…beizumessen sein wird. Liegt allerdings eine andersgeartete Verschachtelung vor und besteht demnach die Gefahr, dass österreichische Gewinnausschüttungen unter zweckentfremdeter Ausnutzung der EU-Mutter-Tochterrichtlinie in Steueroasenländer oder in Länder mit steueroasenähnlichen Besteuerungsregimen weitergeleitet werden, dann müssen derartige Gewinnabflüsse einer angemessenen behördlichen Kontrolle zugänglich gemacht werden…
…der Entwicklungsländer ("DAC-List of ODA Recipients") Rz 1409: | Am wenigsten entwickelte Länder | Andere einkommens-schwache Länder | Länder mit mittlerem Einkommensniveau (unterer Bereich) und andere Gebiete | Länder mit mittlerem Einkommensniveau (oberer Bereich) und andere Gebiete | Afghanistan Angola Bangladesch Benin Bhutan…
…MinBestG). Darüber hinaus wird in § 53 MinBestG geregelt, unter welchen Voraussetzungen für ein Steuerhoheitsgebiet mit anerkannter NES-Regelung der sogenannte NES-Safe-Harbour gewährt wird. Das Vorliegen anerkannter PES-, SES- oder NES-Regelungen sowie der Voraussetzungen für den NES-Safe-Harbour ist maßgeblich dafür, in…
…Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Turks- und Caicosinseln, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern. * Österreich tauscht mit Belarus und Russland seit März 2022 keine Informationen aus. Bundesministerium für Finanzen, 18. Dezember 2025
…den Mindeststeuerberichten können sowohl übermittelt als auch empfangen werden. ** Mit Barbados, Schweiz und Türkei besteht derzeit (Stand: 1. Juni 2026) formell noch keine aktive Austauschbeziehung. Nach eigenen Angaben verfügen diese Länder aber bereits über die technischen Voraussetzungen für die Einreichung und den Austausch/Empfang von…
…Z 2 GMSG), sowie jene Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste angeführt sind (§ 91 Z 3 GMSG). Zur Klarstellung, welche Staaten und Territorien…
…Wege des automatischen Informationsaustausches an die relevanten ausländischen Behörden gemäß § 11 VPDG weitergeleitet. Mit den Ländern der EU ist die Rechtsgrundlage für diesen automatischen Informationsaustausch die RL (EU) 2016/881 des Rates vom 25. Mai 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der…
…sind indessen in die aufschlagspflichtige österreichische Kostenbasis einzubeziehen. Im Übrigen wird auf die Darstellungen in EAS 325 hingewiesen. Ist die die deutsche Gesellschaft mit der Öffentlichkeitsarbeit betrauende Konzerngesellschaft in einem Steueroasengebiet errichtet (hiezu zählen zB lt. "Guide des Paradis Fiscaux face à la Communauté européenne…
Wird von einer auf den Bahamas ansässigen Gesellschaft einer österreichischen Gesellschaft, deren Betriebsvermögen zu 95% aus einer Liegenschaft besteht, ein Darlehen gewährt, dann unterliegt die darlehensgebende Gesellschaft der inländischen beschränkten Steuerpflicht nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch bei einer mittelbaren Besicherung. Eine solche…
…dann löst ein derartiges Konstrukt eine Steuermehrbelastung aus. Der von der österreichischen Gesellschaft mit 100 erzielte Gewinn wird nach Abzug der Körperschaftsteuer mit 75 an die ausländische Muttergesellschaft unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer ausgeschüttet, sodass 56,25 in die Hände der Virgin-Island-Gesellschaft gelangen…
Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer in einer Steuerfreizone der Vereinigten Arabischen Emirate errichteten Kapitalgesellschaft einen Vertrag in der Form einer atypisch stillen Beteiligung, unterliegen die daraus erzielten Einkünfte zwar nicht in den VAE, wohl aber auf Grund der in Österreich bestehenden unbeschränkten…
Es ist wohl richtig, dass im deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen die kanarischen Inseln ausdrücklich in der Definition des territorialen Anwendungsbereiches des Abkommens genannt sind, während dies im österreichisch-spanischen Abkommen nicht der Fall ist, weil dort lediglich auf das "Gebiet des Staates Spanien" Bezug genommen wird…
…war das in den bisher aufgedeckten Fällen so). Zur Durchführung von Art. 13 Abs 4 DBA-Schweiz kann im Übrigen mit der Schweiz Kontakt im Wege eines Verständigungsverfahrens aufgenommen werden. Das Problem ist im ggstdl. Fall aber keines, das durch das DBA-Schweiz ausgelöst wird…
…474/2002, in Anspruch genommen werden. Wird für die Dauer von mindestens 5 Jahren der Lebensmittelpunkt des Ehepaares nach Mauritius verlagert und die inländische Wohnung nicht länger als 70 Tage jährlich benutzt (Verzeichnisführung ist erforderlich), dann beschränkt sich die Steuerpflicht der beiden Eheleute auf die…
…ob die Kanalinselgesellschaft tatsächlich über einen so ausreichend dimensionierten Geschäftsbetrieb verfügt, dass sie die mit der Vermögensveranlagung zusammenhängenden Funktionen auch tatsächlich selbst wahrnimmt. Erste Anhaltspunkte für eine derartige "Funktionsanalyse" werden die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz der Tochtergesellschaft liefern können. Sollte es beispielsweise so…
…die inländischen Betriebstätten des Unternehmens auch Betriebstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellen, mit der Folge, dass die Abkommen mit allen genannten Staaten Österreich das Besteuerungsrecht an den Einkünften der stillen Gesellschafter zuweisen. Bei jenen Staaten, die das Befreiungssystem zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung anwenden (Deutschland…
…nicht in Wahrheit solche sind, die dem österreichischen Unternehmen steuerlich zuzurechnen sind; dies mit der Folge, dass dann die hiefür in der Briefkastengesellschaft angesammelten Gewinne unmittelbar in den Händen des österreichischen Unternehmers zu besteuern sind (Fälle solcher Einkünftezurechnungen: VwGH 23.2.1994, 92/15/0159…
…Erwerbstätigkeit zuzurechnen (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Es ist daher auch zulässig, bei einer ausländischen Holdinggesellschaft mit Domizilcharakter, deren Funktion ausschließlich im Halten einer Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft besteht, zu prüfen, wer wirtschaftlich hinter dieser Gesellschaft steht; fehlende Mitwirkung bei der Aufklärung…
…Schädlichkeitscharakter hin. Würde die M-Holding identitätswahrend mit Satzungssitz und Geschäftsleitung nach Italien verlegt (dies ist nach vorliegenden Informationen nach dem Recht beider Staaten möglich) würde dies nach österreichischem Steuerrecht nicht in eine fiktive Liquidation mit gleichzeitig fiktivem Erwerb der Anteile der nach Italien transferierten…
Nimmt eine in Bahrain gegründete Gesellschaft, die operativ tätig ist und zufolge eines abgabenbehördlich anerkannten Typenvergleiches einer österreichischen Kapitalgesellschaft entspricht, eine Gewinnausschüttung an ihre zu 49% beteiligte österreichische Gesellschafterin (eine inländische Bau-Kapitalgesellschaft) vor, so stellt dies keinen Anlassfall für einen "Methodenwechsel" nach § 10 Abs…