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65 Treffer1586 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 291–2962.14 Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 in Verbindung mit § 6b KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…C 19 vom 22.01.2014 S. 4, Leitlinien 2014). Das Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften unterliegt als Risikokapitalbeihilfe der EU-beihilferechtlichen Mitteilungspflicht an die Europäische Kommission (Notifizierungspflicht). Mit dem StRefG 2020 erfolgten punktuelle Anpassungen in § 6b KStG 1988, die die EU-beihilferechtliche Nichtuntersagung der mitteilungspflichtigen Regelungen…

UFSW RV/4515-W/02Sicherungsgeschäfte zu Beteiligungen von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2003

…den Pfandbestellern unterfertigte Urkunde vom Parteienvertreter mittels beglaubigter Abschrift beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern mit dem Antrag auf Gebührenbefreiung im Hinblick auf die Eigenschaft der Bw. als Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft angezeigt. Mit Bescheid vom 6. September 2002 setzte das Finanzamt für die Pfandbestellung eine Gebühr nach …

BFG RV/7103456/2008Kann die Befreiung von der Gesellschaftsteuer gemäß Art. 27 Steuerreformgesetz BGBl. 1993/818 gewährt werden, wenn die Gesellschafterin nicht in die Liste der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften eingetragen wurde?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.01.2017

…Befreiung von der Gesellschaftsteuer gemäß Art. 27 Steuerreformgesetz BGBl. 1993/818 gewährt werden kann, wenn die Gesellschafterin nicht in die Liste der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften eingetragen wurde? Bemerkt wird, dass das Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf.) vom Unabhängigen Finanzsenat auf das Bundesfinanzgericht übergegangen ist. Die entsprechende Gesetzesstelle lautet:…

UFSW RV/3302-W/02Gesellschafterzuschüsse sind gemäß Art.27 § 2 StRefG 1993, als „Erwerb von Beteiligungen im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften“ von der Gesellschaftsteuer befreit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2006

…von € 9.965.000,00 und Gesellschafterzuschüsse von insgesamt € 5,000.000,00 fest. Es berechnete die Gesellschaftsteuer so, dass es die auf Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft entfallende anteilige Kapitalerhöhung gemäß Art. 27 § 2 StRefG steuerfrei ließ (Kapitalerhöhung: € 9.965.000,00-2,573.361…

EStR 2000 Rz 6219–622120.2.5 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Sinne des § 6b Abs. 1 KStG 1988 ausgegeben wurden, sind gemäß § 27 Abs. 7 EStG 1988 bis zu einer Höhe von 15.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Die Beschränkung auf 75% des Ausschüttungsbetrages erfolgte aus EU-beihilfenrechtlichen Gründen deshalb, weil auch die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 verwertet werden und gehen daher nicht auf den Investmentfonds über. Zu ehemaligen Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften vgl. Rz 515. Rz 511: Das bisher sachlich und örtlich zuständige Betriebsfinanzamt ist darüber zu informieren, dass ab 2014 keine Körperschaftsteuererklärungen mehr…

KStR 2013 Rz 304–3142.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307 f) investieren. Durch Einbeziehung von Unternehmen in der Wachstumsphase soll…

KStR 2013 Rz 315–3242.14.7.4 Beteiligungsbeschränkungen (§ 6b Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.14.7.4 Beteiligungsbeschränkungen (§ 6b Abs. 3 KStG 1988) Rz 315: Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften unterliegen gemäß § 6b Abs. 3 KStG 1988 unterschiedlichen Beschränkungen hinsichtlich der Investition ihres Eigenkapitals im Finanzierungsbereich. Dies betrifft die Größe der Unternehmen, in die investiert wird, das Beteiligungsvolumen und das Beteiligungsausmaß. 2…

KStR 2013 Rz 325–3342.14.8 Formale Verpflichtungen (§ 6b Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Höhe der Investition. Rz 328: Durch das Finanzamt für Großbetriebe ist das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen; sämtliche dieser Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind sodann vom Finanzamt für Großbetriebe einmal jährlich auf elektronischem Wege in Form einer Liste zu veröffentlichen. Diese Liste ist zudem maßgeblich für die Überprüfung…

KStR 2013 Rz 297–3032.14.4 Geschäftsgegenstand und Kapital (§ 6b Abs. 1 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.14.4 Geschäftsgegenstand und Kapital (§ 6b Abs. 1 Z 3 KStG 1988) Rz 297: Der Geschäftsgegenstand einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft muss auf das Veranlagen des Eigenkapitals und damit zusammenhängende Nebenleistungen beschränkt sein. Das Veranlagen des Eigenkapitals gliedert sich nach § 6b Abs. 1 Z 3 KStG 1988…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Sinne des § 5 Z 4 des PKG, sofern die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 KStG 1988 vorliegen. Angelegenheiten betreffend Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Sinn des § 6b KStG 1988. Angelegenheiten betreffend die pauschale Erstattung von Einkommensteuer: Bausparen (§ 108 Abs. 5 EStG 1988) Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (§ 108a Abs…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…von Anträgen auf Feststellung gemäß § 6a Abs. 3 KStG 1988. 3.2.3. Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften Rz 115: Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gemäß § 6b KStG 1988 sowie der von diesen abzuführenden Kapitalertragsteuer ist das Finanzamt für Großbetriebe (§ 61 Abs. 4 Z 4 BAO) zuständig…

BFG RV/7100269/2009Ist der Zuschuss der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an ihre Beteiligungsgesellschaft gemäß § 2 Z 4 KVG gesellschaftsteuerpflichtig oder handelt es sich beim Zuschuss um nachträgliche Anschaffungskosten für die Beteiligungsgesellschaft, der nach Art. 27 § 2 Steuerreformgesetz 1993, BGBl. 1993/818 befreit ist?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2017

…die Beteiligung auf das gesetzliche Höchstausmaß rückgeführt. 3.3. Der Zuschuss als nachträgliche Anschaffungskosten für die Beteiligungsgesellschaft Zu dem Themenkreis, ob Gesellschafterzuschüsse einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an ihre Beteiligungsgesellschaft als Anschaffungskosten von der Gesellschaftsteuer gemäß Art. 27 StRefG 1993/818 befreit sind, gibt es bereits mehrere Entscheidungen…

BFG RV/7103790/2010Bürgschaften sind nicht nach Art. XXVII § 2 BGBl. 818/1993 von der Gebühr befreit.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.05.2015

…Vertrag hat die Bürge gemäß Pkt. VIII Abs. 2 durch Mitunterfertigung eine Bürgschaft für die Zahlungensverpflichtungen der Geschäftsherrin abgegeben. Der Erwerb der echten stillen Beteiligung durch unsere Mandantschaft stellt einen Erwerb einer Beteiligung im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften iSd § 5 Z 14 KStG dar, der gemäß …

BFG RV/7103789/2010Bürgschaften sind nicht nach Art. XXVII § 2 BGBl. 818/1993 von der Gebühr befreit.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.05.2015

…Vertrag hat die Bürge gemäß Pkt. VIII Abs. 2 durch Mitunterfertigung eine Bürgschaft für die Zahlungensverpflichtungen der Geschäftsherrin abgegeben. Der Erwerb der atypisch stillen Beteiligung durch unsere Mandantschaft stellt einen Erwerb einer Beteiligung im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften iSd § 5 Z 14 KStG dar, der gemäß …

UFSW RV/0359-W/07Ist der Zuschuss der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an ihre Beteiligungsgesellschaft gemäß § 2 Z 4 KVG gesellschaftsteuerpflichtig oder handelt es sich beim Zuschuss um nachträgliche Anschaffungskosten für die Beteiligungsgesellschaft, der nach Art. 27 § 2 Steuerreformgesetz 1993, BGBl. 1993/818 befreit ist? (Stattgabe).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.08.2012

…abgeändert: Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftsteuer gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 KVG 395.720,00 x 1%= € 3.957,20 Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Zuschuss der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an ihre Beteiligungsgesellschaft, die Bw., von der Gesellschaftsteuer befreit ist? Ist der Zuschuss eine Zuzahlung…

UFSW RV/0859-W/03Kreditvertrag als Rechtsvorgang über eine Beteiligung im Finanzierungsbereich einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2006

…Gründungsprotokolles. Aus dem vorgelegten Gründungsprotokoll ergibt sich, dass die Bw. am 16. Oktober 2000 als Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft gegründet wurde. Die Eintragung im Firmenbuch erfolgte am 10. November 2000. Über die Berufung wurde erwogen: Nach Maßgabe der Bestimmungen im III. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957 unterliegen Kreditverträge, mit…

UFSW RV/0375-W/03Bürgschaft durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2005

…dass das gegenständliche Rechtsgeschäft nicht der Finanzierung des Beteiligungserwerbs diene, sondern eine direkte Beteiligungshandlung von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften in deren Finanzierungsbereich darstelle. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30. Jänner 2003 wurde der Berufung teilweise stattgegeben und die Gebühr ausgehend von einem Wert in Höhe von € 3,100.000…

UFSF RV/0099-F/03Darlehensvertrag, Kreditvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2003

…Mittelstandfinanzierungsgesellschaft. Gemäß Art. XXVII § 2 StRefG, BGBl 818/1993, seien Rechtsvorgänge über den Erwerb von Beteiligungen im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Sinne des § 5 Z 14 KStG von den Stempel- und Rechtsgebühren, sowie von den Kapitalverkehrssteuern befreit. Der Begriff der "Beteiligung" werde im § 6b Abs…

BMF-010203/0108-VI/6/2015Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0108-VI/6/201507.05.2015

1. Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaft Eine österreichische Private Equity Kapitalgesellschaft ("PE KapGes") mit Regelwirtschaftsjahr, die nicht den Status einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft iSd § 6b KStG 1988 hatte, hält per 31.12.2013 Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, internationale Schachtelbeteiligungen, Darlehen an Beteiligungsunternehmen sowie stille Beteiligungen und verfügt über…