstanzeige der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht entgegensteht (vgl. zB. VwGH vom 24…
…die Finanzstrafbehörde unter Berücksichtigung der Ergebnisses des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht; bestehen Zweifel, so darf die Sache nicht zum Nachteil des Beschuldigten angenommen werden. Für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens haben die Finanzstrafbehörden nicht nur hinsichtlich…
…vertreten durch Mag. Marion Mayer Steuerberatungsgesellschaft über die Beschwerde vom 7. April 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 3. März 2020 betreffend Abgabenerhöhung 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
…Eine neuerliche Befassung des Gerichtes (nach Hervorkommen entsprechender Tatsachen) ist nicht vorgesehen (VwGH 20.7.1999, 94/13/0059). Zu prüfen ist, ob sich diese Bindung der Finanzstrafbehörden lediglich auf den verfahrensrechtlichen Aspekt einer bloßen Zuweisung der Zuständigkeiten für das weitere Finanzstrafverfahren ohne Bezugnahme auf…
…der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 16. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22. März 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu…
…gewesen, da die (bescheidmäßige) Einleitung des Finanzstrafverfahrens geraume Zeit nach der behördlichen Kenntnisnahme von den ausländischen Einkünften und erst knapp vor dem Eintritt der (fünfjährigen) Verjährung erfolgt sei. Im Übrigen komme die hier ja erfolgte umgehende Bekanntgabe und Offenlegung sämtlicher Besteuerungsgrundlagen einer strafbefreienden Selbstanzeige gleich…
…da sich aus der Selbstanzeige der Verdacht eines vorsätzlichen Finanzvergehens ergibt. Auf Grund des in der Selbstanzeige dargelegten Verhaltens liegt vorsätzliche wissentliche Tatbegehung vor. Sie sind seit dem 26.9.2012 als Unternehmer(in) tätig und legen Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Daher ist davon auszugehen…
…oder bei einer Finanzstrafbehörde anhängig ist; c) die Zeit, während der bezüglich des Finanzstrafverfahrens oder der mit diesem im Zusammenhang stehenden Abgaben- oder Monopolverfahren ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof oder beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist; d) [ohne Relevanz]. (5) Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig…
…Zuge des Spruchsenatsverfahrens vorgelegt. V: Dem Besch. wird zusammenfassend nochmal dargelegt, dass eben die Prüferin im Abgabenverfahren keine Unterlagen hatte. Die Rechnungsvorlage und die Vorlage seiner Leistungsverzeichnisse erfolgte erst in den nachfolgenden Beschwerdeverfahren (auch in den offenen Beschwerdeverfahren zur Abgabenfestsetzung beim BFG) sowie im Finanzstrafverfahren…
…am 05.11.2019 eine Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG über nicht erklärte Einnahmen, die wirtschaftlich betrachtet ihm im Rahmen seiner nichtselbständigen Geschäftsführertätigkeit zugeflossen sind, ohne dass diese auf den Lohnkonten berücksichtigt wurden, erstattet habe. Das Finanzstrafverfahren wurde mit 23.11.2020 gegen den…
…eine Geldstrafe von € 4.000,00 (in Worten: Euro viertausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen verhängt werden. Zusätzlich hat der Beschuldigte die Kosten des Finanzstrafverfahrens vor der Finanzstrafbehörde und vor dem Bundesfinanzgericht nach § 185 Abs…
…der Vorlageantrag vom Datum ***7*** im behördlichen Abgabenverfahren, die Verständigung über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens vom ***8*** 2021, das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates vom Datum ***8***, die Beschwerde vom Datum ***9*** und die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am Datum beim Bundesfinanzgericht zugrunde. Rechtslage: Gemäß…
…Entscheidung machen, würde es das Recht des Beschuldigten auf den gesetzlichen Richter verletzen (siehe bereits VfGH 3.3.1979, B 362 bis 364, 583, 584/78). Im gegenständlichen Fall war - wie dargelegt - ein Finanzstrafverfahren gegen die Beschwerdeführerin wegen des Verdachts einer Abgabenhehlerei nicht anhängig. Somit…
…In einem solchen Fall genügt die Bekanntgabe der Abgabenart und des Entrichtungszeitraumes am Einzahlungsabschnitt; der formellen Bezeichnung "Selbstanzeige" bedarf es nicht. Der für den Voranmeldungszeitraum 12/2001 erstatteten Selbstanzeige kommt daher strafbefreiende Wirkung zu, sodass ein Finanzstrafverfahren für diesen Zeitraum nicht einzuleiten ist. Nicht rechtzeitig…