…die Nichterfüllung dessen auch bei der Bw zur Rechtsfolge des § 709 ABGB und damit zur Nachlassverwirkung auch in Bezug auf den in Österreich gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und den Hausbesitz in Wien führen. Die für die Verfolgung dieser Ansprüche anfallenden Kosten stünden daher in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Zeitlhofer und die weiteren Mitglieder, Hofrat Dr. Karl Fink, Mag. Christiane Riel-Kinzer und Mag. Johann Hakel, im Beisein der Schriftführerin Brus Dagmar über die Berufung der Bw, vertreten durch Appellator Steuerberatungsgesellschaft m.b.H…
1. Vorbemerkungen In den letzten Jahren traten sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung als auch auf jener von Abgabepflichtigen und Sozialhilfeverbänden vermehrt Fragestellungen zu den beiden Themen Sozialhilfebezug sowie Verlassenschaftsverfahren auf. Was die beiden Bereiche abgabenverfahrensrechtlich verbindet, ist der Umstand, dass jeweils Abgabenverfahren - hauptsächlich in Form…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verlassenschaft nach Stpfl., vertreten durch steuerl.Vertretung, vom 19. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 30. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2001 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der U.O., C.O. und T.O. als Miterben nach Ing.H.O., Deutschland, vertreten durch X.GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1998 beschlossen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., verstorben am XX.YY.ZZZZ, zuletzt wohnhaft in Adr., gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 04.02.2016 bzw. vom 09.02.2016 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Dr.X als Sachwalter des L. R., Adresse1 gegen den Bescheid des Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 09.10.2014, Steuernummer: 52-090/2826, über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht beschlossen: Der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Bauernmarkt 24, 1010 Wien, betreffend Beschwerde vom 09. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. November 2017…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, verstorben am dd.mm.2022, betreffend die Beschwerde vom 18. März 2015 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Februar 2015 zu Abgabenkontonummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird als gegenstandslos…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 15. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. November 2018 betreffend Einkommensteuer 2006 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer , über die Beschwerden vom 22.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt vom 22.01.2016 betreffend die Abweisung von Anträgen auf Erstattung der Kapitalertragsteuer 2013 und 2014 zu…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verlassenschaft nach X., vertreten durch Y., vom 3. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z. vom 31. März 2010 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273…
19.5.4.5 Realteilung Rz 5979: Sind die Voraussetzungen des Art. V UmgrStG nicht gegeben und ist folglich das UmgrStG nicht anwendbar ("verunglückte Realteilung"), kommt es§ 24 Abs. 7 EStG 1988 für alle Gesellschafter zur Vollaufdeckung der stillen Reserven (§ 24 AbsAnwendung. 7 EStG 1988…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GO, Adr, vertreten durch B & O WP u StB GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 6322 Kirchbichl, Europastraße 5, vom 8. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 15. September 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des mittlerweile verstorbenen A***B***, zuletzt wohnhaft Wien***, vormals vertreten durch Dr. Günther Geringer, 1040 Wien, Klagbaumgasse 8 Tür 9, nunmehr Verlassenschaft nach A***B***, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2…
12.2.6 Vortragsberechtigte Personen Fassung ab Veranlagung 2013 Rz 4534: Persönlich vortragsberechtigt ist - von gesetzlichen Ausnahmebestimmungen (etwa nach dem UmgrStG) abgesehen - grundsätzlich die Person, die den Verlust erlitten hat (VwGH 4.6.1986, 84/13/0251). Nur im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von Todes…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des mittlerweile verstorbenen E**** L****, zuletzt [Adresse], vom 21.1.2013, vormals vertreten durch A**** WTH u. StB GmbH, [Adresse] , nunmehr Verlassenschaft nach E**** L****, gegen den Bescheid des Finanzamtes Y**** vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verlassenschaft nach J.S.B., D., vertreten durch S.B. , D. vom 2. August 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 6. Juli 1999 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO (Bundesabgabenordnung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der IG, Adr, vertreten durch Mc Tax Steuerberatung GmbH, Steuerberatungskanzlei, 4020 Linz, Am Winterhafen 11, vom 4. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 20. August 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 12. August 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. Juli 2002, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 29. April…