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UFSL FSRV/0054-L/05Seine abgabenrechtliche Pflichten ignorierender Kleintransportunternehmer; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dipl.Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder des Senates…

GK-04005.2. Gelegenheitsverkehre
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

5.2. Gelegenheitsverkehre 5.2.1. Unternehmer (1) Gemäß § 15 Abs. 1 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Unternehmer a)eine Beförderung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG ohne die erforderliche Genehmigung…

GK-04001.3. Werkverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.3. Werkverkehr Werkverkehr ist ein nichtkommerzieller Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen…

GK-04202.1. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.1. Begriffsbestimmungen Siehe Abschnitt 1.1. Hinweis: Im Gegensatz zum EU-Regime fallen die dort als "Sonderformen des Linienverkehrs" genannten Verkehre hier unter das österreichische Gelegenheitsverkehrsgesetz.

GK-04001.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.

GK-04001.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2. Gelegenheitsverkehr (1) Gelegenheitsverkehr ist jener Verkehrsdienst, der nicht der Begriffsbestimmung des Linienverkehrs, einschließlich der Sonderformen des Linienverkehrs, entspricht und für den kennzeichnend ist, dass auf Initiative eines Auftraggebers oder des Verkehrsunternehmers selbst vorab gebildete Fahrgastgruppen befördert werden. Solche Fahrten verlieren ihre Eigenschaft als…

BFG RV/6300010/2014Ausmessung einer Ersatzfreiheitsstrafe; Grundsätzliches
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.02.2016Teil 1/2

…eines allfälligen Strafvollzuges auferlegt. Den vorgelegten Akten ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der am xxxx geborene A ist seit März 2001 steuerlich erfasst gewesen; seit 1. Oktober 2009 hat er sich als selbständiger Kleintransportunternehmer, konkret als Paketzusteller für die Post AG, betätigt (Abfrage des Abgabenkontos…

GK-04001.4. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.

BFG RV/7103853/2018Anerkennung von Fremdleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2020

…A bzw. bei der B betreffend die Übergabe und den Erhalt der Zustellbestätigungen gäben nämlich nicht Auskunft, wer tatsächlich im Namen der Kleintransportunternehmer die Zustellung ausgeführt habe. Dass nachvollziehbar Zustellungen im Auftrag der A durchgeführt worden seien und bei A darüber Aufzeichnungen bestünden, bedeute nicht…

UFSF RV/0267-F/08Nachsicht bereits entrichteter Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011

…Auswirkungen waren aber schon deshalb nicht feststellbar, weil sich die wirtschaftliche Lage des Bw. zum Zeitpunkt der gänzlichen Tilgung des nachzusehenden Betrages durch Aufnahme einer Tätigkeit als Kleintransportunternehmer im August 2008 verbessert hat. Aus der Sicht des Unabhängigen Finanzsenates war es dem Bw. deshalb möglich…

UFSK FSRV/0019-K/08Einleitung des Finanzstrafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.03.2010

…in Höhe von nahezu € 4.000,00 unterjährig nicht mehr entrichtet wurden, zumal es sich dabei betragsmäßig, gemessen an seinen wirtschaftlichen Verhältnissen als Kleintransportunternehmer, um einen doch höheren Betrag gehandelt hat. Trotz des Wissens um seine abgabenrechtlichen Obliegenheiten kam er diesen nicht mehr nach…

UFSW RV/1505-W/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmens; Keine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn die Waren nicht ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht worden sind und es sich bei dem vermeintlichen ausländischen Abnehmer um eine Scheinfirma handelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009Teil 1/2

…der Fa. W gelagert und in weiterer Folge von einem Kleintransporteur, Herrn K, abgeholt. Ab Anfang April führte ein von einer Person namens X telefonisch beauftragter Kleintransportunternehmer, Herr K, diverse Lieferungen an inländische Distributoren und ab Mitte Mai 2005 auch an die GmbH durch. Die…

GK-04101.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.

BFG RV/2100806/2013UID-Nummer für Zustelldienst
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2019Teil 1/2

…und vieles mehr, obliegt alleine ihm und nicht dem Auftraggeber. Eine „wirtschaftliche Abhängigkeit" des Berufungswerbers zu seinem Auftraggeber ist naturgemäß dadurch gegeben, dass die Vielzahl von Kleintransportunternehmern untereinander im Wettbewerb stehen und der Berufungswerber naturgemäß bestrebt ist, seinen Vertrag mit Herrn Z. Z aufrecht zu…

GK-04201.1. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Linienverkehr (1) Als Linienverkehr gilt die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Linienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Buchungspflicht für jedermann zugänglich. (2) Als Linienverkehr gilt…

GK-04002.5. Genehmigungsfreiheit
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.5. Genehmigungsfreiheit (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 sind folgende Verkehrsdienste - einschließlich damit im Zusammenhang stehender Leerfahrten - genehmigungsfrei: a)Sonderformen des Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2), sofern sie zwischen dem Veranstalter und dem Verkehrsunternehmer vertraglich geregelt sind; b)Gelegenheitsverkehre…

GK-04101.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

1.2. Gelegenheitsverkehr Der Gelegenheitsverkehr im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 umfasst die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr auf Grund des Kraftfahrliniengesetzes. Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.), Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt…

GK-04201. EU/EWR-Bereich, Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1. EU/EWR-Bereich, Schweiz Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, deren Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR oder…

GK-04101.3. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.3. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Staat als dem, in dem der diesen Verkehrsdienst durchführende Unternehmer einen Unternehmenssitz oder eine Niederlassung hat.

GK-04001.5. Kraftomnibusse
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.