…4 ergibt. Diese Bestimmung soll die Erlangung ungerechtfertigter Vorsteuerabzüge unterbinden. Aus dem Arbeitsbogen (S49, S74-S76) ergibt sich, dass die M Handels GmbH als Aufteilungsmethode für die Vorsteuern das Mischsystem gewählt hatte. Jene Vorsteuern, die ausschließlich einer der beiden Umsatzgruppen zurechenbar waren, wurden nach Maßgabe…
…dass die umsatzabhängige KU 1 lediglich ein Viertel des Gesamtbeitrages darstelle. Es liege daher ein zulässiges Mischsystem vor. Der Umsatz sei mit 25% ein untergeordnetes Kriterium für den Indikator „Betriebsgröße“ als Maßstab für die Höhe der Kammerumlage und daher unbedenklich. In diesem Erkenntnis sei der…
…den Eingangsrechnungen gebucht bzw teilweise mit den Zahlungsbelegen. Auch ein Wareneingangsbuch nach § 129 BAO wurde nicht geführt. Durch dieses Mischsystem waren die Buchhaltung sowie die Kunden- und Lieferantenkonten fehlerhaft. Die Betriebsprüferin nahm Korrekturen an den Kunden- und Lieferantenkonten vor. Offene Lieferantenzahlungen oder -überzahlungen waren für…
…Schuldhaftigkeit Ich hatte keine Kenntnis vom Bestehen einer Gebrauchsabgabeverpflichtung, und zwar aus 2 Gründen (1) Entsprechend den Vorschriften der ÖNORM 2501 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) wurden die Abwasserrohre bei der Baueinreichung angepaßt für das Mischsystem, das von Wiener Kanal für die Witzelsbergergasse vorgeschrieben war…
…den 75% der übrigen Komponenten des Mischsystems (zur Finanzierung der Selbstverwaltungsorganisation der Kammern) keine verfassungsmäßigen Bedenken bestehen. Wie sich aus dem oben dargestellten Sachverhalt ergibt, liegt die Relation im Kfz Handel jedoch nahezu umgekehrt. Bei dieser „Mischung“ im Mischsystem wäre es zur Wahrung der Unversehrtheit…
…verschiedene Möglichkeiten. Der Gesetzgeber hat sich anläßlich der 10. HKG-Novelle für ein Mischsystem entschieden: Er hat teilweise - wohl im Hinblick auf die Aufgaben der Wirtschaftskammern im arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bereich - an die Lohnsumme, teilweise an den Umsatz (als einen Indikator für das Geschäftsvolumen), teilweise…
…hierfür verschiedene Möglichkeiten. Der Gesetzgeber habe sich anlässlich der 10. HKG-Novelle für ein Mischsystem entschieden: Er habe teilweise - wohl im Hinblick auf die Aufgaben der Wirtschaftskammern im arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bereich - an die Lohnsumme, teilweise an den Umsatz (als einen Indikator für das Geschäftsvolumen…
…vgl. VwGH 21.5.1997, Zl. 93/14/0033). Für die umsatzsteuerliche Beurteilung macht es dabei keinen Unterschied, ob ein Mischsystem ("Ein-Kreis-System") oder ein Trennsystem ("Zwei- oder Mehr-Kreis-System") vorliegt (vgl. Schuchter, UStG: Abfuhr von Spülwässern erfasst auch Niederschlagswasser, RdW 1997, S…
…vgl. VwGH 21.5.1997, Zl. 93/14/0033). Für die umsatzsteuerliche Beurteilung macht es dabei keinen Unterschied, ob ein Mischsystem (Ein-Kreis-System) oder ein Trennsystem (Zwei- oder Mehr-Kreis-System) vorliegt (vgl. Schuchter, UStG: Abfuhr von Spülwässern erfasst auch Niederschlagswasser, RdW 1997, S…
…geleitet und von dort der Kläranlage zugeführt. Beim Regenwetterpumpwerk T. BG. würde - wie bei allen Mischsystemen - im Regenwetterfall überschüssiges Mischwasser in den Vorfluter abgeleitet. Aufgrund der Höhenverhältnisse erfolge dies in diesem Fall über das Regenwetter-Pumpwerk, welches einen integrativen Bestandteil des Transportleitungsnetzes bilde. Nach der…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…der Bemessung der Umlage anknüpfe. Er habe hierbei verschiedene Möglichkeiten. Der Gesetzgeber habe sich .... für ein Mischsystem entschieden. Er habe teilweise - wohl im Hinblick auf die Aufgaben der Wirtschaftskammern im arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bereich - an die Lohnsumme, teilweise an den Umsatz, teilweise an branchenspezifisch bestimmte…