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104 902 Treffer303 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 103816.5 Gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (§ 62a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

16.5 Gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (§ 62a EStG 1988) Rz 1038j: Bei Beschäftigungsverhältnissen gilt ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart, wenn der Arbeitgeber die Anmeldeverpflichtung des § 33 ASVG nicht erfüllt und die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt hat. Für den Zeitraum der illegalen Beschäftigung ist das…

BFG RV/5100616/2018Abzugsbeschränkung gemäß § 12 Abs 1 Z 8 KStG 1988 iVm § 20 Abs 1 Z 7 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2022Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…

EAS 1815Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0106.03.2001

…910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert. Reduzieren über 55 Jahre alte Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit bis zur Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn auf mindestens 70% des bisherigen Nettoarbeitsentgelts auf, so erstattet die Bundesanstalt für…

BFG RV/5101094/20131. Echte oder unechte Nettolohnvereinbarung 2. Zulässigkeit einer Wiederaufnahme infolge eines im Spruch anders lautenden Bescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2016

…im Ermessen. 2) Einkommensteuer: a) Nettolohnvereinbarung – originäre (echte) oder abgeleitete (unechte): Bei einer Nettolohnvereinbarung garantiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Nettoarbeitsentgelt ( https://de.wikipedia.org ). Zu unterscheiden ist die echte von der unechten Nettolohnvereinbarung. Im Fall einer unechten Nettolohnvereinbarung einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer…

BFG RV/3100040/2014Zuschuss des Arbeitgebers zum deutschen Mutterschaftsgeld
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2014

…von 13 Euro pro Tag erhält und der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, ihr den Differenzbetrag zwischen diesen 13 Euro und dem auf einen Kalendertag entfallenden Netto- Arbeitsentgelt als Zuschuss zu zahlen. Der Arbeitgeber erhält den gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld über Antrag von der Krankenkasse…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

Bei Umgründungen kann im Hinblick auf die lohnsteuerliche Nahebeziehung des KommStG 1993 der Übergang der Dienstverhältnisse iSd § 2 KommStG 1993 auf die Rechtsnachfolger im Gleichklang mit dem lohnsteuerlichen Übergang (der Teile) des Unternehmens angenommen werden; siehe UmgrStR 2002 Rz 304, 595 ff, 1216 ff, 1467…

UFSW RV/2650-W/09Ermittlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abweichend vom Lohnzettel nach tatsächlichen Beträgen, begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge nur bei Abgrenzung von laufenden Bezügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 23. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…

LStR 2002 Rz 649–6559.1.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

9.1.3 Einzelfälle 9.1.3.1 Abfertigungen Rz 649: Abfertigungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses anfallen, sind Arbeitslohn und gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe Rz 1070 ff. 9.1.3.2 Abfindungen Rz 650: Abfindungen, die im Rahmen eines…

LStR 2002 Rz 673.3.10.4 Ausstellen des Lohnzettels
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.3.10a.4 Auslandsentsendungen, die vor dem 1.1.2012 begonnen haben Rz 70t: Die steuerliche Beurteilung hat grundsätzlich nach dem Zuflussprinzip zu erfolgen. Das heißt, dass Bezugsteile, deren arbeitsrechtlicher Anspruch durch eine vor dem 1.1.2012 liegende begünstigte Auslandstätigkeit begründet wurde, deren…

BFG RV/5100046/2015Pendlerpauschale
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.08.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamt Li vom 27.02.2014, Steuernummer 1234567, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Einkommensteuerbescheid für 2013 wird wie folgt abgeändert: | Einkommen |…

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

9.1.3.9 Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im…

UFSW RV/0032-W/08Mündlicher Dienstvertrag mit Ehegattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsges. mbH., 2020 Hollabrunn, Amtsgasse 21, vom 16. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 23. Jänner 2007 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004…

UFSL RV/0526-L/031. Keine Zuständigkeit des gesamten Berufungssenates, wenn nicht rechtzeitig diesbezüglicher Antrag gestellt wurde (vgl. § 323 Abs. 12 Satz 1 BAO idF BGBl.Nr. I 97/2002). 2. Fremdvergleich: Die wesentliche Reduktion der Arbeitszeit (Wechsel von Vollbeschäftigung auf Halbtagsbeschäftigung) bei annähernd gleichem Gehalt stellt im Wirtschaftsleben eine fremdunübliche Vorgangsweise dar. 3. Schätzung im Ausmaß von 20 % (Bemessungsgrundlage: Jahreshalbtagsgehalt) - teilweise Anerkennung als Gehaltsbestandteil im Schätzungswege!
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2004Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., in H. ,vertreten ua. durch Dr. H. H. M., Steuerberater & Wirtschaftsprüfer , sowie gegen den Bescheid des FA G-W.., vertreten durch HR Dr. F.G. in G., betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 2000…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…

BFG RV/7102820/2014Höhe des zu versteuernden Einkommens auf Grundlage der Lohnzettel.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 05.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FFF vom 05.02.2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid…

LStR 2002 Rz 140642.3 Effektiv-Tarif
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

42.3 Effektiv-Tarif Rz 1406: LSt-Tabellen 2024 LSt-Tabelle 2024 für unselbständig Beschäftigte | Monatslohn bis | Grenzsteuersatz | Abzug | Absetzbeträge | Familienbonus Plus <18 Jahre | Familienbonus Plus ≥18 Jahre | Verkehrsabsetzbetrag | Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag | | | | ganz |…

EAS 3041Arbeitskräftegestellung aus Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0510-IV/4/200924.03.2009

Schließt eine österreichische Gesellschaft mit einer polnischen Gesellschaft einen Arbeitsgestellungsvertrag ab, auf Grund dessen polnische Arbeitskräfte auf österreichischen Baustellen der österreichischen Gesellschaft eingesetzt werden, so trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, von den nach Polen fließenden Arbeitkräftegestellungsvergütungen den 20-prozentigen Steuerabzug vorzunehmen. Aus dem Zusammenwirken…