…zum Fliegen mehrmotoriger Luftfahrzeuge) | 6.942,26 | Instrumentenflugkurs Simulator | 1.036,31 | Instrumentenflugkurs Luftfahrzeug | 4.645,63 | Linienpilotenkurs Theorie | 1.020,00 | Fluglehrerkurs Theorie | 600,00 | Prüfungs- eintragungs- und Ausstellungsgebühren | 561,47 | Kosten…
…selbst diese Bildungsmaßnahme als Ausbildung bezeichnet und weiters von der Amtspartei als zuständigem Wohnsitzfinanzamt mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1995 vom 12. März 1997 entschieden worden ist, dass "die Friseur- und Ausbildungskosten (Linienpilotenkurs, Prüfungstaxe) gemäß § 20 EStG 1988 den Kosten der privaten Lebensführung zuzurechnen sind"…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes Schwaz betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden…
…Nach den im Internet veröffentlichten Angaben eines Anbieters solcher Ausbildungen, der Business Flight Salzburg Bedarfsflug GmbH (BFS, Informationen zur Linienpilotenausbildung, www.verkehrsfliegerschule.at) gilt dabei: Die durchgehende Ausbildung findet an normalen Arbeitstagen tagsüber statt. Im Normalfall kann diese Ausbildung innerhalb von 14 bis 16 Monaten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Mainhart, Mag. Bramer und Heinz Hengl im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung des G.E., P., geb. xy, K,M36, vertreten durch PwC Kärnten GesmbH…
… 16 EStG 1988 darstellen würden. In der Berufung wird eingewendet, dass die PPL Bestandteil der modularen Linienpilotenausbildung sei zu welcher sich der Bw. im Jahr 2008 entschlossen hätte um sich beruflich neu auszurichten. Die als Werbungskosten beantragten Aufwendungen würden neben den reinen Umschulungskosten auch Fahrtkosten…
5.9.14.5 Führerschein Rz 362: Aufwendungen für den Erwerb eines PKW- oder Motorradführerscheins sind als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig, auch wenn eine berufliche Notwendigkeit hierfür gegeben ist. Beim Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus liegen - vorausgesetzt es…