Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung vom 17. Juli 2006 der Hausgemeinschaft "Mag. A. und Mitbes.", 9999 Ort, Y-Straße, vertreten durch X- Wirtschaftstreuhand GmbH, nunmehr Mag. D. Steuerberatungs-GmbH, Stadt, X-Straße, gegen die Erledigung des Finanzamtes X vom 21. Juni…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung vom 12. August 2004 der Hausgemeinschaft A - B, Adresse (Firmenwortlaut seit 6.1.2011 Mag. D Steuerberatungs GmbH) gegen die Erledigungen des Finanzamtes X vom 16. Juli 2004 betreffend Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs.4 BAO des…
…sie wie ein Verein organisiert sind, der unabhängig von Mitgliederzahl und Mitgliederwechsel fortbesteht und als wirtschaftlicher Träger einer bestimmten Tätigkeit anzusehen ist. 1.2.1.3.2.3 Belegschaften von Unternehmen Rz 106: Belegschaften von Unternehmen können Personenvereinigungen im Sinne des § 3 KStG 1988 sein…
…könnten nicht rechtsfähige, wie Vereine organisierte, unabhängig von der Mitgliederzahl und einem Mitgliederwechsel fortbestehende und als wirtschaftlicher Träger einer bestimmten Tätigkeit anzusehende Gebilde, als Körperschaftsteuersubjekt in Betracht kommen. Im Streitfall liege die Möglichkeit der Zurechnung der Einkünfte zu einer einkommensteuerpflichtigen Person vor. Unabhängig davon könne…
…Eintreten von Gesellschaftern zu zerlegen. Der Erwerber, somit die KG, wurde Rechtsnachfolger der ausscheidenden Gesellschafter. An der Identität der berufungswerbenden OEG änderte der Mitgliederwechsel zunächst nichts (vgl. Koppensteiner in Straube, HGB², 453). Durch diese Einlage wurde die KG allerdings einzige Gesellschafterin der berufungswerbenden OEG. Nach …
… 107 HGB erforderlich. Insbesondere der Fall des Mitgliederwechsels im Wege einer (entweder durch den Gesellschaftsvertrag vorgesehenen oder von der ad hoc-Zustimmung der übrigen Gesellschafter getragenen) Veräußerung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter an einen Dritten spricht gegen die von der Beschwerdeführerin angestrebte Lösung: Wäre der…
28.230.2 Nachträgliche Änderungen (§ 9 Abs. 9 KStG 1988) 28.2.130.2.1 Allgemeines Rz 1590: Die Konzeption der Gruppenbesteuerung ist nicht starr und lässt nachträgliche Änderungen einer bestehenden Unternehmensgruppe weitgehend zu, ohne dass die Unternehmensgruppe als solche endet. Jede nachträgliche Änderung der…