…dass das Finanzamt die Rechtsansicht vertrete, dass es sich beim Rückforderungsanspruch aufgrund der Gutschrift aus der Einkommensteuerveranlagung des Gemeinschuldners für 2006 um keinen Masseanspruch, sondern eine aufrechenbare Konkursgegenforderung handle. Die bescheiderlassende Behörde begründe dies damit, dass bei Einkommensteuervorauszahlungen der Abgabenanspruch und der Rückforderungsanspruch aus insolvenzrechtlicher…
Im Erkenntnis vom 27. Jänner 1981, 14/0842/80, dem sachverhaltsmäßig ebenfalls eine vom Finanzamt während des Konkurses vorgenommene Verrechnung (Aufrechnung) von Konkursforderungen mit einer aus angerechneten, vor Konkurseröffnung entstandenen Einkommensteuervorauszahlungen resultierenden Einkommensteuerveranlagungsgutschrift des Gemeinschuldners sowie ein vom Masseverwalter gestellter Rückzahlungsantrag zugrunde liegen, hat sich…
…besteht, etwa darüber abzusprechen, ob die strittigen Gutschriften Ansprüche der Masse oder Konkursgegenforderungen darstellen, so stellt sich die Frage nach der Verrechenbarkeit einer Abgabenforderung mit den strittigen Gutschriften als Vorfrage für die Entscheidung über das Bestehen eines (rückzahlbaren) Guthabens. Für den gegenständlichen Fall ist entscheidend…
…mwN). Im vorliegenden Fall ist daher zu prüfen, ob die gegenständlichen Umsatzsteuerrückforderungen der Bf. in den Zeitraum vor (Konkursgegenforderung) oder nach Konkurseröffnung (Masseforderung) fallen und je nachdem mit Konkursforderungen des Finanzamts aufrechenbar sind oder nicht. § 16 Abs. 1 UStG 1994 lautet: Hat sich die Bemessungsgrundlage…
…Für diesen Fall vertrete der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsansicht, dass der Grund für die Änderung der Steuerbemessungsgrundlage in der mangelhaften Ausführung der (seinerzeitigen) Lieferung oder sonstigen Leistung vor der Konkurseröffnung liege und es sich dabei um aufrechenbare Konkursgegenforderungen handle. Nichts Anderes könne für den vorliegenden Fall…
…Wirtschaftsjahr 2007 vor Konkurseröffnung (....2008), der Anspruch auf Vergütung der Energieabgabe für das Wirtschaftsjahr 2009 hingegen nach Konkurseröffnung entstanden ist. Aus insolvenzrechtlicher Sicht handelt es sich somit beim erstgenannten Anspruch um eine Konkursgegenforderung, beim zweitgenannten Anspruch um eine Forderung der Masse. 2.6. Unstrittig ist…
…kein Raum besteht, etwa darüber abzusprechen, ob die strittigen Gutschriften Ansprüche der Masse oder Konkursgegenforderungen darstellen, so stellt sich die Frage nach der Verrechenbarkeit einer Abgabenforderung mit den strittigen Gutschriften als Vorfrage für die Entscheidung über das Bestehen eines (rückzahlbaren) Guthabens (vgl. mit zahlreichen weiteren…
…Für diesen Fall vertrete der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsansicht, dass der Grund für die Änderung der Steuerbemessungsgrundlage in der mangelhaften Ausführung der (seinerzeitigen) Lieferung oder sonstigen Leistung vor der Konkurseröffnung liege und es sich dabei um aufrechenbare Konkursgegenforderungen handle. Nichts Anderes könne für den vorliegenden Fall…
…156 Abs. 1 KO beruft, ist ihm entgegenzuhalten, dass dieses Erkenntnis keine Aussagen darüber trifft, bis zu welchem Zeitpunkt eine Kompensation von Konkursforderungen und Konkursgegenforderungen zulässig ist. Demgegenüber hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom 02.05.2005, 2001/10/0230, explizit ausgeführt, dass das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. K. in der Beschwerdesache des Rechtsanwaltes Dr. K.G als Masseverwalter der B.H GmbH im Konkurs, B, gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 25.06.2013, betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 25. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 20. März 2003 betreffend Rückzahlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Landesgerichtes vom 13. August 2001 wurde über das Vermögen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ludwig Kreil und die weiteren Mitglieder Mag. Alfred Zinöcker, Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. Waltraud Schirz im Beisein der Schriftführerin Veronika Schauer über die Berufung der T-GmbH, vertreten durch P, vom 21. Juni 2004 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch TPA Regio Steuerberatung GmbH, Walther-von-der-Vogelweide-Platz 4, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 27. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache RW, Adr1, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der GS, Adr2, über die Beschwerde vom 25.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 27…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Christiane Pirker, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf, betreffend Bescheid über die Abweisung von Rückzahlungsanträgen eingebracht am 3. Mai 2005 und 11. Mai 2005, entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Mag. Prosen, Mag. Draxler und Dr. Haider im Beisein der Schriftführerin MZ über die Berufung des W, F, Z Strasse 11, vertreten durch Dkfm. F.H Wirtschaftstreuhandges.m.b…
6.7.2 Forderungen 6.7.2.1 Wirtschaftsgut Rz 2325: Ein Anspruch kann im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Dr. Rudolf Rudari, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Felderstraße 5, 6706 Bürs, über die Beschwerde vom 31. Oktober 2018 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 19. Oktober…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Siegfried Köhldorfer und Dr. Walter Summersberger über die Beschwerde der Bf. vertreten durch Dr. Gerald Haas, Dr. Anton Frank, Mag. Ursula Schilchegger-Silber, Dr. Andreas Rabl, Dr. Andreas Auer, Rechtsanwälte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3.2.2015 betreffend Pfändung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…