RIS AI
4 Treffer1512 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 261–2712.3. Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

2.3. Körperschaften des öffentlichen Rechts 2.3.1. Allgemeines Rz 261: Körperschaften des öffentlichen Rechts sind im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988 und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Rz 262: Die Durchführung von in…

UFSW RV/1278-W/08Pflichtveranlagung eines Steuerpflichtigen mit nur nichtselbständigen Einkünften bei rechtswidriger Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages durch einen Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2008

… 18 EStG 1988 idgF anerkannt. Gem. § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 idgF stellen Kirchenbeiträge an gesetzlich anerkannte Kirchengesellschaften Sonderausgaben dar, jedoch höchstens € 100,00 jährlich. Gem. § 33 Abs. 4 EStG 1988 idgF steht der Alleinverdienerabsetzbetrag unter Erfüllung folgender Voraussetzungen zu: Alleinverdiener ist…

KStR 2013 Rz 42–451.2.1.2.2 Aufzählung von Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.1.2.2 Aufzählung von Körperschaften öffentlichen Rechts 1.2.1.2.2.1 Gebietskörperschaften Rz 42: Gebietskörperschaften sind der Bund, die Länder und Gemeinden, sowie die Gemeindeverbände. Gemeindeverbände können gemäß Art. 116 Abs. 3 B-VG zur Besorgung bestimmter Angelegenheiten gegründet werden…

LStR 2002 Rz 558–5607.8 Kirchenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

7.8 Kirchenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 558: Als Sonderausgaben können sowohl Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden als auch Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen…