…angewendet werden, wenn es überhaupt einen das erblasserische Unternehmen fortführenden Erben gibt. Unterbleibt nämlich aus irgendwelchen Gründen die Einantwortung, so wird der Nachlass als eigenes Steuersubjekt angesehen werden können, bei dem die Nachlassumsätze zu erfassen sind (Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, § 2 Anm. 139…
…Erblassers zu versteuern sind (vgl. BFH 13.01.2010, V R 24/07). Kommt es zu keiner Einantwortung, weil zB keine Erben vorhanden sind oder die Erben die Erbschaft ausschlagen, wird der Nachlass als eigenes Steuersubjekt (Körperschaft) angesehen, bei dem die Nachlassumsätze zu erfassen sind.
19.5.4.5 Realteilung Rz 5979: Sind die Voraussetzungen des Art. V UmgrStG nicht gegeben und ist folglich das UmgrStG nicht anwendbar ("verunglückte Realteilung"), kommt es§ 24 Abs. 7 EStG 1988 für alle Gesellschafter zur Vollaufdeckung der stillen Reserven (§ 24 AbsAnwendung. 7 EStG 1988…
12.2.6 Vortragsberechtigte Personen Fassung ab Veranlagung 2013 Rz 4534: Persönlich vortragsberechtigt ist - von gesetzlichen Ausnahmebestimmungen (etwa nach dem UmgrStG) abgesehen - grundsätzlich die Person, die den Verlust erlitten hat (VwGH 4.6.1986, 84/13/0251). Nur im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von Todes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Hermann Fröschl, 1060 Wien, Mariahilferstraße 27/11, vom 24. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. August 2011, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Roland Schlegel, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Dr. Karl-Lueger-Platz 5, vom 6. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 17. Juli 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der U.O., C.O. und T.O. als Miterben nach Ing.H.O., Deutschland, vertreten durch X.GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1998 beschlossen…
2.4.3 Erbauseinandersetzung Rz 134a: Die zur Erbmasse gehörenden Wirtschaftsgüter sowie Betriebe gehen entsprechend des Umfanges der Erbteile bereits mit dem Todestag des Erblassers auf die Erben über (siehe Rz 9). Bis zur Rechtskraft der Einantwortung besteht daher zwischen den Miterben bezüglich der Wirtschaftsgüter…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Hermann Fröschl, 1060 Wien, Mariahilferstraße 27/11, vom 24. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. August 2011, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird…
22.4.4 Ermittlung der Einkünfte 22.4.4.1 Altgrundstücke, Neugrundstücke Rz 6654: Entscheidend für die Ermittlung der Einkünfte und den Umfang der Steuerpflicht ist, ob es sich handelt um Altgrundstücke oder Neugrundstücke. Maßgebender Stichtag ist dabei der 31.3.2012. Grundstücke, die zum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Robert Bauer, öffentlicher Notar, 2870 Aspang-Markt, Hauptplatz 13, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. Jänner 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X., vertreten durch Dr. Peter Armstark, 1010 Wien, Wollzeile 25, vom 22. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. November 2010 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
4. Befreiungen in Todesfällen 4.1. Erbschaftsgut (C04) 4.1.1. Warenkreis Abgabenfrei ist Erbschaftsgut, das eine natürliche Person als Erbe oder Vermächtnisnehmer aus einem Nachlass erhält (Art. 17 ZBefrVO). Die Befreiung gilt sinngemäß für bestimmte juristische Personen (siehe Abschnitt 4.1.2.). Erbschaftsgut sind…
21.7 Nachversteuerung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988) - Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.4.2012 21.7.1 Nachversteuerungstatbestand Rz 6511: Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen nach dem 31. Juli 2008 (für Übertragungen eines Gebäudes vor dem 1. August 2008 gelten folgende Ausführungen auch für unentgeltliche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, Dr. Wilhelm Miklin und Horst Hoffmann im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung des Bw., vom 29. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der IG, Adr, vertreten durch Mc Tax Steuerberatung GmbH, Steuerberatungskanzlei, 4020 Linz, Am Winterhafen 11, vom 4. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 20. August 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GO, Adr, vertreten durch B & O WP u StB GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 6322 Kirchbichl, Europastraße 5, vom 8. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 15. September 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung…
vom Treuhandkonto des Notars an Frau Z - am 19. Jänner 2004 € 1.387.628,12 mit dem Hinweis " Kaufpreisteil 1.386.068,48 inkl. Z 1559,64 KV A GmbH" - am 2. Juli 2004 € 125.674,99 mit dem Hinweis "Restkaufpreisauszahlung, KV: Z…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. September 2002, St. Nr. XY, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der am 29…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. H. L., Adr., vom 5. November 2007 gegen den "Bescheid" des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Oktober 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen hinsichtlich…