…ein Kundenstock geliefert worden. Die Kundenübergabe sei in der Weise erfolgt, dass vor der Betriebsveräußerung die neuen Trafikanten die bisherigen Kunden in der Lottokollektur kennen gelernt hätten. Auch hätten die Kunden eine schriftliche Mitteilung über die Bekanntgabe der Pensionierung der Bw. und die neuen Lottoannahmestellen…
…von den Spielunternehmungen, die in lit. c festgesetzte Gebühr von der Dienststelle für Staatslotterien und von den Lottokollektanten von den nach dem Spielplane entfallenden Gewinsten in Abzug zu bringen und nach der Ziehung zur Zeit der Fälligkeit der Gewinste unmittelbar zu entrichten. 5.2. § 33…
…Liste dann an die Firma S. zurück. Stb präsentierte eine Liste der Spieler, Teilnehmerübersichten und Spielgemeinschaften, die bei der Lottokollektur aufliege und für jedermann einsichtig sei. Stb wies darauf hin, dass der jeweilige Schein genau einer Tippgemeinschaft zugeordnet werden könne. Die Tippgemeinschaft sei genau definiert…
…das die Teilnehmer ihre monatlichen Teilnahmeentgelte einzahlten, gab es noch ein weiteres Treuhandkonto, auf das die Lottogewinne von der Lottokollektur oder von der Lotteriegesellschaft zugunsten der Teilnehmer ausbezahlt wurden. Die Gewinne wurden von der ***Bf1*** an die betroffenen Teilnehmer zu 100 Prozent ausbezahlt. Die ***Bf1*…
…Klassenlotteriestelle, Brieflotteriestelle, Lottokollektur, ÖAMTC-Dienststelle. 3) Kredite und Darlehen aller Art dürfen im Wesentlichen nur an Mitglieder der Bank gewährt werden." Bei der Vermietung des im Jahr 2000 hergestellten Gebäudeteils an die Gemeinde Ö handelt es sich nicht um eine Tätigkeit, die der Betrieb der…
…des § 21 UStG 1994. 6.1.9.4.2. Mitwirkungsvergütungen Rz 861: Provisionen, die vom Konzessionär nach § 14 GSpG unmittelbar an seine Vertriebspartner (wie Geschäftsstellen der Klassenlotterien, Lottokollekturen, Trafikanten) im Vertrieb von umsatzsteuerfreien Lotterieprodukten gezahlt werden, sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d…
…insbesondere Provisionen, die vom Konzessionär nach § 14 GSpG unmittelbar an seine Vertriebspartner (wie Geschäftsstellen der Klassenlotterien, Lottokollekturen) im Vertrieb von umsatzsteuerfreien Lotterieprodukten gezahlt werden. Während der Bf. der XYZ die oben dargestellten Leistungen (Duldung der Terminalaufstellung Gestattung der VLT-Nutzung, Aufsicht im laufenden Betrieb, Serviceleistungen…
Damit blieb, so wie der Verwaltungsgerichtshof dies im Erkenntnis 4. Dezember 1956, 1559/56 ausgesprochen hatte, § 3 Lotteriegesetz 1947 vor allem in Bezug auf die gemischten Lotterien weiterhin in Kraft, an die Stelle des dort erwähnten Gebührentarifes 1925 traten die entsprechenden Bestimmungen des § 33 TP…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache des ****Bf.+ADRESSE**** vertreten durch Halpern & Prinz Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Wasagasse 4, 1090 Wien gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 26…
…die in lit. c festgesetzte Gebühr von der Dienststelle für Staatslotterien und von den Lottokollektanten von den nach dem Spielplane entfallenden Gewinsten in Abzug zu bringen und nach der Ziehung zur Zeit der Fälligkeit der Gewinste unmittelbar zu entrichten." § 28 Lottopatent galt nach wie vor…
Nach diesem Erkenntnis VwGH 16.3.2016, Ro 2015/17/0022 ist das Glücksspielmonopol aus Sicht der Verwaltungsstrafbestimmungen gemäß § 52 GSpG unionsrechtskonform, da angesichts eines „immensen“ Angebotes an illegalem Glücksspiel – ohne Spielerschutz - eine Werbung der Konzessionäre mit neuen Spielen und Spielen auf neuer Technologiebasis gerechtfertigt…
, Das österreichische Glücksspielmonopol, 177-178). Auch ein intensiver Werbeaufwand des Monopolisten könne in diesem Zusammenhang zur Verwirklichung der genannten Ziele erforderlich sein. Jedoch bedürfe eine dabei erzielte wesentliche Steigerung der Einnahmen besonderer Aufmerksamkeit bei der Prüfung der unionsrechtlich geforderten Kohärenz und Systematik der fraglichen Regelung…
Die Entscheidung über die Geltendmachung einer Abgabenschuld gegenüber einer von mehreren Parteien bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses stellt eine Ermessensentscheidung dar. Eine solche Entscheidung ist gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Bei Auslegung des § 20 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14. November 2011, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend…
Die Bf. wurde erst nachdem sich herausgestellt hatte, dass die X Ltd. nicht mehr existent und auch die ihr vorgeschriebenen Abgabe nicht einbringlich war, als Gesamtschuldnerin herangezogen. Aufgrund dessen war es rechtskonform, dass die Vorschreibung der Glücksspielabgabean die Bf. erfolgte. Beschwerdepunkt 4) - Höhe der Bemessungsgrundlage…
Aus Sicht der Gebühren und Verkehrsteuern konnte eine Unionsrechtswidrigkeit nicht verortet werden, weswegen sich für die Bf., die keinen grenzüberschreitenden Tatbestand verwirklicht, auch keine Verfassungswidrigkeit ergeben kann. Die Bf. erfüllt auch nicht die Merkmale, die notwendig sind, dass ihre Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 6 Z…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH, Währinger Straße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerden vom 21. März 2017 und vom 17. Mai 2019…
OGH 30.3.2016, 4 Ob 31/16, Punkt 2.3.; Kohl , Das österreichische Glücksspielmonopol, 177-178). Auch ein intensiver Werbeaufwand des Monopolisten könne in diesem Zusammenhang zur Verwirklichung der genannten Ziele erforderlich sein. Jedoch bedürfe eine dabei erzielte wesentliche Steigerung der Einnahmen besonderer Aufmerksamkeit…
…die in lit. c festgesetzte Gebühr von der Dienststelle für Staatslotterien und von den Lottokollektanten von den nach dem Spielplane entfallenden Gewinsten in Abzug zu bringen und nach der Ziehung zur Zeit der Fälligkeit der Gewinste unmittelbar zu entrichten." § 28 Lottopatent galt nach wie vor…
…die in lit. c festgesetzte Gebühr von der Dienststelle für Staatslotterien und von den Lottokollektanten von den nach dem Spielplane entfallenden Gewinsten in Abzug zu bringen und nach der Ziehung zur Zeit der Fälligkeit der Gewinste unmittelbar zu entrichten." § 28 Lottopatent galt nach wie vor…