…B. im Erkenntnis 92/14/0014 bestätigt. Es ist auch nicht möglich, dass Umsatz und Gewinn bei einem Heurigenbuffet gleich sind, da zumindest der Wareneinsatz bei einer Berechnung eines Mehrergebnisses in Abzug gebracht werden muss. Abgesehen von der grundsätzlichen Berechtigung zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, der…
Bei einer kalkulatorischen Schätzung wird etwa ein Teilumsatz mit Hilfe eines Rohaufschlages auf einer geeigneten Basis (Wareneinsatz etc.) geschätzt. Hierbei sind nicht nur branchentypische Verhältnisse, sondern insbesondere die betrieblichen Bedingungen des betreffenden Betriebes , seine Besonderheiten und die für ihn geltenden Marktbedingungen zu berücksichtigen (Loitlsberger, JfB…
11.3.7.4 Buschenschank 11.3.7.4.1 Allgemeines Rz 4231: Der Buschenschank ist kein Nebenbetrieb, sondern unmittelbarer Bestandteil des Hauptbetriebes. Auf Grund der engen Verbindung gehört dazu auch das Buschenschankbuffet. Werden daher bäuerliche Urprodukte für Zwecke der Verabreichung im Rahmen des Buschenschanks…