6.1.11. Schulen, Privatlehrer 6.1.11.1. Private Schulen und ähnliche Einrichtungen 6.1.11.1.1. Allgemeines Rz 874: Bei öffentlichen Schulen - dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten - ist die Unterrichtstätigkeit grundsätzlich dem Hoheitsbereich zuzuordnen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sind Privatschulen befreit…
…246/79) vor, ähnlich die Privatschule für Sprache und Kommunikation (VwGH 4.12.1989, 87/15/0139). Selbst Maschinschreibkurse in der Dauer von ein oder zwei (!) Jahren entfalten keine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit (VwGH 5.3.1990, 88/15/0042), die im Hinblick auf…
…verneint (vgl. z.B. Managementkurse, 23.10.1980, 0202/79, Maschinschreibkurse, 5.3.1990, 88/15/0042). In dieser Hinsicht tritt nämlich die private Schule nicht mit der öffentlichen in Konkurrenz. Gerade eine solche und die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen sollen aber durch die Befreiungsbestimmung des §…
…auf Computerkurse (keine vergleichbare Tätigkeit mit öffentlichen Schulen), Lernhilfekurse, Managementkurse, Maschinschreibkurse (Umfang und Lehrziel entspricht nicht dem an öffentlichen Schulen Gebotenen) u.v.a. s. Umsatzsteuerrichtlinien Rz. 874 bis 878. Da weder die Struktur für den Betrieb einer Schule vorliege (die Lehrveranstaltungen werden in einem…