RIS AI
4 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 874–8806.1.11. Schulen, Privatlehrer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

6.1.11. Schulen, Privatlehrer 6.1.11.1. Private Schulen und ähnliche Einrichtungen 6.1.11.1.1. Allgemeines Rz 874: Bei öffentlichen Schulen - dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten - ist die Unterrichtstätigkeit grundsätzlich dem Hoheitsbereich zuzuordnen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sind Privatschulen befreit…

UFSG RV/0621-G/05Umsätze von Privatlehrern - Leistungsempfänger ist keine Schule bzw. Bildungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…246/79) vor, ähnlich die Privatschule für Sprache und Kommunikation (VwGH 4.12.1989, 87/15/0139). Selbst Maschinschreibkurse in der Dauer von ein oder zwei (!) Jahren entfalten keine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit (VwGH 5.3.1990, 88/15/0042), die im Hinblick auf…

UFSW RV/1402-W/05Umsätze eines Vortragenden sind nur dann unecht steuerbefreit nach § 6 Abs. 1 Z 11 lit. b UStG 1994, wenn er an einer Einrichtung unterrichtet, die eine einer öffentlichen Schule oder Universität vergleichbare Tätigkeit ausübt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2007

…verneint (vgl. z.B. Managementkurse, 23.10.1980, 0202/79, Maschinschreibkurse, 5.3.1990, 88/15/0042). In dieser Hinsicht tritt nämlich die private Schule nicht mit der öffentlichen in Konkurrenz. Gerade eine solche und die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen sollen aber durch die Befreiungsbestimmung des §…

UFSG RV/0680-G/05Gemeinnützigkeit eines Vereins, der eine private Bildungseinrichtung unterhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 1/2

…auf Computerkurse (keine vergleichbare Tätigkeit mit öffentlichen Schulen), Lernhilfekurse, Managementkurse, Maschinschreibkurse (Umfang und Lehrziel entspricht nicht dem an öffentlichen Schulen Gebotenen) u.v.a. s. Umsatzsteuerrichtlinien Rz. 874 bis 878. Da weder die Struktur für den Betrieb einer Schule vorliege (die Lehrveranstaltungen werden in einem…