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BFG RV/7102485/2019Feste Einrichtung einer ungarischen Dolmetscherin in Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2020

…Ort der Leitung der einzelnen Auftragsabwicklungen zu verstehen.   Aufgrund des durch die Finanzverwaltung erhobenen Sachverhalts gelangt das Bundesfinanzgericht zu dem Schluss, dass sich der Leitungsort des Unternehmens der Bf. in seiner ungarischen Wohnstätte der Bf. befindet. Da somit der Mittelpunkt der Lebensinteressen als am…

EAS 2124EDV-Installationen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 809/1-IV/4/0216.09.2002

…der einzelnen Auftragsabwicklungen zu verstehen. In Fällen der vorliegenden Art spricht die Vermutung dafür, dass sich der Leitungsort des Unternehmens des EDV-Spezialisten in seiner österreichischen Wohnung befindet; in dieser Hinsicht ergibt sich durch das DBA-2000 (das ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tritt…

UStR 2000 Rz 6393a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…München, vermittelt für den österreichischen Unternehmer W, Wien, den Verkauf von Waren an andere Händler in Österreich. Leistungsort des M ist dort, wo der Leistungsempfänger W sein Unternehmen betreibt (Österreich). Die Leistung des M unterliegt daher der österreichischen Umsatzsteuer. Die Steuerschuld geht unter den Voraussetzungen…

EAS 2090Kabeltrasse eines Kommunikationsunternehmens als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/2-IV/4/0202.07.2002

Stellt ein deutsches Unternehmen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenkommunikation in Österreich zur Verfügung und benutzt es hierfür eine kilometerlange Kabeltrasse, dann stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung…

UStR 2000 Rz 6413a.13.2. Telekommunikations- sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Rechtslage ab 1.1.2015)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…idF VO (EU) Nr. 1042/2013). Im Zusammenhang mit Drittländern ist die Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 383/2003 hinsichtlich der Verlagerung des Leistungsortes zu beachten. Siehe dazu Rz 643. Telekommunikationsdienstleistungen sind Dienstleistungen, mit denen Übertragung, Ausstrahlung oder Empfang von Signalen, Schrift…

UStR 2000 Rz 6403a.10. Ort der Beförderungsleistung
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…wird dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird, dh. der Leistungsort richtet sich nach der zurückgelegten Beförderungsstrecke. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist nach dieser Regelung nur der inländische Teil im Inland steuerbar. Das gilt sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Leistungsempfänger. 3a.10.2. Güterbeförderung …

UStR 2000 Rz 642–6433a.16. Verordnungsermächtigung
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…BGBl. II Nr. 173/2010, verlagert sich ab 1.7.2010 der Leistungsort bei der Vermietung von körperlichen Gegenständen, ausgenommen von Beförderungsmitteln, vom Drittland ins Inland, wenn diese Gegenstände tatsächlich im Inland genutzt werden. Beispiel: Der russische Tourist R mietet für seinen zweiwöchigen Schiurlaub in…

EAS 534Frage des Geschäftsleitungsortes bei inländischen Seminar-GMBHs ohne durchgehendem Bürobetrieb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2261/1/1-IV/4/9405.12.1994

  Weitet ein in Deutschland ansässiges Ehepaar, das in Deutschland Alleingesellschafter einer seminarveranstaltenden GesmbH ist, und das dort deren Geschäftsführung betreibt, den Seminarbetrieb auf Österreich aus und gründet es zu diesem Zweck in Österreich ebenfalls eine seminarveranstaltende GesmbH, wobei der Ehemann die Geschäftsführung besorgt, so…

UStR 2000 Rz 638Leistungsortregelungen ab 1.1.2010
geltende FassungRichtlinien14.11.2014

…einen PKW geleast, den der Unternehmer in Österreich unternehmerisch verwendet. Im Jahr 2009 leistet der Unternehmer Anzahlungen, die sich auf Leistungszeiträume ab 1.1.2010 beziehen. Diese Anzahlungen sind aufgrund der Leistungsortregelung des § 3a Abs. 6 UStG 1994 in Österreich steuerbar und steuerpflichtig. Hinsichtlich der…

UStR 2000 Rz 3912103a. Leistungsortregelungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

103a. Leistungsortregelungen Zum zeitlichen Geltungsbereich siehe Rz 638a. Zur Unterscheidung des unternehmerischen und nichtunternehmerischen Leistungsempfängers siehe Rz 638n ff. 103a.1. Innergemeinschaftliche Güterbeförderung an Nichtunternehmer Rz 3912a: Ist der Leistungsempfänger einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung ein Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994, richtet sich…

UStR 2000 Rz 6383a.4. Besorgungsleistung
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 dort ausgeführt, wo der Empfänger der Leistung (CH) sein Unternehmen betreibt (Schweiz). Auf die Besorgungsleistung des CH an W sind dieselben Regeln über den Leistungsort anzuwenden. Gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 wird die Leistung dort ausgeführt, wo der…

EAS 2881Wasserleitungen als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1248-IV/4/200717.09.2007

Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem als "Pipeline-Urteil" bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass eine unterirdische Rohrleitung, die zur Durchleitung von Öl benutzt wird, als Betriebstätte anzusehen ist (BFH 30.10.1996, BStBl. 1997 II S. 12). Auf dieser Grundlage wurde in EAS 2090 eine…

UStR 2000 Rz 6393a.7. Generalklausel für nicht unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…erbracht werden, das Unternehmerortprinzip. Kommt keine Spezialbestimmung zur Anwendung, ist für die Bestimmung des Leistungsortes der Ort maßgeblich, an dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Rz 639b ist sinngemäß anzuwenden. Rz 639o: Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte (im Sinne des Art. 11…

UStR 2000 Rz 3918–3919103a.4. Leistungsort bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von Kleinstunternehmern - Rechtslage ab 1.1.2019
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

103a.4. Leistungsort bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von Kleinstunternehmern - Rechtslage ab 1.1.2019 103a.4.1. Allgemeines Rz 3918: Art. 3a Abs. 5 UStG 1994 sieht eine besondere, von § 3a Abs. 13 UStG 1994 abweichende Bestimmung des Ortes der…

EAS 1480Betriebstättenleitende Geschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/10-IV/4/9921.06.1999

Die in EAS 1328 vertretene Auffassung, dass der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH, dessen Aufgabengebiet auf die Leitung der österreichischen Zweigniederlassung dieser GmbH eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in dieser Zweigniederlassung in Empfang genommen werden, in eben dieser Zweigniederlassung gelegen ist, wurde von…