RIS AI
5 Treffer1542 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Religionsgemeinschaft in ÖsterreichÖsterreich (Bahai) Die Christengemeinschaft - Bewegung für religiöse Erneuerung - in Österreich (Christengemeinschaft) Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich (HRÖ) Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich (Adventisten) Vereinigte Pfingstkirche Österreichs (VPKÖ) Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich (Pfk Gem.Gottes iÖ) Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (AAGÖ) …

GebR 2025 Rz 35–472.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Die Mitglieder haben gleichartige wirtschaftliche, kulturelle oder politische Ziele. Rz 40: Zu den Personalkörperschaften gehören insbesondere die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, nicht jedoch die religiösen Bekenntnisgemeinschaften (zB Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich); die nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich…

BFG RV/7104481/2019Erhöhte Familienbeihilfe - Ist die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.12.2019

…in dem der mittlere Rahmensatz (50%) damit begründet wurde, "da durchaus die Fähigkeit zum selbständigen Erwerb vorhanden ist sofern eine Therapie befolgt wird." - Fach/Ärztliches Sachverständigengutachten: Betr.: Bf., Vers.Nr.: 000 Untersuchung am: 2003-12-15 Ordination, Arzt für Allgemeinmedizin "Anamnese: Geburt im siebten Schwangerschaftsmonat…

UFSL RV/1092-L/08Berufungen einer Bilanzbuchhalter-KEG gegen die Einkommensteuerbescheide einer anderen Person ohne Vollmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.05.2010

…gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften könnten höchstens im Ausmaß von € 100,00 als Sonderausgabe berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988). Die Aufwendungen für die NLP (Neurolinguistisches Programmieren) und Touch for Health Seminare seien nicht abzugsfähig, sondern dem Bereich der privaten Lebensführung…

UFSW RV/1601-W/03Das EStG regelt keinen Schulgeld-, Erziehungs-, Religionsgemeinschaftenfinanzierungsausgleichsabsetzbetrag und auch kein Beamtenprivilegierungsäquivalent
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007Teil 1/2

…vier Kindern etwa mit 1,2 und 1,4 sowie bei fünf und sechs Kindern etwa mit 1,5 bis 1,6. Ab einer bestimmten Kinderanzahl, vielleicht ab dem siebenten Kind, könnte der Anteil Arbeit nicht mehr weiter wachsen. (Da es bereits derzeit Pensionsanrechnungszeiten für