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13 Treffer1681 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…gesellschaftliche Veranstaltungen Rz 381: Entgeltliche gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen des Rechtsträgers (wie Feste aller Art, Bälle, Kränzchen, Feiern, Juxveranstaltungen, Heurigenausschank, Vergnügungssportveranstaltungen) sind je nach ihrem Umfang als entbehrlicher Hilfsbetrieb iSd § 45 Abs. 1 BAO (siehe Rz 173 bis 177b), als begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb iSd § 45 Abs…

UFSG RV/0508-G/07Fehlende Unternehmereigenschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts hinsichtlich nicht überschussorientierter Ballveranstaltungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…Durchführung von geselligen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art (insbesondere Feste, Bälle, Kränzchen, Feiern, Juxveranstaltungen, Heurigenausschank, Wandertage, Vergnügungs-Sportveranstaltungen) in der Dauer von höchstens vier Tagen im Jahr, und - die Veranstaltungen müssen nach außen hin erkennbar zur materiellen Förderung eines bestimmten Zweckes im Sinne der §§ 35…

UFSW RV/0815-W/02Liebhaberei bei Weinbaubetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2005Teil 1/2

…erzielt worden. Nunmehr habe der Bw erklärt, dass mit der Eröffnung und Heurigenausschank im vollen Umfang in der zweiten Jahreshälfte 1994 zu rechnen sei. Nach Ansicht des Betriebsprüfers waren für die volle Ausstattung des Heurigenlokals noch mehr als S 5.000.000,- erforderlich. Da der…

EStR 2000 Rz 4231–424111.3.7.4 Buschenschank
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.7.4 Buschenschank 11.3.7.4.1 Allgemeines Rz 4231: Der Buschenschank ist kein Nebenbetrieb, sondern unmittelbarer Bestandteil des Hauptbetriebes. Auf Grund der engen Verbindung gehört dazu auch das Buschenschankbuffet. Werden daher bäuerliche Urprodukte für Zwecke der Verabreichung im Rahmen des Buschenschanks…

BFG RV/7101153/2006Gewerblicher Heuriger eines Winzers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss07.04.2015Teil 2/2

3.1.2.1. Buschenschank ist grundsätzlich Teil des (Haupt)BetriebesErtragsteuerlich ist ein Buschenschank kein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb, sondern unmittelbarer Bestandteil des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes. Der Weinbuschenschank stellt eine besondere Vermarktungsform des selbsterzeugten Weines im Rahmen des Weinbaubetriebs dar und ist nach der…

BFG RV/7101153/2006Gewerblicher Heuriger eines Winzers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss07.04.2015Teil 1/2

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in den Beschwerdesachen der als Beschwerde weiterwirkenden Berufungen des Josef und der Marianne S, *****Adresse*****, vertreten durch PWB Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 2380 Perchtoldsdorf, Ketzergasse 253, vom 7. 6. 2006 und vom 4. 9. 2007…

UFSW RV/0290-W/06Gewerblicher Heuriger eines Winzers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch L&M Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wirtschaftstreuhänder, 2512 Oeynhausen, Sochorgasse 3, vom 30. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, vertreten durch Fachexperte Hofrat Dr. Christian Sommer, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für 1…

UStR 2000 Rz 1448–145110.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

10.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken Rz 1448: Nicht unter Wein aus frischen Weintrauben (Unterpositionen 2204 21 und 2204 29 der Kombinierten Nomenklatur) fällt Schaumwein. Unter andere gegorene Getränke aus der Position 2206 der Kombinierten…

UFSK RV/0099-K/02Obstbuschenschank und Ab-Hof-Verkauf ein Gewerbebetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004Teil 2/2

Eine im Zeitpunkt der Einbringung der Berufung an sich zulässige Berufung wird unzulässig, wenn der angefochtene Bescheid vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid ist zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat jedoch insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung eines Jahresbescheides außer…

UFSK RV/0056-K/09Gaststättenbegriff iSd Gaststättenpauschalierungsverordung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Ort1, Str, vertreten durch M KG, Steuerberatungsgesellschaft in Ort2, Str2, vom 22. Dezember 2008 sowie 29. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes S, dieses vertreten durch HR Dr. AK, vom 18. November 2008 betreffend…

UFSW RV/0290-W/06Gewerblicher Heuriger eines Winzers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010Teil 3/3

Der Bw. hat als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigende Lieferungen und Leistungen empfangen. Diese Lieferungen und Leistungen flossen sein Unternehmen in der Form ein, dass sie einerseits für die Produktion und Vermarktung des im Weinbaubetrieb selbst verkauften Weins und andererseits für die Produktion und Vermarktung des…

BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 6/6

Die steuerlichen Agenden wurden in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen durch die bestellte Steuerberatungskanzlei wahrgenommen, die auch Erstauskünfte für eine Betriebsaufnahme als Buschenschank im Rahmen einer Pauschalierung für landwirtschaftliche Betriebe erteilt hat. Die Beschuldigten haben jedoch in Kenntnis der dafür bestehenden Vorgaben diese Kriterien nicht erfüllt und…

BFG RV/5101414/2017Liebhaberei bei einem Gasthaus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.10.2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Szerva Steuerberatung GmbH & Co KG, Wildfellnerstraße 28, 4910 Ried im Innkreis, über die Beschwerde vom 25. April 2017 gegen die Einkommensteuerbescheide 2012 bis 2014 des ***FA…