…geringer Sachbezug für die Zurverfügungstellung einer Wohnung an einen Dienstnehmer berechnet, andererseits eine "Jubiläumsgabe" zu Unrecht als freiwillige Abfertigung besteuert worden sei. Mit rechtzeitig eingebrachter Berufung wendete sich die Abgabenpflichtige gegen die gesamten Feststellungen. Der die gegenständliche Wohnung nutzende Dienstnehmer übe Tätigkeiten eines Hausbesorgers aus…
…kollektivvertraglichen Abfertigungsregelung noch von der begünstigten Besteuerung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 erfasst. Die Jubiläumsgabe ist daher als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 zu versteuern. Daraufhin wurde von der Bw. ein Vorlageantrag gestellt und in eventu eine mündliche Verhandlung…
3.3.15 Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, Dienst- und Firmenjubiläen (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988) Rz 78: Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Betriebsausflug) ist bis zu einem Betrag von höchstens 365 Euro jährlich steuerfrei. Für empfangene Sachzuwendungen können zusätzlich 186…
…Pensionsabfindungen, Umsatzbeteiligungen, Gewinnbeteiligungen, Bilanzremunerationen, Leistungsprämien, eine auf den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses vorverlegte Jubiläumsgabe, oder die Weiterbezahlung der Bezüge eines verstorbenen Arbeitnehmers bis Monatsende zählen nicht zu solchen Bezügen (VwGH 5.3.1969, 1866/67; VwGH 31.10.2000, 98/15/0122). Ebenso sind…
3.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen 3.2.5.1. Allgemeines Rz 369: Unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die nicht in der Entnahme von Gegenständen oder in Sachzuwendungen an das Personal bestehen, sind auch dann steuerbar, wenn der Unternehmer sie aus unternehmerischen Gründen zB zu Werbezwecken…
8.7 Vorsorge für Jubiläumsgelder 8.7.1 Jubiläumsgeldzusage Rz 3422: Eine Jubiläumsgeldrückstellung ist mit steuerlicher Wirkung dann (und nur dann) zu bilden, wenn die Auszahlung eines Geldes anlässlich eines Dienstjubiläums kollektivvertraglich vereinbart wurde, in einer Betriebsvereinbarung enthalten ist oder - im Einzelfall - schriftlich, rechtsverbindlich und…
1. Schenkungen 1.1 Allgemeines Schenkungen (im Sinn des § 3 ErbStG 1955) sind Zuwendungen, die unentgeltlich und freigebig erfolgen, zu einer Bereicherung des Erwerbers führen, wenn ein Bereicherungswille vorliegt. Erfolgt die Zuwendung in Erfüllung einer Rechtspflicht, so liegt keine Schenkung vor (zB VwGH 17.09…
7.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge Rz 585: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis zu 600 Euro (bis 2023: 400 Euro) jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Höchstbetrages beim Alleinverdiener oder Alleinerzieher bzw. für Kinder ist nicht vorgesehen. 7…
Haftpflichtversicherung Rz 1554: Siehe Rz 1271. Hallenbad Rz 1555: Betriebsausgaben liegen vor, wenn das Hallenbad zum Betriebsvermögen eines Hotelbetriebes gehört (gilt sinngemäß auch für Sauna, Solarium usw.). Hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit siehe Rz 4724. Handy Rz 1556: Siehe "Telefonkosten" (Rz 1657). Hausgehilfin Rz 1557: Siehe "Kinderbetreuung…
Forderungsverzicht Rz 759: Ein Forderungsverzicht der Körperschaft gegenüber dem Anteilsinhaber ohne betrieblichen Anlass begründet eine verdeckte Ausschüttung (siehe auch das Stichwort "Verzicht", Rz 977). Der Verzicht auf eine objektiv nicht vorhandene, aber angenommene Forderung, reicht für eine verdeckte Ausschüttung aus. Ein Ertragsverzicht gegenüber einer Schwestergesellschaft…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 13. Oktober 2006 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 14. September 2006 betreffend Lohnsteuer für den Zeitraum 2003 bis 2005 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerden der Bf., vertreten durch HEINLEIN & PARTNER Steuerberater GmbH, Teinfaltstraße 5/4, 1010 Wien, vom 17. Dezember 2014, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 1. Dezember 2014…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X in XY, vertreten durch A in Ort, vom 9. Juni 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 16. Mai 2006 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheide für den Zeitraum 1. Jänner 2002 bis 31…