…200 € Kleidung und Sonstigen für 5 Personen Jährliche Ausgaben 2003 163 € Parkpickerl für PKW/9.Bez.Kurzparkzone 100 € ÖAMTC 100 € Kirchengebühr (beim Finanzamt eingelangt) Mit der Bitte um positive Erledigung verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen Der Bw." Das Finanzamt erließ eine…
…dass sie die angeforderte Ergänzungen nicht bekommen habe. Per Post habe die Bw. nunmehr (erneut) folgende Unterlagen geschickt: Steinmetz Rechnung v. € 4.200, Kirchengebühr, Bestätigung -Rechnung für Begräbniskosten, Beschluss Verlassenschaftssache betreffend den verstorbenen Ehemann der Bw., Rechnung Traueressen, Auszug aus dem Heiratsbuch. Der VERLASSENSCHAFTSbeschluss…
…Trauerparten, 20 Kuverts, Überführung vom Trauerhaus in den Kühlraum, Kühlraumgebühren, Totenbeschau, Hallengebühren der Gemeinde, Sterbeurkunden, Kirchengebühr, Ministranten, Kreuzträger, Chor, Musikverein, Totenläuten, Totengräber, zusammen 3.773,48 € (bezahlt nach Abzug von 3% Skonto auf die Eigenleistungen der Bestattung: 3.688,41 €). Mit dem angefochtenen…
…50 Kuverts à € 95,00. - Überführungsanzeige, Abgaben und Gebühren -à€ 148,92; - Kirchengebühren à € 82,70; - Chorgesang und Organistendienst à € 56,00; - Beerdigungsgebühr, Kranzentsorgungskosten à € 392,70. Die Rechnung gemäß c) umfasste den Grabankauf. Die Rechnung gemäß d) umfasste folgende Leistungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch K&E Wirtschaftstreuhand GmbH, Hofgasse 3, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 08.04.2013 gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 8.3…
7.8 Kirchenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 558: Als Sonderausgaben können sowohl Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden als auch Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen…
42.6.4.3 Besondere Vorschriften für Kirchen und Religionsgemeinschaften Rz 12027: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sind verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Sonderausgaben. Absetzbar sind nur Zahlungen, die auf Grund einer Beitragspflicht nach der jeweiligen (Kirchen)Beitragsordnung geleistet werden (Rz…