1.2.3. KABOTAGE 1.2.3.1. Kabotageverbot Abgesehen von den Fällen des Abschnittes 1.2.3.2. ist die Kabotage (Abschnitt 1.1.4.) gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 12/98 verboten. 1.2.3.2. Kabotagefreiheit (1) Jeder gewerbliche Personenkraftverkehrsunternehmer…
1.1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.
3. Kabotage 3.1. Kabotageverbot (1) Abgesehen von den Fällen des Punktes 3.2. ist die Kabotage (Abschnitt 1.4.) gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 12/98 verboten. (2) Die Anlage 1 enthält eine Übersicht über die Verbote sowie über die mitzuführenden Dokumente…
1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.
1.3. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Staat als dem, in dem der diesen Verkehrsdienst durchführende Unternehmer einen Unternehmenssitz oder eine Niederlassung hat.
3.2. Kabotagefreiheit (1) Jeder gewerbliche Personenkraftverkehrsunternehmer, der Inhaber einer Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 2.2.) ist, ist unter den in den folgenden Absätzen enthaltenen Voraussetzungen berechtigt, Kabotagebeförderungen durchzuführen. (2) Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 12/98 ist die Kabotagebeförderung für folgende Verkehrsdienste zugelassen: a…
3. Kabotage Die Durchführung von Kabotageverkehren (siehe Abschnitt 1.3.) durch Personenverkehrsunternehmer, die im Nicht-EU/EWR-Bereich niedergelassen sind, ist ausnahmslos verboten.
…EWG) Nr.881/92 bei der Kontrolle den Organen der österreichischen Zollbehörde vorweisen habe können. Richtig sei auch, dass er kein Kontrollblatt iSd Kabotagekontrollverordnung mit sich geführt habe. (Dazu werde bemerkt, dass der gegenständliche Transport hauptsächlich über deutsches Bundesgebiet -von Passau bis Lindau- geführt hätte…
…EWG) Nr.881/92 bei der Kontrolle den Organen der österreichischen Zollbehörde vorweisen habe können. Richtig sei auch, dass er kein Kontrollblatt iSd Kabotagekontrollverordnung mit sich geführt habe. Dazu werde bemerkt, dass der gegenständliche Transport hauptsächlich über deutsches Bundesgebiet -von Passau bis Lindau- geführt hätte…
…Frage, ob eine vorübergehende sporadische Kabotagefahrt durch einen EU-Lizenzinhaber in Österreich während eines Zeitraumes von 3 Monaten "europarechtswidrig" ist, wenn er auf diesen Fahrten kein Kontrollblatt nach der Kabotagekontrollverordnung mitführt, ein solches aber bereits 14 Tage vor Betretung beim zuständigen Ministerium beantragt hat, mangels…
…dieser Lizenz berechtigt. Auf Grund dieses Umstandes (d.h. der Tatsache, dass nur grenzüberschreitende Warentransporte von jener Lizenz "abgedeckt" waren) wurde der genannte LKW-Lenker nach einem Kontrollblatt gemäß der (ab 18.7.2007 in Kraft stehenden) Kabotagekontrollverordnung, BGBl. II Nr.132/2007, mittels dem…
1. EU/EWR-Bereich, Schweiz Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, deren Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR oder…
0.2. EU/EWR-Bereich (1) Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht…
Unterabschnitt 2 Auf dem Luftweg befördertes Handgepäck und aufgegebenes Gepäck Artikel 37 Transitflüge (Artikel 49 des Zollkodex) (1) Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für das Handgepäck und das aufgegebene Gepäck von Personen, die mit einem Luftfahrzeug reisen, das von einem Nicht-Unionsflughafen kommt und nach Zwischenlandung…
Artikel 42 Transferflüge zwischen Flughäfen innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats (Artikel 49 des Zollkodex) Die Zollbehörden können in dem internationalen Unionsflughafen, in dem das aufgegebene Gepäck umgeladen wird, Folgendes kontrollieren: a)Gepäck, das von einem Nicht-Unionsflughafen eintrifft und in einem internationalen Unionsflughafen in ein…
Artikel 47 Transferüberfahrten (Artikel 49 des Zollkodex) Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für das Gepäck von Personen auf einer Seereise auf ein und demselben Schiff, die aus aufeinanderfolgenden Strecken mit Abfahrt oder Zwischenaufenthalt oder Ankunft in einem Nicht-Unionshafen besteht, werden in einem Unionshafen durchgeführt, in…
0. Einleitung 0.1. Rechtsgrundlagen Die in der grenzüberschreitenden Personenbeförderung und in der Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind folgende: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden…
Artikel 49 Flüge und Seereisen innerhalb der Union (1) Zollkontrollen und -formalitäten in Bezug auf Handgepäck und aufgegebenes Gepäck von Personen auf einem Flug oder einer Seereise innerhalb der Union werden nur insoweit durchgeführt, wie in den zollrechtlichen Vorschriften derartige Kontrollen und Formalitäten vorgesehen sind…
Artikel 38 Transitflüge mit Geschäfts- und Sportluftfahrzeugen (Artikel 49 des Zollkodex) Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für das Gepäck von Personen an Bord von Geschäfts- und Sportluftfahrzeugen werden in einem der folgenden Flughäfen durchgeführt: a)bei von einem Nicht-Unionsflughafen kommenden Flügen im ersten internationalen Unionsflughafen…
4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 11 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes bzw. § 48 Abs. 1 des Kraftfahrliniengesetzes haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EWG) Nr. 684/82 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente…