In EAS 3242 wurde vertreten, dass nach § 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2015 die Wegzugsbesteuerung durch "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen" ausgelöst und daher der Tatbestand der…
Durch die mit Wirkung ab 2004 in das DBA-Schweiz aufgenommene Bestimmung des Artikels 13 Abs. 4 entzieht das Abkommen nicht mehr das inländische Besteuerungsrecht, wenn Steuerpflichtige ihre Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegen. Das Abkommen verursacht daher in solchen Fällen keinen Verlust des…
…kann (siehe dazu Abschnitt 20.2.2.4.9 und 20.2.2.4.10). Rz 7714a: Da sowohl das Nichtfestsetzungskonzept als auch das Ratenzahlungskonzept nur bei Einschränkungen des Besteuerungsrechts gegenüber einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes zum Tragen kommt…
…7717: Wird die Entstrickung durch den Steuerpflichtigen dem Abzugsverpflichteten nicht gemeldet, findet ein Kapitalertragsteuerabzug anlässlich der Entstrickung nicht statt. Die Besteuerung hat in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung stattzufinden, wobei allenfalls das Nichtfestsetzungskonzept des § 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG 1988 bzw…
26.4.4.328.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge) Rz 1536: Beim Verlustabzug ist auf Sanierungsgewinne gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b erster Teilstrich KStG 1988 die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Die Vortragsgrenze ist gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit…
…ist auch in § 16 Abs. 1 UmgrStG ein Nichtfestsetzungskonzept verankert." Das Finanzamt erließ einen Feststellungsbescheid, in dem es die gemeinschaftlichen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht wie erklärt mit 3.609.394,52 €, sondern erhöht um die bekannt gegebenen stillen Reserven in Höhe von 29.414…
…wenn das jeweilige DBA mit dem Ansässigkeitsstaat der Anteilsinhaber dem OECD-Musterabkommen folgt. Im Falle der Anwendbarkeit des Ratenzahlungskonzepts (bis 31.12.2015: Nichtfestsetzungskonzept) hat die übernehmende, die Anteile auskehrende Körperschaft den Antrag auf Ratenzahlung (bis 31.12.2015: Nichtfestsetzung) zu stellen. Falls die an…
2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…
5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…
…zB Schenkung oder Übergang der Wirtschaftsgüter oder Derivate von Todes wegen auf eine natürliche Person). Es steht der Anwendung des Nichtfestsetzungskonzepts in Bezug auf diese Wirtschaftsgüter oder Derivate nicht entgegen, wenn es für diese zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts aufgrund einer unentgeltlichen Übertragung von anderen…
6.2 Bewertungsgrundsätze 6.2.1 Allgemeines Rz 2124: Für die Bewertung haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, auf den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzubauen (siehe Rz 419 ff). Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Dazu gehören…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
Vermittlungsleistung nachweislich erhalten - und es muss eine Passivpost einstellen. Dann ist die Frage, was ist mit dem Aufwand aus der Passivpost. Nach dem Handelsrecht habe ich Herstellungskosten oder einen Aufwand. Im Steuerrecht gibt es keine davon abweichende Norm, die mir sagen würde, dass diese Passivpost…
6.2.2.5.2 Gruppenbewertung Rz 2137: Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung stellen die zulässigen Gruppenbewertungsverfahren dar. Dazu zählen: das Festwertverfahren (siehe Rz 2277 und 2324), die Durchschnittspreisverfahren, gewogene Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2264 ff und 2315), gleitende Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2316 f), die Verbrauchsabfolgeverfahren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
…das Ratenzahlungskonzept gemäß § 16 Abs. 2 Z 1 iVm Abs. 1 UmgrStG (bis 31.12.2015: "altes" Nichtfestsetzungskonzept) bzw. ab 1.1.2020 das Nichtfestsetzungskonzept gemäß § 17 Abs. 1a UmgrStG angewandt werden. Ist aber der Einbringende hingegen in einem Drittstaat ansässig, führt die Einbringung zwingend…
…EStG 1988 idF AbgÄG 2015; siehe dazu Rz 2518). Das bisher in § 6 Z 6 EStG 1988 im Verhältnis zu EU/EWR-Staaten mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe vorgesehene Nichtfestsetzungskonzept wurde durch ein Ratenzahlungskonzept für die in § 6 Z 6 lit. c EStG 1988 abschließend…
…D-Stiftung die Anteilscheine. Der Verkauf durch die D-Stiftung führt zu einer Fälligstellung der noch offenen fünf Raten bei B. Rz 6157c: Im Ratenzahlungskonzept sind nach der Entstrickung im Ausland eintretende Wertveränderungen - anders als beim Nichtfestsetzungskonzept (dazu Rz 6156d) - unbeachtlich, weil bereits anlässlich der…
…siehe Rz 860b bzw. "altes" Nichtfestsetzungskonzept bis 31.12.2015 siehe Rz 860c). Beispiel 3: Die inländische M-AG bringt ihren Anteil an der inländischen T-AG in die deutsche D-AG ein und erhält als Gegenleistung einen Anteil von 30%. Einbringungsbedingt verliert Österreich das…
… siehe dazu ausführlich Rz 860b); für diese Einbringungen gilt nicht das Ratenzahlungskonzept, sondern das Nichtfestsetzungskonzept. Exporteinbringungen von Kapitalanteilen durch unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften unterlagen schon vor dem StRefG 2020 dem Sonderregime Anteilstausch, wobei diesfalls die Steuerschuld nicht entsteht (siehe Rz 860h sowie Rz 860b zu den…