…Darstellung und Fortschreibung der Bestände gewährleistet. Der tatsächliche Bestand ist jedenfalls in Übereinstimmung mit den GoB und grundsätzlich alle vier Jahre festzustellen. 6.1.1.2 Inventurmängel Rz 2109: Führt ein Inventurfehler zu einem nicht nur unwesentlichen formellen oder sachlichen Mangel, ist die Behörde nach …
…Ritz, BAO Kommentar³, § 131 Tz 9). Führt ein Inventurfehler zu einem nicht nur unwesentlichen formellen oder sachlichen Mangel, ist die Behörde nach § 184 Abs. 3 BAO zur Schätzung verpflichtet. Als wesentliche Inventurmängel werden angesehen: - Nichtvorlage der Inventur trotz Verlangen der Behörde (VwGH 26.4.1989…
…sondern nur mündlich Schätzwerte (z.B. € 510,-) bekannt gegeben (BI. 71 AB, Bl. 94 AB). Führt ein Inventurfehler zu einem nicht nur unwesentlichen formellen oder sachlichen Mangel, ist die Behörde nach § 184 Abs. 3 BAO zur Schätzung verpflichtet. Die Beurteilung ist unter Berücksichtigung aller…
…Tz. 23.2): Der Bw. habe seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Die von der Betriebsprüfung aufgedeckten Inventurfehler seien auch vom Bw. als unstrittig anerkannt worden. 12. Unstimmigkeiten/Unregelmäßigkeiten im Wareneingang/-einkauf Würdigung der Erstaussage (Tz. 23.3): Der Bw. selbst…
6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, XY, vertreten durch Prof. Dr. Thomas Keppert Wirtschaftsprüfung GMBH & Co KG, Theobaldgasse 19, 1060 Wien, vom 25. September 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. Juli 2007 nach Durchführung einer mündlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Walter Zemrosser und die weiteren Mitglieder OR Mag. Ingrid Freistück-Prodinger, Dr. Georg Lamp und Joachim Rinösl, im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch, über die Berufung des M.G., 9... V., M-str. 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Dieter Kinzer, Max Kleinoschegg 2, 8680 Mürzzuschlag, über die Beschwerde vom 20.09.2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch FROEHLICH DR KOLAR SYRMAS GESBR, Sackstraße 15 Tür I, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 18.04.2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch FROEHLICH DR KOLAR SYRMAS GESBR, Sackstraße 15 Tür I, 8010 Graz , über die Beschwerde vom 18.04.2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…