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BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…Einheit zurechnen kann, daher kann kein Bescheid erlassen werden. Ist ein wirtschaftlicher Eigentümer (Nutzer) der Liegenschaft eruierbar, so ist sie diesem steuerlich zuzurechnen. Anmerkung zu GRUIS bei "Herrenlosigkeit": Es ist eine Evidenzakte ohne Wertermittlung mit der Zustelladresse "Finanzamt" anzulegen. Die vorgeschriebenen Beiträge sind abzuschreiben. § 21…

BFG RV/7100411/2017Antrag auf Akteneinsicht vs. Auskunftsersuchen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.07.2020

…00 § 387 Rz 1) besteht auch die Möglichkeit der Preisgabe unbeweglicher Sachen. Lediglich die grundbücherliche Behandlung ist umstritten: Während die Rechtsprechung die Eintragung der Herrenlosigkeit fordert, sieht Hoyer unter Verweis auf den Unterschied zwischen "schlichter" Löschung und Einverleibung der Löschung in letzterer die Lösung (Hoyer…

BFG RV/7102273/2017Grunderwerbsteuerpflicht bei originärem Erwerb einer Liegenschaft durch Aneignung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2019

…Bf. ergänzend vor, dass ein öffentlicher Notar darauf aufmerksam gemacht habe, dass bei Herrenlosigkeit, wie dies im Grundbuch KG*** ORT EZ*** Grundstücksnummer ** der Fall sei, aufgrund eines originären Eigentumserwerbes keine Grunderwerbsteuer anfalle. Vorhalteverfahren des Finanzamtes Mit Vorhalt vom 13.3.2017 wurde der Bf. vom…

BFG RV/7200015/2017Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung bei Uneinbringlichkeit der Abgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2019

…und verfügt, dass bezüglich der dem Verstorbenen gehörigen Liegenschaften die Herrenlosigkeit grundbücherlich einzutragen ist. 4) Der Verlassenschaftskurator wurde mit Rechtskraft des Beschlusses seine Amtes enthoben. 5) Die Verlassenschaftssache wurde mit Rechtskraft des Beschlusses für beendet erklärt. Die Rechtskraft des Beschlusses ist am 28. Mai 2018…