RIS AI
104 902 Treffer513 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1153-W/10Lohnaufrollung: Zeitpunkt der steuerlichen Auswirkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2010

…Praxis kommt es häufig vor, dass in einem so genannten 13. Lohnabrechnungslauf im Folgejahr Aufrollungen und Nachträge für das Vorjahr abgerechnet werden. Dabei handelt es sich meist um die Zahlung von Überstunden für das Vorjahr und anderer laufender oder sonstiger Bezüge. Wenn die Nachverrechnungen bis…

LStR 2002 Rz 1220–122331 LOHNZETTEL (§ 84 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

31 LOHNZETTEL (§ 84 EStG 1988) 31.1 Allgemeines Rz 1220: Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt oder der Österreichischen Gesundheitskasse ohne besondere Aufforderung für alle im abgelaufenen Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer einen Lohnzettel zu übermitteln. Bei Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation eines Betriebes ist der Lohnzettel bereits zu…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…

LStR 2002 Rz 1183–118523 LOHNKONTO (§ 76 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

23 LOHNKONTO (§ 76 EStG 1988) Rz 1183: Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit aus den nach § 76 EStG 1988 vorgeschriebenen Aufzeichnungen, aus den Lohnkonten, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen (§ 87 EStG 1988) ersichtlich sein (vgl. VwGH 08.01.1963, 0947/61). Das Lohnkonto…

BFG RV/1100047/2018Besteuerung von Vorjahresbezügen nach (einvernehmlicher) Aufhebung einer fristlosen Kündigung - zeitliche Zuordnung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2020

…Einigung entsprechend - ua. die September 2016 bis Dezember 2016 betreffenden laufenden und sonstigen Bezüge in einem sogenannten 13. Lohnabrechnungslauf abgerechnet, in das Lohnkonto und in den Lohnzettel des Vorjahres aufgenommen und diesen (berichtigten) Lohnzettel dem Finanzamt übermittelt. Die Zahlung bzw. Überweisung des vereinbarten Betrages an…

BFG RV/5100777/2025Die Umqualifizierung einer 2022 steuerfrei gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 ausbezahlten Gewinnbeteiligung in eine Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 lit. b EStG 1988 muss im Kalenderjahr 2022 vorgenommen werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2025Teil 2/2

…sich die Umwandlung einer 2022 steuerfrei ausbezahlten Gewinnbeteiligung in eine Teuerungsprämie im Kalenderjahr 2022 nach außen hin für Dritte erkennbar manifestiert haben und ist als spätester Zeitpunkt einer solchen Manifestation jedenfalls eine Aufrollung ("13. Lohnabrechnungslauf") bis zum 15.2.2023 in Anwendung des § 77 Abs…

BFG RN/7100007/2020Normenprüfungsverfahren zu § 19 Abs 1 Z 2 EStG 1988 betreffend den Zuflusszeitpunkt der Nachzahlungen von Rehabilitationsgeld
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss20.10.2020

…Praxis kommt es häufig vor, dass in einem so genannten 13. Lohnabrechnungslauf im Folgejahr Aufrollungen und Nachträge für das Vorjahr abgerechnet werden. Dabei handelt es sich meist um die Zahlung von Überstunden für das Vorjahr und anderer laufender oder sonstiger Bezüge, die sozialversicherungsrechtlich dem Vorjahr…

BFG RN/7100003/2020Vorübergehender Entzug des Rehabilitationsgeldes und dessen Nachzahlung infolge eines Vergleiches vor dem Arbeits- und Sozialgericht: verfassungsrechtliche Bedenken zur Versteuerung in demjenigen Veranlagungsjahr, in welchem zusammengeballt das Rehabilitationsgeld aufgrund der Ansprüche für zwei Jahre zugeflossen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss30.04.2020Teil 1/2

…Praxis kommt es häufig vor, dass in einem so genannten 13. Lohnabrechnungslauf im Folgejahr Aufrollungen und Nachträge für das Vorjahr abgerechnet werden. Dabei handelt es sich meist um die Zahlung von Überstunden für das Vorjahr und anderer laufender oder sonstiger Bezüge, die sozialversicherungsrechtlich dem Vorjahr…

UFSL RV/1431-L/11Bezüge für das Vorjahr gemäß § 79 Abs. 2 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2012

…Praxis kommt es häufig vor, dass in einem so genannten 13. Lohnabrechnungslauf im Folgejahr Aufrollungen und Nachträge für das Vorjahr abgerechnet werden. Dabei handelt es sich meist um die Zahlung von Überstunden für das Vorjahr und anderer laufender oder sonstiger Bezüge, die sozialversicherungsrechtlich dem Vorjahr…

UFSW RV/1761-W/11Alleinverdienerabsetzbetrag - Einkunftsgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…GP) führen dazu aus, dass in einer Vielzahl von Fällen laufende oder sonstige Bezüge des Vorjahres- in einem so genannten 13. Lohnabrechnungslauf - erst nach dem 15. Jänner abgerechnet werden. Dabei handelt es sich meist um die Zahlung von Überstunden und anderer laufender oder sonstiger Bezüge…

UFSW RV/4250-W/09Wochengeld und Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2010

…GP) führen dazu aus, dass in einer Vielzahl von Fällen laufende oder sonstige Bezüge des Vorjahres - in einem so genannten 13. Lohnabrechnungslauf - erst nach dem 15. Jänner abgerechnet werden. Dabei handle es sich meist um die Zahlung von Überstunden "und anderer laufender oder sonstiger Bezüge…

LStR 2002 Rz 123331.8 Lohnzettelausstellung zum Stichtag der Insolvenzeröffnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

31.8 Lohnzettelausstellung zum Stichtag der Insolvenzeröffnung Rz 1233a: Dem Insolvenzverwalter kommt während des laufenden Insolvenzverfahrens die Stellung des Arbeitgebers zu (zB Führung eines Lohnkontos, Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer). Bei Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Arbeitgebers ist durch den Insolvenzverwalter ein Lohnzettel…

LStR 2002 Rz 1232–123331.7 Ausstellung von Lohnzetteln im Insolvenzverfahren
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

31.7 Ausstellung von Lohnzetteln im Konkurs- und AusgleichsverfahrenInsolvenzverfahren Rz 1232: § 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 sieht für Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen im Insolvenzverfahren eine vorläufige Besteuerung vor. Die ausgezahlten Bezüge sind - ausgenommen Kostenersätze im Sinne des § 26…

LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

32 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988) Rz 1234: Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Richtigkeit des Lohnsteuerabzugs jederzeit anhand geeigneter Unterlagen (insbesondere Lohnkonten, Geschäftsbücher) nachprüfbar ist (VwGH 3.7.1970, 0975/69), die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 123331.9 Lohnzettelausstellung bei Bezügen gemäß § 67 Abs. 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

31.9 Lohnzettelausstellung bei Bezügen gemäß § 67 Abs. 5 EStG 1988 Rz 1233b: Für Arbeitnehmer, die dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und die Abfertigung für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG) unterliegen, ist bei der Ausstellung des Lohnzettels Folgendes zu beachten: 1…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…

EAS 955Lohnkontoführung bei internationalen Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/12-IV/4/9621.11.1996

Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde § 76 EStG dahingehend geändert, dass ausländische Arbeitgeber am Ort der inländischen Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber…

LStR 2002 Rz 649–6559.1.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

9.1.3 Einzelfälle 9.1.3.1 Abfertigungen Rz 649: Abfertigungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses anfallen, sind Arbeitslohn und gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe Rz 1070 ff. 9.1.3.2 Abfindungen Rz 650: Abfindungen, die im Rahmen eines…

LStR 2002 Rz 663.3.10.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.3.10a.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes Rz 70s66: Bei Auslandsentsendungen, die im Laufe eines Lohnzahlungszeitraumes (Kalendermonat) beginnen oder beendet werden, hat sowohl für die nicht begünstigten Inlandsbezüge als auch für die Bezüge nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG…

LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

19.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze 19.2.4.1 Durchgehendes Arbeitsverhältnis Rz 1068: Beispiel 1: Monatsbezug 500 Euro, Sonderzahlung (Urlaubszuschuss) 500 Euro Das Jahressechstel beträgt 1.000 Euro, die Sonderzahlung ist, weil sie unter dem Jahressechstel und…