…ausschlaggebend. Bei Bewilligung oder Registrierung als AIF im Inland liegt somit jedenfalls auch für steuerliche Zwecke ein AIF vor, solange nicht durch die FMA festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für einen AIF nicht mehr vorliegen (Negativbescheinigung). Der Umstand, dass der AIFM keine aufsichtsrechtliche Bewilligung erhält…
…Ausland liegt somit jedenfalls auch für steuerliche Zwecke ein AIF vor, solange nicht durch die ausländische Aufsichtsbehörde festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für einen AIF nicht mehr vorliegen (Negativbescheinigung). Gibt eine ausländische Aufsichtsbehörde keine Einstufung ab, ist eine allfällige Einschätzung der inländischen Aufsichtsbehörde (FMA) maßgeblich…
…dass der Kauf im Rahmen der Kapitalverkehrsfreiheit erfolge und nach dem Grundverkehrsgesetz die Negativbescheinigung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzuholen sein wird. Dazu wurde am 19.06.2018 folgende Negativbestätigung der Bezirkshauptmannschaft auf der Rückseite (letztes Blatt) am Kaufvertrag angebracht und gefertigt: "Gemäß den Bestimmungen des…
…rechtswidrig, wenn die verlangte Leistung unmöglich oder unzumutbar ist. Unmöglich und unzumutbar sei im vorliegenden Falle jedenfalls die Beibringung weiterer Bestätigungen aller Musikinstitutionen (gemeint: aller österreichischen oder europäischen Musikinstitutionen?). Unmöglich und unzumutbar sei auch die Vorlage von Negativbescheinigungen von den Arbeitgebern, Auftraggebern u.a., dass…
12.01.2009 | Arbeitslosengeldbezug | 13.01.2009 | 27.02.2009 | ***L*** Handels GmbH - dass es sich bei ***, der mittels des weitergeleiteten '***L***'- E-Mail als Dienstnehmer der ***L*** angemeldet, um einen Arbeiter handelte, der zuvor wie folgt angemeldet war: 13.10…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 29. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch ADir. Christine Nemeth, vom 27. Mai 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum April 2007 bis April…
(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…
Für die Erlangung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung bei abzugspflichtigen Inlandseinkünften sieht der BMF-Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr. 31/1986, die Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung durch den ausländischen Einkünfteempfänger vor. Da im Fall der USA verschiedentlich Probleme bei der Beschaffung solcher Ansässigkeitsbescheinigungen gemeldet wurden…
Hat ein österreichischer gemeinnütziger Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür…
4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache N.N. über die Beschwerde vom 4.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 11.11.2016, mit dem der Antrag vom 3.11.2016…
Unterlässt ein österreichisches Institut für Erwachsenenbildung unter Berufung auf die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht…
4.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) Rz 95: Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind…
Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, ist eine abkommenskonforme Entlastung an der Quelle unzulässig, wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 dieser Verordnung nicht ausreichend entsprochen wird. Abs. 18 des Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006, erläutert, dass…
30.1.7.3 Befreiung vom KESt-Abzug für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 98 EStG 1988 Rz 7972: Personen, die gemäß § 98 EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht unterliegen (Personen, die im Inland weder Wohnsitz, noch gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Geschäftsleitung oder Sitz haben bzw. von der Zweitwohnsitzverordnung…
Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]
Auf Formular ZS-QU1 wird die ausländische Steuerverwaltung lediglich ersucht, die Ansässigkeit des betreffenden Steuerpflichtigen zu bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich…
Anlage 10 Musterbescheinigung für deaktivierte Schusswaffen (Anhang III der Verordnung (EU) 2015/2403) (Diese Bescheinigung sollte auf fälschungssicherem Papier ausgestellt werden) [Grafik]
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 03.08.2017 gegen den Einkommensteuerbescheid 2016 der belangten Behörde Finanzamt F vom 06.07.2017 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf, Adresse gegen den Bescheid des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 05.02…