Was die Höhe des Sicherheitszuschlages betrifft, ist zunächst auszuführen, dass diese auf Grund des Umstandes, dass die sachliche Richtigkeit des Rechenwerkes der Bw. in Anbetracht der oben dargelegten Umstände in keiner Weise nachvollziehbar bzw. überprüfbar ist, nach Auffassung des UFS als moderat zu bezeichnen ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 14.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 23.11.2015 betreffend Einkommensteuer für das…
…5 EStG 1988 die Kapitalertragsteuer für 2010 mit 3.900 Euro fest (Kapitalertragsteuerfestsetzungsbescheid). Mit Berufungsschreiben vom 12.07.2012 wendete sich die Beschwerdeführerin durch ihren steuerlichen Vertreter nach Fristverlängerung (auch) gegen den Kapitalertragsteuerfestsetzungsbescheid und beantragt dessen Aufhebung. Die belangte Behörde legte die Berufung dem Unabhängigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache X gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 16.01.2008, betreffend Kapitalertragsteuer 2006 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes abgeändert: Die Kapitalertragsteuer 2006 wird mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch GF, vom 31. Juli 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 27. Juni 2008 betreffend Kapitalertragsteuer 2002 bis 2006 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb, vom 11. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 7. Juli 2008 betreffend Kapitalertragsteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid betreffend wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Walpurga Schneider-Kolovratnik , Piaristengasse 18/6, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 30.4.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 24.03.2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 20.4.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 1.4.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 20. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 12. Dezember 2005 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum für den Zeitraum 2000 bis 2002 entschieden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführer , vertreten durch WTH, über die Beschwerde vom 20.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10.12.2015, betreffend Kapitalertragsteuer zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279…
Das Vorbringen der Bf. ist jedoch im Sinne der o.a. Judikatur und Literatur nicht geeignet, die Anwendung des Steuersatzes von 25 % auf die verdeckte Gewinnausschüttung zu begründen, zumal Herr CD1 erst seit 19.12.2012 Geschäftsführer der Bf. ist, somit seit einem Zeitpunkt, der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin , vertreten durch SteuerberaterXY, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 01.08.2014, betreffend die Festsetzung von Kapitalertragsteuer für die Jahre 2011, 2012 und 2013 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide…
Die mit Haftungs- und Abgabenbescheid vorgeschriebene Kapitalertragsteuer beträgt daher (anstatt laut BP € 15.119,55) € 10.926,45. Beilage: 2 Berechnungsblätter Wien, am 19. Oktober 2011
Die Revision ist nicht zulässig, da die Entscheidung die Ermessenübung des Finanzamtes im Sinne der herrschenden Auffassung folgt und keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen war. Wien, am 29. Jänner 2021
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., W, über die Beschwerde vom 15.01.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 08.01.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des SZ, PLZ1 Ort1, Adresse1, vertreten durch Steuerberater, vom 11. Jänner 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch Amtsvertreter, vom 7. November 2011 betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 8-12/2007, 1-12/2008, 1-12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf. GmbH, Wien, vertreten durch Victoria Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, Prinz Eugen Straße 16, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 23.03.2009 gegen die "Haftungs- und Abgabenbescheide" (Kapitalertragsteuer) für die Jahre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch Masseverwalter Ra, vom 21. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes AB vom 17. Juli 2008 betreffend Kapitalertragsteuer gemäß 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerden vom 21.01.2011, vom 20.12.2011 und vom 21.01.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Innsbruck vom 20.12.2010, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der W, vom 2. März 2010 und vom 18. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Februar 2010 und vom 12. März 2010 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006, 2008 und 2009 entschieden…