25.1.327.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung Rz 1486: Die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 ist für gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in der Regel nicht anzuwenden und daher unterliegen Ausschüttungen an gemäß § 1 Abs. 3 Z…
Anträge auf DBA-konforme Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien…
Wurden einer österreichischen Gemeinde deutsche Aktiendividenden unter Abzug einer 25%igen deutschen Kapitalertragsteuer und eines deutschen Solidaritätszuschlages von 7,5% der deutschen KESt überwiesen, dann ist die Gemeinde berechtigt, gemäß Artikel 10a des DBA-Deutschland die den Grenzbetrag von 15% übersteigende deutsche KESt (einschließlich Solidaritätszuschlag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Rückzahlung von Kapitalertragsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die gemäß § 240 BAO rückzuzahlende Abgabe beträgt 10.733,89 €. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) beantragte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Renate Schohaj in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 12. Mai 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 28. April 2020, betreffend Zurückweisung der Anträge auf Rückzahlung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 24.5.2012 betreffend Abweisung von Anträgen auf Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer für die Jahre 2007 bis 2011 zu Recht erkannt: 1. Der…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…
Erwirbt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen ua. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A, vertreten durch B, vom 2. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 3. September 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer gemäß § 240 BAO entschieden: Der…
3.1.3. Kapitalertragsteuer 3.1.3.1. Abfuhr der Kapitalertragsteuer Rz 93: Für die Wahrnehmung der Angelegenheiten hinsichtlich der Abfuhr der Kapitalertragsteuer ist das Finanzamt zuständig, das auch für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist (§ 96 Abs. 2 EStG 1988…
29.5.3 Kapitalertragsteuer bei verschiedenen Produktgruppen Rz 7740: Der Kapitalertragsteuerabzug bei verschiedenen Produktgruppen wird direkt im Anschluss an die Beschreibung und steuerliche Würdigung der einzelnen Produktgruppen in Abschnitt 20.2.4 dargestellt. 29.5.4 Nachträglich gekürzte Kapitalerträge Rz 7741: Werden Zinsen gutgeschrieben, ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 1. September 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 19. August 2014 betreffend Einkommensteuer 2013 Steuernummer 147/9497 zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, vertreten durch B-Wirtschaftsprüfer, vom 2. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 3. September 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer gemäß § 240 BAO entschieden…
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung…
Deutsche Kapitalanleger, die Zertifikate inländischer Anleihefonds halten und die in Österreich über einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Zweitwohnsitz verfügen, unterliegen mit den Fondsausschüttungen der Kapitalertragsteuer (KESt II). Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland steht dem deutschen Zertifikatsinhaber aber das Recht zu, die gesamte seinen…
25.1.427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2…
41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…
Erwirbt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen u.a. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der…
Bezieht eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft Dividenden aus Österreich, so steht ihr das Recht zu, gemäß Artikel 10a DBA-Deutschland eine Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer (Rückerstattung von 7%) in Anspruch zu nehmen. Das Rückerstattungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Durchführungsverordnung BGBl. Nr. 426/1994…