…als auch für die Frage einer Nachversteuerung wegen Absinkens des Eigenkapitals gem § 11a (3) EStG im letzten Wirtschaftsjahr vor der Einbringung als Entnahmen zu berücksichtigen. Es ist daher im Jahr 2009 ein Betrag iHv € 37.454,08 nachzuversteuern Begünstigt besteuerter Gewinne 2006: € 5…
…dass die Nachversteuerung der im Jahr 2004 und 2005 begünstigt besteuerten Gewinne im Jahr 2008 bzw 2009 nicht zulässig ist. Dies, weil sich der Abbau des Eigenkapitals auf Teile des in der Zwischenzeit angestiegenen Eigenkapitals bezog, nämlich Eigenkapital, das deshalb anstieg, weil die begünstigte Besteuerung…
…wenn dieses Erkennntis zu der Frage ergangen ist, ob eine Entnahme vorliegt, ergibt sich daraus eindeutig, dass die Überprüfung der Frage der Nachversteuerung begünstigt besteuerter Gewinne wirtschaftsjahrbezogen zu erfolgen hat. Der Bf. vertritt hinsichtlich der Auslegung des Abs. 3 des § 11a EStG 1988 die Auffassung…
…dass begünstigt besteuerte Gewinne nach Ablauf der siebenjährigen Kapitalbindungsdauer sowie Eigenkapitalzuwächse aus Zeiträumen nach 2009 stets steuerneutral entnommen werden können“). Nach den Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage zum 2. AbgÄG 2014 soll die Änderung des § 11a Abs. 3 EStG 1988 gesetzlich klarstellen, dass eine Nachversteuerung für…
…zurückbehalten und in das Privatvermögen entnommen worden. Gemäß § 11a EStG 1988 sei eine Nachversteuerung unter Anwendung des Steuersatzes nach § 37 Abs. 1 EStG 1988 von in den Vorjahren begünstigt besteuerten Gewinnen insoweit vorzunehmen, als in einem folgenden Wirtschaftsjahr das Eigenkapital sinke. Durch bare wie auch…
…vor. Nach den zitierten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass im Falle eines Sinkens des Eigenkapitals gemäß § 11a Abs. 3 EStG 1988 ab 2011 eine Nachversteuerung von zuvor begünstigt besteuerten Gewinnen gemäß § 11a Abs. 1 EStG 1988 unterbleibt , soweit der Betrag in Eigenkapitalzuwächsen der Jahre 2010…
…Siart/Temm, Nachversteuerung begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne, SWK 2004, S 469): "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung einsetzt. Diese…
…gemäß § 11a EStG 1988 von -155.720,98 € (im Jahr 2010) bzw. -88.741,53 € (im Jahr 2011) und damit zu einer Nachversteuerung in den Vorjahren begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne in diesem Ausmaß (vgl. Tz 1 des Bp-Berichtes vom 4. März…
… 11a Abs. 3 leg. cit. insoweit eine Nachversteuerung vorzunehmen. Nachzuversteuern ist höchstens jener Betrag, der in den vorangegangenen sieben Wirtschaftsjahren nach Abs. 1 begünstigt besteuert worden ist und zwar mit dem Steuersatz gemäß § 37 Abs. 1 des Jahres der Inanspruchnahme der Begünstigung. Gemäß § 16 Abs…
…dass in diesen Fällen eine Nachversteuerung begünstigt besteuerter Beträge unterbleiben soll, folgt aber nicht, dass für den laufenden Gewinn des Aufgabejahres diese Begünstigung zusteht. Vielmehr setzt eine Nachversteuerung (wie auch deren Unterbleiben) gerade voraus, dass der Anspruch auf eine begünstigte Besteuerung zu Recht bestanden hat…
…1988 eine Nachversteuerung vor, wenn in einem folgenden Wirtschaftsjahr in sinngemäßer Anwendung des Abs. 1 unter Außerachtlassung eines Verlustes das Eigenkapital durch Entnahmen sinkt. Ein nachversteuerungsrelevanter Eigenkapitalabfall wird grundsätzlich als Entnahme von in vergangenen Jahren (!) begünstigt besteuerten Gewinnen gewertet. Begrenzt ist diese Nachversteuerung mit jenem…
…2000 die Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe zu keiner Nachversteuerung im Sinne des § 11a Abs. 3 EStG 1988 führen soll. Aus dem Umstand, dass in diesen Fällen eine Nachversteuerung begünstigt besteuerter Beträge unterbleiben soll, folgt aber nicht, dass für den laufenden Gewinn des Aufgabejahres diese Begünstigung zusteht…
…Anwendung des Abs. 1 begünstigt besteuert werden kann, oder dem ein Gewinnanteil zugeht, der gemäß § 4 Abs. 3 ermittelt wurde. (3) Sinkt in einem folgenden Wirtschaftsjahr in sinngemäßer Anwendung des Abs. 1 unter Außerachtlassung eines Verlustes das Eigenkapital, ist insoweit eine Nachversteuerung vorzunehmen. Nachzuversteuern ist…
…bei einem nicht dauerhaften Kapitalanstieg durch Vornahme einer Nachversteuerung wieder rückgängig gemacht werden (Hirschler/Stückler ÖStZ 2014/233). Das Kriterium der Dauerhaftigkeit ist dabei erst bei einer mindestens siebenjährigen Thesaurierungsdauer der begünstigt besteuerten Gewinne erfüllt. Eine Nachversteuerung wird dabei durch einen entnahmebedingten Eigenkapitalabfall im siebenjährigen…
…45.000,00 | Begünstigt besteuerter Teil | | 0,00 Wenn der Eigenkapitalanstieg höher als der Gewinn sei, könne höchstens der Gewinn begünstigungsfähig sein. Nächste Obergrenze für Halbsteuersatz seien Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Verlustvortrag. | Schenkung eines Kommanditanteiles, der Beteiligung an Gewinn...in der…
…in einem Betriebsvermögen eines Betriebes hält, für den der laufende Gewinn ganz oder teilweise unter Anwendung des Abs. 1 begünstigt besteuert werden kann." § 11a Abs. 1 EStG 1988 legt den Anstieg des Eigenkapitals mit dem Betrag fest, um den der Gewinn die "Entnahmen (§ 4 Abs…
…2007: 54.614,11 Euro, 2008: 48.091,20 Euro, 2009: 38.345,08 Euro) Deckung. Die Nachversteuerung der in den Jahren 2004 sowie 2006 bis 2009 begünstigt besteuerten Gewinne hat gemäß § 11a Abs 3 EStG 1988 mit dem Steuersatz gemäß § 37 Abs 1 EStG…
…auch, dass der Bf. nicht von der Möglichkeit der pauschalen Besteuerung Gebrauch gemacht hat. Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung löste vorliegendenfalls der entnahmebedingte Kapitalabfall eine (teilweise) Nachversteuerung des begünstigt besteuerten Gewinnes 2005 aus. Auch der Verwaltungsgerichtshof vertritt diese Rechtsansicht im Erkenntnis 26. Mai 1999, 94…
…3 EStG ist eine Nachversteuerung der in den Vorjahren begünstigt besteuerten Gewinne vorzunehmen, wenn in einem der folgenden Wirtschaftsjahre das Eigenkapital absinkt. Aus diesem Grund kommt es im WJ 2009 (Einbringung) zur Nachversteuerung der begünstigten Gewinne der Jahre 2006 (€ 21.165,54) sowie 2008…
…Die von der Abgabenbehörde angenommene Tatsache, dass bis zum Beschwerdejahr ein im Jahr 2004 begünstigt besteuerter Gewinn noch nicht nachversteuert wurde, reicht nicht aus, die Nachversteuerung im Jahr 2011 zu rechtfertigen. Wenn die Abgabenbehörde in ihrer Stellungnahme zur Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht vorbringt…