…DVO, insbesondere zum (im EU-Zollrecht nicht definierten) Begriff "grobe Fahrlässigkeit" hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 11.11.1999, C-48/99, u.a. drei (inzwischen allgemein anerkannte) Kriterien, nämlich "die Komplexität der Vorschriften", "der Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben" und "die Sorgfalt"…
…DVO, insbesondere zum (im EU-Zollrecht nicht definierten) Begriff "grobe Fahrlässigkeit" hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 11.11.1999, C-48/99, u.a. drei (inzwischen allgemein anerkannte) Kriterien, nämlich "die Komplexität der Vorschriften", "der Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben" und "die Sorgfalt"…
…DVO, insbesondere zum (im EU-Zollrecht nicht definierten) Begriff "grobe Fahrlässigkeit" hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 11.11.1999, C-48/99, u.a. drei (inzwischen allgemein anerkannte) Kriterien, nämlich "die Komplexität der Vorschriften", "der Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben" und "die Sorgfalt"…
…Komplexität der Vorschriften, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers herausgearbeitet. Im Grunde dieser Kriterien liegt offensichtliche Fahrlässigkeit vor, wenn ein Fehler nicht hätte passieren dürfen. Ausgehend von den Erfahrungen der Bf. als Internationale Spedition hätte, bei gegebener klarer Rechtslage im Hinblick auf die Vorschriften…
…der Fehler leicht zu erkennen ist. Folgende Umstände sprechen für die Komplexität der Vorschrift: Eine mehrjährige irrige Verwaltungspraxis spricht für eine nicht leicht beantwortbare Rechtsfrage, wenn die Zollbehörde den Fehler zum wiederholten Mal oder immer wieder aufs Neue begeht. Die Behörde hat die Anwendbarkeit der…
…ist, ob im Streitfall keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im oben angeführten Urteil aufgestellt. Entsprechend diesen Kriterien müssen bei der Beantwortung der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie…
…ist, ob im Streitfall keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im oben angeführten Urteil aufgestellt. Entsprechend diesen Kriterien müssen bei der Beantwortung der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie…
…ist, ob im Streitfall keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im oben angeführten Urteil aufgestellt. Entsprechend diesen Kriterien müssen bei der Beantwortung der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie…
…aufgezeigten Komplexität der Vorschriften - kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie die Vermietung an in der Gemeinschaft ansässige Personen generell und völlig unabhängig vom im Einzelfall vorliegenden Fahrtziel als rechtmäßig erachtet hat. Was die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers betrifft, muss sich dieser, sobald er Zweifel an der…
…unter anderem den Begriff der groben Fahrlässigkeit als inhaltsgleich mit der offensichtlichen und offenkundigen beschrieben und drei allgemein anerkannte Kriterien aufgestellt: die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründen, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers. Die Komplexität der Regelungen ist im Zollrecht zwar…
…der Komplexität der Vorschriften, der Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Sorgfalt zu beurteilen (EuGH 11.11.1999, C-48/98). Mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad der Vorschrift sinkt der Grad der Fahrlässigkeit des Beteiligten. Wenn dieser jedoch überhaupt keine Anstrengungen unternimmt, sich Gewissheit über die anzuwendenden Vorschriften…
…dass der Bf den Irrtum der Zollbehörden nicht erkennen konnte. Zum einen hat er sich nach Kräften bemüht, die regelmäßig importierte Ware richtig einzureihen. Zum anderen war die Feststellung der tatsächlichen Rechtslage in Anbetracht der Komplexität der Vorschriften und nicht zuletzt wegen des nur noch…
…im Streitfall offensichtliche Fahrlässigkeit vorliegt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Urteil vom 11. November 1999, Rs C-48/98, Söhl & Söhlke, aufgestellt. Demnach muss bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld…
…im Streitfall offensichtliche Fahrlässigkeit vorliegt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Urteil vom 11. November 1999, Rs C-48/98, Söhl & Söhlke, aufgestellt. Demnach muss bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld…
…die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden. Dabei ist eine Gesamtwürdigung des Verhaltens vorzunehmen. Die Zollanmeldung durch vereinfachte Verfahren gem. Art. 76 ZK stellt eine wesentliche Erleichterung für den Zollanmelder dar, der die…
…Maßstab entwickelt, der vor allem die Komplexität der Vorschriften, die Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers und die Sorgfalt des Beteiligten als die drei wesentlichen Kriterien nennt (siehe etwa VwGH 26.2.2004, 2001/16/0005 mwN). Auf die Komplexität des Verfahrens kann sich die Bf. verschuldensmindernd nicht…
…11. November 1999 zur Rechtssache C-48/98 mit dem Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit im Sinne des Artikels 239 ZK und legte Kriterien für deren Prüfung fest. Demnach muss bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften…
…13/0176). Bei der Frage, ob "offensichtliche Fahrlässigkeit" im Sinn des Art. 239 Abs. 1 ZK vorliegt, müssen insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers ist zu…
…Abgrenzung der groben zur leichten Fahrlässigkeit auseinandergesetzt und hierbei als Prüfungsmaßstab herausgearbeitet die Komplexität der anzuwendenden Vorschriften, die Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers sowie die ihm zumutbare Sorgfalt (Witte, Zollkodex Kommentar, 5. Aufl., Art. 239, Rz. 20). Man wird als leichte Fahrlässigkeit einen Fehler einzustufen haben, der…
…Prüfungsmaßstab ersehen, der in Judikatur und Lehre weitgehend herangezogen wird und folgende Aspekte berücksichtigt: a) Komplexität der Vorschriften: Mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad und Verwobenheit der Vorschriften sinkt der Grad der Fahrlässigkeit des Beteiligten. Eine gewisse Anstrengung, sich Gewissheit über die anzuwendenden Vorschriften zu verschaffen, wird allerdings…