IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterDr.R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Mai 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 19. Februar 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009, 2011 und 2013, Steuernummer 024/4469 zu…
…erfolgte. Nicht zulässig ist allerdings die laut Berufungsvorentscheidung erfolgte Einbeziehung des Kostenersatzanspruches für die Pfandrechtsbegründung an der Liegenschaft XY in Höhe von € 562,76, da dieser öffentlich-rechtliche Kostenersatzanspruch kein Abgabenanspruch gegen den Vollstreckungsschuldner ist. Die Geltendmachung des Kostenersatzanspruches des betreibenden Gläubigers hat gemäß …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30.06.2020, Postaufgabe vom 30.06.2020, gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 14.01.2020, zugestellt am 17.06…
…§140 ABGB) maßgeblich sind, wobei es sich beim Kostenersatzanspruch um keinen Unterhaltsanspruch handelt (OGH vom 31.3.2004, 9 Ob120/03t). Auch das Bezirksgericht führt in dem vorgelegten Beschluss vom Februar 2005 dazu aus: "Der Ersatzanspruch des JWG gemäß § 33 JWG bemisst sich nach unterhaltsrechtlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Dr. Wolfgang Pagitsch in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch QUINTAX gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh, Rainbergstraße 3A, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 22. Februar 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals…
12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Mag. Karoline Windsteig, Dr. Karl Stetter, Wirtschaftskammer Wien und Gerd Wiehart, Arbeiterkammer Wien über die Berufung des Bw., xxx, yyy, vertreten durch Elisabeth Stixenberger, Steuerberater, 3340 Waidhofen/Ybbs, Oberer Stadtplatz…
…gesetzlichen Regelungen (Regelung des Kostenersatzanspruches nach EO und AbgEO) vermeiden habe wollen. Die Vorgehensweise der belangten Behörde entspreche nach Interpretation der Bf einer Umgehung der vom Gesetzgeber determinierten Vorgehensweise. Entgegen der von der belangten Behörde angegebenen unsubstantiierten Begründung bestehe der Kostenersatzanspruch auf Grund der Abgabe…
Unter den Begriff Tourismus fallen nach Freyer, Walter 2006, Tourismus: Einführung in die Fremdenverkehrsökonomie, 8.Auflage, München, Oldenbourg, unterschiedliche Reisearten und -formen, die sich nach unterschiedlichen Kriterien z.B. nach Motivation (z.B. Kultur- oder Bildungstourismus, Sport- und/oder naturnaher Tourismus, etc.), Dauer, Organisationsform (Individual…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Klara Verhounig, Kalvarienbergstraße 51, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. November 2021 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA-Ort*** vom 2. Oktober 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Revisor, wohnhaft in M, vom 30. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, dieses vertreten durch HR Mag. Brandstätter, vom 3. April 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
"Wir nehmen Bezug auf den Beschluss vom 22.06.2021, eingelangt am 28.06.2021, betreffend Maßnahmenbeschwerde zur GZ: RM/7100002/2021 und erlauben uns binnen offener Frist für die Mandantschaft ergänzend die im Anhang befindlichen Unterlagen zu übermitteln. Es handelt sich diesbezüglich um Vorschreibungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adresse, StNr vertreten durch Stb über die Beschwerde vom 30.3.2010 (datiert mit 29.3.2010) gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 3.3.2010, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Rechtssache ***Bf***, ***Bf-Adr***, betreffend die Beschwerde vom 26. März 2019 gegen den Bescheid vom 27. Februar 2019 des ***FA*** betreffend Kostenersatz gemäß § 99 Abs. 1 4. Satz, § 108 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
…Eine Aufrechnung der gegenseitigen Vertretung war explizit nicht gewollt. Vielmehr entspricht es dem Usus, dass gegenseitig auf sämtliche Kostenersatzansprüche verzichtet wird, der Erhalt der Ersatzleistung jedoch jeweils bestätigt wurde, um den Kostenersatz von ***Y*** zu erhalten. Die Nichtweitergabe an den Vertreter einer der von ***Y…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 18. Oktober 2018 betreffend Gebühren, ErfNr ***, StNr. 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache NN, Adresse1, gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 4/5/10 vom 22.05.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgeweisen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 24. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 22. Jänner 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie mit Berufungsvorentscheidung abgeändert. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen und der Höhe der Abgabe wird…