…weitere Vorschrift, nämlich die Verpflichtung zur Festhaltung der Abnehmeridentität, außer Acht gelassen wurde. Festzuhalten ist weiters, dass die hier maßgebenden Rechtsnormen (Abnehmererklärung, Identitätsfesthaltung) zwingende Vorschriften darstellen, wobei eine extensive Interpretation dahingehend, dass bei Verletzung dieser Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerfreiheit von der Abgabenbehörde trotzdem…
4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…
2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…