…wenn der Leistungsempfänger den Mangel behebt, oder ihn durch einen Dritten beheben lässt. Die zu ersetzenden Nachbesserungskosten mindern das ursprüngliche Entgelt des Gläubigers. Ist der Mangel der Ware unbehebbar, aber unwesentlich - hindert er somit nicht den ordentlichen, oder vertraglich festgelegten Gebrauch der Ware - kommt nach…
…in der BRD fällige Steuer oder sonst etwas ihm Zustehendes nicht berücksichtigt? 1994 sei die Fertigstellung der Wohnung gewesen, Kaufpreis seien 326.000 DM =126.000,00 € + 2x Versorgungsanschlusskosten wegen Bauträgerinsolvenz + Anteilseignerinsolvenz + diverse Erschließungs- und Nachbesserungskosten, das ergebe doch Absetzbares. Dürfe das Österreich ignorieren…
…ist daher nicht ein abgeschlossener wirtschaftlicher Vorgang, dem sich die Mängelbeseitigung durch den Erwerber im Auftrag der Lieferfirma oder als Geschäftsführung ohne Auftrag für diese als neuer wirtschaftlicher Vorgang anschließt. Die zu ersetzenden Nachbesserungskosten sind daher nicht als Entgelt zu versteuern (vgl. Anm. 25 2…
Die Bp. stellt darauf ab, dass sich die Liegenschaft in unmittelbarer Nähe zu zwei Autobahnknoten befindet, eine U-Bahn Station ca. 750m entfernt ist und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe gegeben sind weshalb der Ansatz des Bodenwertes der Kategorie ,einfachen Nutzungswert' nicht nachvollziehbar ist. Nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Zangerl-Reiter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Februar 2022 betreffend Einkommensteuer 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
(3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes…
Unter den Begriff Tourismus fallen nach Freyer, Walter 2006, Tourismus: Einführung in die Fremdenverkehrsökonomie, 8.Auflage, München, Oldenbourg, unterschiedliche Reisearten und -formen, die sich nach unterschiedlichen Kriterien z.B. nach Motivation (z.B. Kultur- oder Bildungstourismus, Sport- und/oder naturnaher Tourismus, etc.), Dauer, Organisationsform (Individual…
Aus Gründen der Übersichtlichkeit, werden die aus diesen unterschiedlichen Positionen resultierenden Rechtsfragen in der Folge einer getrennten Erörterung zugeführt. 3.3.1. Zum Tatbestandsmerkmal der "Änderung der Verhältnisse" Der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin, wonach die (unecht steuerfreien) Veräußerungen der Liegenschaften keine Änderung der Verhältnisse bewirkt haben…
Die erforderlichen Zustimmungserklärungen aller übrigen Wohnungseigentümer lagen laut Aussage der Auskunftsperson P erst im Laufe des Jahres 2006 vollständig vor; angesichts des Umstandes, dass die Umwidmung erst am 29.11.2006 angezeigt wurde (Irrtum der BP: nicht bei der MA 37 "beantragt", sondern pflichtgemäß an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WRITZMANN & Partner GMBH, Wassergasse 22-26 Tür 1, 2500 Baden, über die Beschwerde vom 13. Februar 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA-Ort*** vom 2. Oktober 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A. , vom 10. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 12. Jänner 2004, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Vertreterin, vom 11. Mai 2012 gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. Mai 2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 1. März 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 1. Februar 2016 betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Claudia Mauthner, Mag. Tino Ricker und Mag. Michale Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache a, StNr c, vertreten durch o. o, o Wirtschaftsprüfung…
In der Begründung zur Wiederaufnahme wird darauf verwiesen, dass die Tz 1-5 jene neu hervorgekommenen Tatsachen darstellen, die die Wiederaufnahme rechtfertigen. Aus den Ausführungen in den Tz 2 - Belegeinsicht zu Tz 2 -, Tz 3 - fehlender Nachweise für Telekommunikationsaufwand - und Tz 4 - Erhöhung der Rückstellung…
Berufungsentscheidung »Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Eva-Maria Kirchschlager, Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl und Mag. Johannes Denk über die Berufung der Bw., vom 6. September 1996 gegen A. die Bescheide betreffend Verfahrenswiederaufnahme/Umsatzsteuer 1991…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw.., vertreten durch Interrevision Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Daniela Regina Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Bernhart Steuerberatungs GmbH, Albertgasse 35 Tür 15, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 11. Februar 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12…
Für die berufliche Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme spricht es beispielweise, wenn sich der Teilnehmerkreis im Wesentlichen aus Angehörigen der Berufsgruppe des/der Steuerpflichtigen zusammensetzt (vgl. VwGH 28.5.2008, 2006/15/0237; VwGH 24.2.2011, 2007/15/0042; siehe auch Jakom/Lenneis EStG, 2019, § 16…