…Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 26.02.2015 wurde in Wien-Adr.1, in dem der KG gehörigen Café „ABC“ ein Glücksspielgerät (Münzgewinnspielapparat), das nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet war…
…dass die Abgabepflichtigen im Betrieb am Standort in PLZ-Ort, Straße1 EKZ-S, seit Dezember 2014 zwei Münzgewinnspielapparate gehalten haben, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden könne, die jedoch von den Abgabepflichtigen nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet…
…MA 6 gegenüber der Bf. gemäß § 6 Abs. 1 Vergnügungssteuergesetz (VGSG) für das Halten von zwei Münzgewinnspielapparaten Typ ACT im Betrieb E, Adresse2 für den Monat Dezember 2016 eine Vergnügungssteuer in der Höhe von € 2.800,- fest. Gleichzeitig wurde gemäß § 135 BAO wegen unterlassener…
…den im Betrieb in Adresse2 ("Lokalname"), gehaltenen Münzgewinnspielapparat für den Monat Dezember 2015 mit dem Betrag von € 1.400,00 zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Sie habe dadurch die Vergnügungssteuer für diesen Monat mit dem oben genannten Betrag verkürzt und eine Verwaltungsübertretung…
…Magistrat der Stadt Wien MA 6 gegenüber der Beschwerdeführerin (Bf.) gemäß § 6 Abs. 1 Vergnügungssteuergesetz (VGSG) für das Halten eines Münzgewinnspielapparates im Betrieb „ XY “ in Adresse-1 , für den Monat Februar 2015 eine Vergnügungssteuer in Höhe von € 1.400,00 fest. Gleichzeitig wurden gemäß …
…der Inhaber des Lokals in Standort, Herr A, aufgefordert, die von der Finanzpolizei vorgefunden Münzgewinnspielapparate nachträglich zur Vergnügungssteuer anzumelden. Mit Mail vom 14.11.2015 teilte Herr A mit, jener Teil des Lokals, in welchem sich die drei Spielapparate befänden, sei an die Bf vermietet…
…zum 23.06.2017 unterlassen, die im Betrieb in Adresse1 (Lokal "Name"), gehaltenen zwei Münzgewinnspielapparate der Type "ACT" für den Monat Dezember 2016 mit dem Betrag von je € 1.400,00 zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Der Bf. habe dadurch die Vergnügungssteuer…
…die am 13.01.2015 um ca. 14:00 Uhr 2 Münzgewinnspielapparate versiegelt und abtransportiert hat. Die Beschlagnahme erfolgte ohne schriftlichen Bescheid und wurde lediglich mündlich ausgesprochen. Dies obwohl sich in den Räumlichkeiten das Original des rechtswirksamen Bescheides [gemeint wohl: der genannte Konzessionsbescheid] befindet. In…
…das Wiener Veranstaltungsgesetz übernommen worden sei. Der "APEX Multi Magic Classic" finde sich auch auf der "Liste gemäß § 15 Abs. 1a Wiener Veranstaltungsgesetz typisierter Münzgewinnspielapparat/ Spiele", welche vom Wiener Spielapparatebeirat herausgegeben werde. Demgegenüber sei die Bestimmung des § 57 Abs. 6 Z 2 GSpG zu sehen…
…auf die unrichtige Darstellung im Haftungsbescheid lediglich aus "advokatorischer Vorsicht") u.a. geltend gemacht, die Primärschuldnerin habe keine "Münzgewinnspielapparate" gehalten. Mit diesem Vorbringen hat sich die belangte Behörde im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung nicht auseinandergesetzt, sondern lediglich Korrekturen im Hinblick auf unrichtige Angaben im Haftungsbescheid vorgenommen…
…Zurückstellung des Mietobjekts zu verlangen. Daher stand ihr nicht die Befugnis zu, die im Betrieb des Pokercasinos liegende Durchführung von Ausspielungen zu untersagen. Insbesondere war der Zweck des Bestandvertrages der Betrieb eines Kartencasinos sowie Aufstellung und Betrieb von Münzgewinnspielapparaten. Insofern ist § 59 Abs. 4 lit…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Beurteilung der im Zuge der Kontrolle durch die Finanzpolizei vorgefundenen Geräte als vergnügungssteuerpflichtige Münzgewinnspielapparate orientiert sich an den von der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes aufgestellten Kriterien…
…und Wertsicherung der Gegenstände die erforderlichen Bedingungen und Auflagen festzulegen sind. Die Gegenstände können auch durch amtliche Verschlüsse gesichert werden. Eine sachliche Rechtfertigung, die die amtliche Verwahrung der 4 beschlagnahmten Münzgewinnspielapparate nachvollziehbar macht, liegt nicht vor, durch die Organe der Abgabenbehörde wurden amtliche Siegel angebracht…
…beantragt die Abweisung der Beschwerde." Über die Beschwerde wurde erwogen: Mit Bescheid vom 29. Juni 2015 wurde für das Halten eines Münzgewinnspielapparates der Type "Book of Ra" im Betrieb "Bar" in Gasse an den Bf. für Dezember 2013 Vergnügungssteuer von € 1.400,00 vorgeschrieben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Vors und die weiteren Senatsmitglieder Ri als Berufsrichterin sowie A und B als fachkundige Laienrichter über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch den Gesellschafter G, dieser wiederum vertreten durch Vertreter, vom 29. Februar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Kapuzinergasse 8 Tür 4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 28. Dezember 2017 gegen den Bescheid GZ 6/ARL…
Der in § 98 EStG 1988 verwendete und auf § 29 BAO beruhende Betriebstättenbegriff dient der Abgrenzung der bei Steuerausländern im Inland erfassbaren gewerblichen Einkünfte. Im Interesse der Sicherung des inländischen Steueraufkommens, aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung…