…festgehalten: "Die Tochter M und die Söhne B und C erklären hiemit, das ihnen gesetzlich zustehende Pflichtteilsrecht geltend machen zu wollen und beantragen die Inventarisierung und Schätzung des Nachlasses. Einvernehmlich wird vereinbart, dass bis zum 10.6.2008 ein Sachverständiger vorgeschlagen wird. Es wird auch…
…3.1989, 88/13/0113). Rz 181: Das Erfordernis eines gewichtigen betrieblichen Grundes liegt insbesondere dann vor, wenn der Übergang der erleichterten Bilanzerstellung (Inventarisierung) dient. Bei nur geringem Umfang des zu inventierenden Bestandes liegt ein gewichtiger betrieblicher Grund nicht vor (VwGH 24.5.1977, 2185…
…lassen, nicht anzuschließen, zumal die Transferierung betrieblicher Aufwendungen in die private Sphäre letztendlich ein verzerrtes Bild der unternehmerischen Kalkulation widerspiegelt. Nämliche Betrachtungen waren auch hinsichtlich der fehlenden Inventarisierung der Waren zum Stichtag 30.6. 1993, aus Anlass der Übertragung des Geschäftslokales in 1130 Wien, Am…
…und Werte sind jedoch zu überprüfen und abzustimmen. Rz 2107: Bei "Schüttgut" (zB Kohle auf Halde) kann die Trennlinie zwischen Messen, Zählen oder Wiegen einerseits und entsprechenden Kontrollmaßnahmen verbunden mit einer fundierten Schätzung andererseits verschwimmen. Bei der Inventarisierung von Verbrauchsmaterialien der Verwaltung (wie Büromaterial, Drucksorten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der durch die Rechtsanwälte Dr.Max Josef Allmayer-Beck, Mag.Dr. Johannes Stockert, 1011 Wien, Parkring 2, vertretenen WFU (im folgenden kurz: Bf), WS, USA, vom 29. April 2003 gegen die (auf Art.243 f Zollkodex iVm…
…durchgeführten Verlassenschaftsverfahren machte der Bw. am 18.Jänner 2006 seinen Pflichtteilsanspruch geltend und beantragte die Inventarisierung und Schätzung der ganzen Verlassenschaft. Die Erbin gab vor diesem Gericht am gleichen Tage eine bedingte Erbserklärung ab. In der Verlassenschaftsabhandlung vom 12 .Juli 2006, wurde der Pflichtteilsanspruch mit…
…BW (der nunmehrige Berufungswerber, kurz Bw.) machte den Pflichtteil geltend, der nach Inventarisierung des Nachlasses von den Parteien mit € 33.534,34 beziffert wurde. Mit Bescheid vom 19. Juli 2007 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber dem Bw. für den Erwerb…
…das geerbte Einfamilienhaus samt Inventar um den Betrag von € 1.450.000,00 veräußert worden sei, wodurch sich der Wert der Verlassenschaft gegenüber der Inventarisierung auf € 1.557.907,22 erhöht habe, der entsprechende Anteil des Bf betrage somit € 346.201,60…
…das geerbte Einfamilienhaus samt Inventar um den Betrag von € 1.450.000,00 veräußert worden sei, wodurch sich der Wert der Verlassenschaft gegenüber der Inventarisierung auf € 1.557.907,22 erhöht habe, der entsprechende Anteil des Bf betrage somit € 346.201,60…
…11. September 2019 bestätigte die steuerliche Vertretung der beschwerdeführenden Partei, dass der Nachlass des verstorbenen Beschwerdeführers überschuldet gewesen sei und aufgrund der Überlassung des Nachlasses an Zahlung statt keine Inventarisierung des Nachlasses erfolgt sei. Die steuerliche Vertretung regte daher eine amtswegige Löschung des Abgabenrückstandes gemäß …
…übernommen. Sie hafte nicht für die die Erbmasse übersteigenden erbl. Verbindlichkeiten. Die Nachlassaktiva laut Inventarisierung des Nachlasses betrugen 215.300 Euro. Den Aktiva stünden Verbindlichkeiten einschließlich des Abgabenrückstandes in Höhe von rund 543.200 Euro gegenüber. Um die genaue Höhe der Verlassenschaftsverbindlichkeiten feststellen zu können…
…wertgesichert zu bezahlen. Viertens: Sollte meine Tochter CK über die ihr auf Grund der vorstehenden letztwilligen Verfügungen zukommenden Vermögenswerte hinaus irgendwelche Forderungen gegen den Nachlass oder einen Erben stellen (zB aus dem Titel ihres Pflichtteilsrechtes) oder die Schätzung und Inventarisierung meines Nachlassvermögens beantragen, beschränke ich…
…Festgehalten wurde, dass der Erbenmachthaber ersucht hat, von einer Schätzung und Inventarisierung des Nachlassvermögens Abstand zu nehmen und dass das Inventar aufgrund der Erhebungen des Gerichtskommissärs errichtet worden ist. Mit Einantwortungsbeschluss vom 03.10.2007 des o.a. Gerichtes wurde der Bw., auf Grund ihrer…
…der Anwalt seine Bevollmächtigung und das Einschreiten für den Bw als Pflichtteilsberechtigten dem Gericht mitgeteilt. In der Tagsatzung vom 13.03.2008 habe der Anwalt die Schätzung und Inventarisierung des Nachlasses beantragt. Die Steuerschuld sei somit am 13.03.2008 entstanden. Im Vorlageantrag vom 24…
…ihren Anspruch wahren und nicht darauf verzichten würden. Darüber hinaus wäre die Inventarisierung des Nachlassvermögens ausschließlich zur Feststellung der Höhe der den Berechtigten zustehenden Pflichtteilsansprüchen erfolgt. Die Steuerschuld wäre daher vor dem 1.8.2008 entstanden. Im Vorlageantrag vom 11.1.2010 wird darauf hingewiesen…
…ihren Anspruch wahren und nicht darauf verzichten würden. Darüber hinaus wäre die Inventarisierung des Nachlassvermögens ausschließlich zur Feststellung der Höhe der den Berechtigten zustehenden Pflichtteilsansprüchen erfolgt. Die Steuerschuld wäre daher vor dem 1.8.2008 entstanden. Im Vorlageantrag vom 11.1.2010 wird darauf hingewiesen…
…die Gemeinschuldnerin kein Inventar .... Punkt 5: Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung ist kein Dienstnehmer beschäftigt. Sämtliche Dienstnehmer wurden im Mai bzw. Juni 1998 abgemeldet. Punkt 6: Im Hinblick auf das nicht vorhandene Vermögen erübrigt sich die Inventarisierung. Punkt 10: Mag. R.D. teilte der Masseverwalterin mit…
…Mai 2008 ausdrücklich festgehalten, dass die drei erbl. Kinder "hiemit erklären, das ihnen gesetzlich zustehende Pflichtteilsrecht geltend machen zu wollen und die Inventarisierung und Schätzung des Nachlasses beantragen". Im Folgenden wurden dann teils die Auswahl der Sachverständigen, teils die erstellten Schätzgutachten, insbesondere hinsichtlich der Bewertung…
…diese Liegenschaft als Substitutionslegat zufallen wird. Im Protokoll vom 6. Juli 1998 wurde nach Inventarisierung des inländischen Vermögens der Pflichtteil der beiden Söhne (unter Außerachtlassung der erbl. Liegenschaft in X-Österreich) jeweils mit € 9.292,00 errechnet und vereinbart, dass die Verrechnung außergerichtlich erfolgen…
…das Wesen des Pflichtteilsrechtes erklärt der erbl. Sohn M.C., seinen Pflichtteil in Anspruch zunehmen, jedoch auf eine Schätzung und Inventarisierung zu verzichten." Im über die Nachtragsabhandlung aufgenommenen Protokoll vom 3. Dezember 2004 wurde fest gehalten, dass M.C. auf Grund vorgewiesener Urkunden eine Namensänderung…