… BFH 17.3.1961, VI 185/60 U). Hinzu kommt, dass sich in der Zwischenzeit bzw durch die Hausstandsgründung in der Schweiz rein äußerlich an der elterlichen Wohnung nichts änderte, dass der Bw dort jederzeit ein Zimmer, sprich ihr Reich, zur alleinigen und die Gemeinschaftsräume…
…Fall keine Rechtsfrage, deren Lösung grundsätzliche Bedeutung zukommt, sondern eine Frage der Sachverhaltsermittlung bzw. der Beweiswürdigung. Die Frage ob bei einer erstmaligen Hausstandsgründung Werbungskosten Berücksichtigung finden können, ist durch die zitierte Judikatur des VwGH (2006/15/0024) bereits ausreichend geklärt. Linz, am 3. Mai 2017
…Doppelte Haushaltsführung kann nicht gewährt werden, da der Sachverhalt unter diesen Umständen (Single ohne Kind und Leben im Wohnverband der Eltern) nicht begünstigt ist. Es handelt sich um eine erstmalige Hausstandsgründung “. In der dagegen erhobenen Beschwerde brachte der Bf. vor, dass die Begründung den aktuellen…
…werten. Begründet ein allein stehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist jedoch besonders zu prüfen, ob nicht entweder von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist. In diesen Fällen stehen ab der Wohnsitzbegründung bzw. -verlegung keine Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung zu. Zur…
…außergewöhnlichen Belastungen betreffen die Rückzahlungen eines Bankdarlehens iHv. 5.556,67 €. Strittig ist nun, ob die Rückbezahlung der Raten einer Bankverbindlichkeit, eingegangen von der Tochter im Jahr 1996 zur Hausstandsgründung, durch den Bw. im Jahr 2002 iHv. 5.556,67 € bei ihm eine…
…und zwar unter der Erwägung, dass zum einen die gemeinsame Hausstandsgründung mit ihrem Eheatten im Februar 2013 und die erste Familienheimfahrt der Beschwerdeführerin laut ihren eigenen Angaben im März 2013 erfolgt ist, und zum anderen laut Aktenlage ein Familienzuzug seitens ihres Ehegatten bereits ab 1…
…Beschäftigungsort einen Wohnsitz begründet, zu prüfen ist, ob von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist. Der wesentliche Unterschied zwischen einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung liegt darin, dass von einer vorübergehenden doppelten Haushaltsführung dann gesprochen wird, wenn die nachgewiesene…
…für die doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt nicht anerkannt. Begründend führte das Finanzamt an, dass bei einer erstmaligen Hausstandsgründung oder Wohnsitzverlegung keine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung zustünden. Mit Schriftsatz vom 16. März 2012 erhob der Abgabepflichtige gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 Berufung, die der Steuerberater folgendermaßen begründete: …
…von einem alleinstehenden Steuerpflichtigen, der im Heimatort über keine eigene Wohnung verfügt, am Beschäftigungsort ein Wohnsitz begründet (zB durch Miete einer Wohnung), sei von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder einer Wohnsitzverlegung auszugehen. Diesfalls stünden Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung nicht zu. Der Bw. habe im Streitjahr…
…erstmalige Hausstandsgründung (zB bisher im Haushalt der Eltern wohnhaft) oder um eine Wohnsitzverlegung (zB wenn die Wohnung am Arbeitsort größer ist als die Wohnung am "Familienwohnsitz"), dann liegen die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht vor. Da in gegenständlichem Fall von einer erstmaligen Hausstandsgründung bzw…
…und die Kosten der doppelten Haushaltsführung nicht anerkannt werden konnten, weil nach Ansicht des Finanzamtes im gegenständlichen Fall von einer erstmaligen Hausstandsgründung auszugehen sei. Gegen diesen Bescheid wurde am 15.11.2021 fristgerecht Beschwerde erhoben. Im weiteren Verfahren hat das Finanzamt am 31.01.2022…
…laut Meldeamt bis zum 2.1.2015 im elterlichen Haushalt in Linz befunden habe. Es handelte sich somit bei dem Wohnsitz am Arbeitsort in Wien um die erstmalige Hausstandsgründung. Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung lägen somit nicht vor. Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes…
…tatsächlich aufgrund ihrer dortigen engen persönlichen Beziehungen und gesellschaftlichen Verpflichtungen (Landjugend, Musikkapelle) jedes Wochenende in das elterliche Bauernhaus zurückgekehrt. Aufgrund dieser Umstände könne weder von einer erstmaligen Hausstandsgründung noch von einer Wohnsitzverlegung ausgegangen werden. Eine Wohnsitzverlegung wäre aufgrund der befristeten Stelle und der damit einhergehenden…
…erstmalige Hausstandsgründung (zB bisher im Haushalt der Eltern wohnhaft) oder um eine Wohnsitzverlegung (zB wenn die Wohnung am Arbeitsort größer ist als die Wohnung am "Familienwohnsitz"), (…) liegen die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht vor. Da in gegenständlichem Fall von einer erstmaligen Hausstandsgründung bzw…
…7***, welche er von 29.10.2011 bis 2013 bewohnt hätte, in eine Wohnung nach ***2*** gezogen sei, wäre dies nicht die erstmalige Hausstandsgründung gewesen. Nach Auskunft der Behörde in ***7*** sei er lediglich für den Zeitraum weder mit Haupt-, noch Nebenwohnsitz gemeldet worden. In…
…Eltern lebt. Der Besuch der Eltern ist nicht als Familienheimfahrt zu werten. Begründet ein alleinstehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist entweder von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzbegründung bzw. -verlegung auszugehen, die die Zuerkennung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung ausschließt. Daran ändert…
…wenn ein befristetes Dienstverhältnis bestehen würde. Wenn der Steuerpflichtige jedoch bei seinen Eltern wohnen würde und am Beschäftigungsort eine Wohnung mieten würde, so sei von einer erstmaligen Hausstandsgründung auszugehen. Es würden somit keine Familienheimfahrten zustehen, obwohl zum damaligen Dienstgeber KlubA ein befristetes Dienstverhältnis bestanden habe…
…im Ausland) - wie dies von der Bw. bereits angedacht wurde - unmittelbare Folge der (freiwillig) eingegangenen Ehegemeinschaft ist. Zudem fallen derartige Aufwendungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Hausstandsgründung ihrer Art nach bei der Mehrzahl der Verheirateten an, weswegen den Aufwendungen auch das Merkmal der Außergewöhnlichkeit bereits…
…31. Juli 2006 wird unter Punkt V. "Fahrnisse/Räumung" und Punkt IX. "Hausstandsgründung der Antragstellerin HR." - auszugsweise zitiert - wie folgt ausgeführt: "V. Fahrnisse/Räumung 1. Die Antragstellerin HR. hat die eheliche Liegenschaft von ihren persönlichen Fahrnissen bereits geräumt. ... IX. Hausstandsgründung der Antragstellerin HR. 1. Nach…
…die Familienbeihilfe für ihre Tochter u ab Jänner 2007. Im Zeitraum von September 2005 bis einschließlich Dezember 2006 hat die Tochter laut vorliegender Aktenteile und Unterlagen wegen Umzug/Übersiedlung und eigener Hausstandsgründung selbst die Familienbeihilfe bezogen. Das von der Bw in ihren Eingaben angesprochene Berufungsverfahren…