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UFSZ2L ZRV/0011-Z2L/02Rechtswirkungen einer hinterlegten Herstellererklärung für die Berechnung des Ausfuhrerstattungsbetrages bei Abweichungen in der Anmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.12.2003

…Begründet wurde diese im Wesentlichen folgendermaßen: Dem Erstattungswerber sei vom Hauptzollamt Feldkirch mit Bescheid vom 25. Februar 2002, Zl.: 900/05687/2001 die Bewilligung des "Vereinfachten Herstellererklärungsverfahrens" u.a. für den gegenständlichen Ausfuhrartikel nach Artikel 3 Abs. 2 der VO (EG) 1520/2000 erteilt worden…

UFSZ2L ZRV/0040-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.06.2005

…sei vom Hauptzollamt Feldkirch mit Bescheid vom 25. Februar 2002, Zl.: 900/05687/2001 die Bewilligung des "Vereinfachten Herstellererklärungsverfahrens" u.a. für den gegenständlichen Ausfuhrartikel nach Artikel 3 Abs. 2 der VO (EG) 1520/2000 erteilt worden. Die Ausführungen in den Anhängen zu dieser Bewilligung…

UFSZ2L ZRV/0039-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.05.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (so genannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine…

UFSZ2L ZRV/0038-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.05.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (so genannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine…

UFSZ2L ZRV/0037-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.05.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (so genannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine…

UFSZ2L ZRV/0036-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.04.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (so genannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine…

UFSZ2L ZRV/0035-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.04.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (so genannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine…

UFSZ2L ZRV/0034-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.04.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (so genannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine…

UFSZ2L ZRV/0033-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.04.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (so genannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine…

UFSZ2L ZRV/0032-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.03.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (so genannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine…

UFSZ2L ZRV/0031-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.03.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (sogenannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine Berechnung…

UFSZ2L ZRV/0030-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.03.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (sogenannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine Berechnung…

UFSZ2L ZRV/0029-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.03.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (sogenannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine Berechnung…

UFSZ2L ZRV/0028-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (sogenannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine Berechnung…

UFSZ2L ZRV/0027-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.02.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (sogenannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine Berechnung…

UFSZ2L ZRV/0026-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.02.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (sogenannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine Berechnung…

UFSZ2L ZRV/0025-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.02.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (sogenannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine Berechnung…

UFSZ2L ZRV/0024-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.01.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (sogenannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine Berechnung…

UFSZ2L ZRV/0023-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.01.2005

…Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (sogenannte Nicht Anhang I-Waren) erforderlich, um eine Berechnung…

UFSZ2L ZRV/0022-Z2L/02Berechnung der Ausfuhrerstattung auf Grund einer hinterlegten Herstellererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.01.2005

…müsse. Weiters sei gem. Art. 16 der VO 1520/2000 die Abgabe einer Herstellererklärung für jene Waren, bei denen die Ausfuhrerstattung nicht für die Ware selbst sondern für die bei deren Herstellung darin eingesetzten Erzeugnisse gewährt werde (so genannte Nicht Anhang I-Waren), erforderlich, um…