…Pavlik in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., geb. 1936, vertreten durch XY, die Marktgebühr für den Marktstand in Wien für den Monat Juni 2014, fällig gewesen am 15. Tag des Abgabenmonats, bis zum 23.06.2014 nicht entrichtet zu haben, bis dahin auch weder die Höhe…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des Bf, Marktstände, 1060 Wien, gegen den Marktgebührenveränderungsausweis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 59, vom 26.11.2018, beschlossen: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Mit Straferkenntnis vom 30. Juli 2012 sprach der Magistrat der Stadt Wien die Beschwerdeführerin (Bf.) schuldig, die am 15. Tag des Abgabenmonats fällig gewesene Marktgebühr für den an die Bf. vergebenen Marktstand in XY1, für den Monat April 2012 bis zum 23. April 2012 nicht…
…der G-GmbH für den an diese GmbH vergebenen Marktstand in XY1, die am 15. Tag des Abgabenmonats fällig gewesene Marktgebühr für den Monat April 2012 bis zum 23. April 2012 nicht entrichtet, bis dahin auch die Gründe hierfür nicht bekanntgegeben und dadurch eine Verwaltungsübertretung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in den Verwaltungsstrafsachen gegen N.N., Adresse1, wegen der Verwaltungsübertretungen der Nichtentrichtung von Marktgebühren über die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 6.5.2016 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Referat Parkometerabgabe und Abgabenstrafsachen…
…hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A. B., Wien, wegen der Verwaltungsübertretungen der Nichtentrichtung von Marktgebühren über die Beschwerde des Beschuldigten vom 6. Mai 2016 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 1. April 2016…
…auf, folgende in der nachgereichten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ausgewiesenen Positionen belegmäßig nachzuweisen: Wareneinkauf EU (417.020,69 S), Warenbezugskosten (42.000,00 S), Marktgebühren (130.697,09 S), Mietaufwand (83.306,18 S) und Sachversicherungen (23.573,40 S). Weiters wurde der Bw aufgefordert, betreffend…
…21/1962, für schuldig erkannt, sie habe für den Marktstand Adresse2, die Marktgebühr für den Monat März 2011, fällig gewesen am 15. Tag des Abgabenmonats, bis zum 21.3.2011 nicht entrichtet und bis dahin auch die Gründe hiefür nicht bekannt gegeben. Wegen dieser Verwaltungsübertretung…
27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…
3.2.4. Gebühren Rz 161: Ein zwischen einer EEG und dem Eigentümer einer Energieerzeugungsanlage abgeschlossener Vertrag über Bestand und Nutzung der Energieerzeugungsanlage unterliegt grundsätzlich der Gebührenpflicht nach § 33 Tarifpost 5 GebG, sofern der Vertrag gültig zustande gekommen ist und in einer Urkunde festgehalten wurde…
27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…
32. Exkurs: Gebühren im Meldewesen Rz 1850: Für alle schriftlichen Eingaben gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21…
27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…
27.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge Rz 1364: Als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Auch Computerprogramme können Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sein, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen…
27.7.4. Wetten Rz 1502: Einer Gebühr unterliegen im Inland abgeschlossene Wetten, die nicht unter das Glücksspielgesetz (GSpG) fallen, wenn zumindest eine der am Rechtsgeschäft mitwirkenden Personen Unternehmerin/Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist. Von diesem Tatbestand umfasst sind insbesondere Wetten auf den Ausgang…
27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…
10.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe Rz 298: Gegenstand der Gebühr ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Mathias Themel LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 13. September…
10.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit Rz 283: Bei der gebührenrechtlichen Beurteilung des Bestellungsaktes ist zu prüfen, ob der Zweck der Bestellung sich nur auf die Erteilung einer Befugnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit…