…idF BGBl. I Nr. 111/2010 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung) Rz 993: Für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 150 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 150 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g…
…idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung) Rz 998: Für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g…
…idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung) Rz 999: Für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g…
…Normverbrauchsabgabe (im Folgenden auch nur kurz: NoVA) mit 10.951,92 Euro festgesetzt (Tarif-NoVA in Höhe von 626,60 Euro zuzüglich Malus-Komponente in Höhe von 8.500,00 Euro zuzüglich 20%ige NoVA-Abgabenerhöhung in Höhe von 1.825,32 Euro [626,60 …
…km-Stand 173.597. Daraus ergab sich die Bemessung wie folgt: | NoVA gem. § 6 NoVAG | | Bemessungsgrundlage netto € 4.760, NoVA-Satz 13 % | € 618,80 | Malus gem. § 6a Abs. 1 Z 2 lit a u. b NoVAG (CO2-Ausstoß…
…294,12 Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Berufungswerber (Bw.) in die wegen der erstmaligen Zulassung eines im Ausland erworbenen Kraftfahrzeugs geschuldete Normverbrauchsabgabe (Nova) auch einen sog. "Malusbetrag" gemäß § 6a des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG) einrechnen muss. Nach den im Akt aufliegenden Unterlagen erwarb der Bw. am 13…
…682,29 Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Berufungswerber (Bw.) in die wegen der erstmalige Zulassung eines im Ausland erworbenen Kraftfahrzeuges geschuldete Normverbrauchsabgabe (Nova) auch einen sog. "Malusbetrag" gemäß § 6a des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG) einrechnen muss. Nach den im Akt aufliegenden Unterlagen erwarb der Bw. am 9…
…und stützte sich dabei auf Rz 631 der NoVA-Richtlinien: Auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 4. August 2009 sei beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet das Bonus-Malus-System bei der Ermittlung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 6a NoVAG nicht anzuwenden…
…Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: NoVA-Grundabgabe: 1.551, 30 € (Kaufpreis ohne USt x 13%: 11.932,77 . 13%) Malus gem. § 6a NoVAG: 544,41 € NoVA lt UFS: 2.095,71 € bereits gebucht: 2…
…worden war. Ich berufe gegen den am 30.12.2009 ergangenen, im Jänner 2010 erhaltenen Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe bezüglich dem Punkt Bonus/Malus (C0 2 Abgabe) von € 1.350,00. Das Auto war (nachweisbar) bereits vor dem 22.12. in Österreich…
…ist in der Erklärung der Wert von 12.000 € ausgewiesen. Die Berechnung der Normverbrauchsabgabe wird auf dem Erklärungsformular wie folgt dargestellt: | Bemessungsgrundlage 12.000 € | Steuersatz 16 v.H. | 1.920 € | Malus gemäß § 6a Normverbrauchsabgabegesetz | | 5.350…
…verwiesen. Die Vorschreibung des Malusbetrages in Höhe von € 770,24 und des darauf entfallenden Erhöhungsbetrages von € 154,00 sei daher rechtswidrig. 2. Berechnung der Bemessungsgrundlage: Der gemeine Wert des Fahrzeuges sei vom "Finanzamt per österreichischer Eurotax-Liste als Mittelwert von Händler (Einkauf+Verkauf…
…Mit Schreiben vom 14. August 2009 reichte der Bw. eine Erklärung über die Normverbrauchsabgabe beim Finanzamt ein: | Bemessungsgrundlage 11.000,00 | 16% | 1.760,00 € | Bonus/Malus § 6a NoVAG | | 2.850,00 € | § 6 Abs 6 NoVAG…
… 6a Abs. 1 Z. 3 NoVAG 1991 in Höhe von 200 € ungekürzt anzusetzen und der ungekürzte Saldo (Malusüberhang) von 250 € der Tarif-NoVA gemäß § 6 NoVAG 1991 zuzuschlagen ist. Mit der Beschwerde wurde die Ansetzung des Bonus gemäß § 6a Abs.1 Z.3…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den | Richter | A | | | in der Beschwerdesache | BF Straße Ort | | | gegen das | FA Salzburg-Land | vertreten…
…Am 3. April 2009 reichte der Bw. folgende schriftliche Erklärung (Vordruckformular NOVA 2) über die Normverbrauchsabgabe (Nova) beim Finanzamt ein: Bemessungsgrundlage € 5.650,00 X 16 % Steuersatz = € 904,00 Bonus/Malus gemäß § 6a NoVAG = € 1.760,00 Abgabenerhöhung gemäß § 6…
…Juni 2008 (§ 15 Abs. 10 NoVAG) eine emissionsabhängige Nova (das Bonus-Malus-System) eingeführt. Demnach erhöht sich die Steuerschuld für Fahrzeuge, deren CO2 - Ausstoß - wie vorliegend - größer als 180g/km (ab 1. Jänner 2010 größer als 160g/km) ist. Nach dem Urteil " Ioan Tatu " ist…
…Bemessungsgrundlage von € 10.000,00 und einen Steuersatz von 16%, somit € 1.600,00 zu Grunde. Ferner berechnete sie einen Malus gemäß § 6a NoVAG 1991 iHv € 1.156,25 und eine Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs 6 NoVAG 1991 iHv € 551,25 …
…Bemessungsgrundlage von € 13.795,99 und einen Steuersatz von 16%, somit € 2.207,36 zu Grunde. Ferner berechnete er einen Malus gemäß § 6a NoVAG 1991 iHv € 631,25 und eine Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs 6 NoVAG 1991 iHv € 567,72 (20…
…gebrauchten Kfz Marke Audi A6 ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von 31.630,25 mit 10%, somit 3.163,02, setzte einen Bonus/Malus gemäß § 6a Normverbrauchsabgabegesetz 1991 (NoVAG) iHv 831,25 sowie die 20%ige Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs 6 NoVAG iHv 798,85 an…