RIS AI
104 902 Treffer404 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3733-W/02Schätzung gemäß § 184 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2005

…abgegebenen Erklärungen. Vom Betriebsprüfer sei der Rohaufschlag an Hand der vorgelegten Eingangs- bzw. Ausgangsrechnungen und der Lagerstandsaufstellung mittels Einzeltatbestandes ermittelt worden. Unter Berücksichtigung des angeführten Aufschlages und eines ermittelten Wareneinsatzes (= bezahlter Wareneinkauf abzüglich weitergegebenes Warenlager zuzüglich übernommene Lieferantenverbindlichkeiten) ergäben sich im Prüfungszeitraum Kalkulationsdifferenzen, die…

ZK-23707.5.7. Tätigkeiten im Zolllager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

7.5.7. Tätigkeiten im Zolllager Für folgende Tätigkeiten im Zolllager (Korrektur auch im Verwahrungslager) sind EDV-mäßige Aufzeichnungen zu führen und entsprechende Bestände daraus automatisch zu ermitteln: 7.5.7.1. Lagerbehandlung Nichtunionswaren können ausschließlich im Zolllager behandelt (auch übliche Behandlungen sind davon erfasst…

ZK-23707.3. Grundsätze
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

7.3. Grundsätze 7.3.1. Automatisationsunterstützte Bestandsführung Für die Betreibung von Zolllagern und Verwahrungslagern ist die automatisationsunterstützte Führung von Bestandsaufzeichnungen der Grundsatz. Manuelle Bestandsaufzeichnungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der bewilligungserteilenden Zollstelle und sind nur bei überschaubaren Lagerbewegungen zuzulassen. 7.3.2. Schnittstelle Zollanmeldung-Bestandsaufzeichnung…

ZK-23707.6. Belege und Evidenz
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

7.6. Belege und Evidenz Neben den normierten Bestandsaufzeichnungen für das Zoll- oder Verwahrungslager sind grundsätzlich keine weiteren Aufzeichnungen, Statistiken oder Belege erforderlich. 7.6.1. Belegsammlung, Lageraufzeichnung Sämtliche Warenbewegungen bzw. Veränderungen im Zoll- bzw. Verwahrungslager sind in einer einzigen (gemeinsamen) Aufzeichnung = Lagerbestandsaufzeichnung zu…

ZK-23707.5. Standards
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

7.5. Standards 7.5.1. Sendungslager Grundsätzlich sind sendungsbezogene Bestandsaufzeichnungen die Norm. Artikelbezogene Bestandsaufzeichnungen sind für Zolllager nicht ausgeschlossen (wohl aber für Verwahrungslager, hier sind ausschließlich sendungsbezogene Aufzeichnungen vorgesehen), gehen aber über die erforderlichen Mindeststandards hinaus. Für Sendungslager ist ein genormtes DV-Schema erforderlich…

ZK-23701.5. Wesentliche Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

1.5. Wesentliche Bestimmungen Wesentliche Bestimmungen des Zolllagerverfahrens werden nachstehend schlagwortartig dargestellt: Zu beachtende Fristen für die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Möglichkeit der Beförderung von Waren um Rahmen der vorübergehenden Verwahrung (im Anwendungsgebiet derzeit nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können…

ZK-23702.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip)
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…

ZK-23701. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Lagerung befasst sich mit dem besonderen Verfahren der Lagerung sowie auch (obwohl diese kein Zollverfahren darstellt) mit der Verwahrung von Waren in bewilligten Verwahrungslagern auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (VO 952/2013 des…

ZK-23702.5.8. Verbot des Einzelverkaufs
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

2.5.8. Verbot des Einzelverkaufs | UZK | DA | IA | TDA | 211 (1) b | 117 (a), 201 | - | - Vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen dürfen als Zolllager bewilligte Räumlichkeiten oder Lagerstätten nicht für den Einzelverkauf genutzt werden: Verkauf in duty-free…

ZK-23703.3. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

3.3. Sicherheit Da über die Sicherheitsleistung bereits anlässlich der formellen Bewilligungserteilung abgesprochen werden muss, ist im Rahmen der Überführung in das Zolllagerverfahren/Verwahrungslager keine weitere Sicherheitsleistung erforderlich. Betreffend die Sicherheitsleistung, die im Rahmen der Bewilligungserteilung erfolgt, siehe Abschnitt 2.3.3. Die Art der…

ZK-23702.5.3. Aufzeichnung
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

2.5.3. Aufzeichnung | UZK | DA | IA | TDA | 148 (4), 214 | 116, 178 | - | - 2.5.3.1. Allgemeines Der Bewilligungsinhaber (bei Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die am Zolllagerverfahren beteiligt sind) muss geeignete…

ZK-23703. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

3. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager 3.1. Zollstellen Die Zollanmeldung zur Überführung in das Zolllagerverfahren oder ein Verwahrungslager ist bei einer der in der Bewilligung angeführten Zollstellen abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden örtlichen Bindung für die Ausfuhr (und…

ZK-23702.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Pflichten aus der Lagerung im Zolllager oder Verwahrungslager | UZK | DA | IA | TDA | 147, 218, 242 | - | - | - Der Bewilligungsinhaber (und im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich…

ZK-23707. Richtlinien für die automatisationsunterstützte Bestandsführung (DV-Schema)
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

7. Richtlinien für die automatisationsunterstützte Bestandsführung (DV-Schema) 7.1. Anwendungsbereich Die nachstehenden Richtlinien für die automatisationsunterstützte Führung von Bestandsaufzeichnungen (kurz: RL/DV) gelten gleichermaßen für Zoll- und Verwahrungslager. Die RL/DV ergänzen die allgemeinen Richtlinien für Bestandsaufzeichnungen (Abschnitt 2.5.3.) um Standards und…

ZK-23702.5.7. Lagerung von Unionswaren, Gemeinsame Lagerung und Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

2.5.7. Lagerung von Unionswaren, Gemeinsame Lagerung und Ersatzwaren 2.5.7.1. Lagerung von Unionswaren und Gemeinsame Lagerung | UZK | DA | IA | TDA | 148 (6), 237 (3) | 177 | - | - Bei der Lagerung von Unionswaren, der Gemeinsamen Lagerung…

ZK-23708.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…

ZK-23702.1.1. Lagertypen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

2.1.1. Lagertypen 2.1.1.1. Öffentliche Zolllager Öffentliche Zolllager werden von einem Wirtschaftsbeteiligten betrieben, können aber von jedermann genutzt werden. Das bedeutet, dass der Inhaber des Verfahrens (also die Person, welche die Anmeldung zur Überführung in das Zolllager selbst abgibt, oder in…

ZK-23701.2. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

1.2. Rechtsgrundlagen 1.2.1. Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 269 v. 10.10.2013). 1.2.1…

ZK-23707.5.4. Aufgaben der EDV
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

7.5.4. Aufgaben der EDV Die EDV dient zur Datenerfassung und Datensicherung. Daten werden vom System bei der Erfassung menügesteuert verlangt (Eingabemasken), weiterverarbeitet, überwacht und unveränderbar gesichert. Überwacht wird auch die Identifikation der Zugangsberechtigten. Die Datensicherung in der vorgegebenen Weise ist ein wesentlicher Bestandteil…

MO-87004. Lagerung im Drittland
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

4. Lagerung im Drittland (1) Verfügt eine Interventionsstelle eines Mitgliedstaates nicht über ausreichenden Lagerraum, so kann sie unter bestimmten Voraussetzungen Interventionswaren in einem Drittland einlagern. (2) Voraussetzung für die zollamtliche Abfertigung der Ausfuhrsendung ist die Vorlage einer Ausfuhranmeldung sowie eine von der Interventionsstelle ausgestellte Bescheinigung…