…die die Strecke Wohnung-Hauptarbeitsstätte-Wohnung übersteigt. Für Fahrten von der Wohnung zu einer weiteren Arbeitsstätte und zurück zur Wohnung stehen Fahrtkosten insoweit zu, als diese Strecke länger ist als die Strecke Wohnung-Hauptarbeitsstätte-Wohnung. Wird auf der Fahrt zwischen den beiden Arbeitsstätten die Wohnung…
5.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst" Rz 284: Als Mittelpunkt der Tätigkeit gilt jedenfalls jene Betriebsstätte des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer "Innendienst" verrichtet. Als "Innendienst" gilt jedes Tätigwerden im Rahmen der unmittelbaren beruflichen Obliegenheiten (zB Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten eines Vertreters oder eines…
Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so kann dadurch für das deutsche Unternehmen eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Inländische Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens ist gemäß § 98 Abs. 1 Z 3…
Übt eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft drei Tage die Woche in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland und zwei Tage die Woche in ihrer Privatwohnung (Homeoffice) in Österreich aus, so stellt sich…
Begründet ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand die Beratung im klinischen Risikomanagement ist, ein Dienstverhältnis mit einem in Österreich ansässigen Arbeitnehmer, dessen Aufgabe es ist, die eigenständige Durchführung von Beratungsprojekten zur Patientensicherheit und klinischem Risikomanagement in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Italien, Österreich, Deutschland und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache VN NN, Str 24/1, PlZl B, über die Beschwerde vom 06.09.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes C über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate Jänner bis…
15.4.4 Haupttätigkeit - Nebentätigkeit 15.4.4.1 Nichtselbständige Nebentätigkeit Rz 961: Eine nichtselbständige Nebentätigkeit zu einer selbständigen Haupttätigkeit ist im Bereich der selbständigen Haupttätigkeit zu erfassen, wenn die Nebentätigkeit in einem engen sachlichen (wirtschaftlichen) Zusammenhang mit der Haupttätigkeit steht, auch wenn diese für…
…steuerpflichtige Einkünfte iHv € 3.895,83 bezogen. Damit sei evident, dass der Bf für die Firma ***W*** KG "im Durchschnitt am häufigsten" tätig gewesen sei und diese Arbeitsstätte die Hauptarbeitsstätte darstelle. Diese Ansicht habe das Finanzamt auch in den Jahren 2009 bis 2021 vertreten…
…legen. Ich stelle daher den Antrag, diesen Betrag bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen. Folgende Anlagen füge ich bei: - Bestätigung meiner Hauptarbeitsstätte durch meine Arbeitgeber - Aktuelle Berechnung der Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte für 2019 - Übersicht nach Arbeitsorten (Tagesangaben von 2019), aus…
…Für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Arbeitsstätten stehen Fahrtkosten (in Höhe des Kilometergeldes) zu. Die Fahrten von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte und die Fahrten von der Hauptarbeitsstätte zurück zur Wohnung sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Ein Pendlerpauschale steht in ihrem Fall jedoch nicht zu…
…Fassung vor dem 2. LStR-Wartungserlass 2014) wurde für Fahrten von der Wohnung zu der weiteren Arbeitsstätte und zurück zur Wohnung Fahrtkosten insoweit abgabenfrei abgerechnet, als diese Strecke länger ist als die Strecke Wohnung-Hauptarbeitsstätte-Wohnung. Diese Passage wurde durch den 2. LStR-Wartungserlass 2014…
…Dienstverhältnisse vor, die Kriterien für die Beurteilung, ob eine Hauptarbeitsstätte vorliegt, sind somit nicht gegeben. Beim Zusammentreffen von mehreren Dienstverhältnissen steht im Kalendermonat/ Kalenderjahr höchstens ein Pendlerpauschale im vollen Ausmaß zu. Besteht bereits Anspruch auf ein volles Pendlerpauschale und werden bei einem weiteren Dienstverhältnis, welches…
…September 2013 gab der Berufung teilweise statt und verringerte die Nachforderung mit folgender Begründung: "Die tatsächlichen Reisekosten für die Fahrten von A nach B und zurück können nicht anerkannt werden, da diese Fahrten nicht von der Hauptarbeitsstätte in A, sondern von der Wohnung aus erfolgen…
…Wohnung in das Büro in C bzw in E fahre und von dort aus nach F in die HTL stehen also für die Strecke Arbeitsstätte H – HTL F – Arbeitsstätte H Fahrtkosten zu. Die Arbeitsstätten in H seien seine Hauptarbeitsstätten, die Tätigkeit in F seine Nebentätigkeit,.…
…mit dieser Tätigkeit irrtümlich kein Pendlerpauschale geltend gemacht. Die Hauptarbeitsstätte befindet sich in KO (Adresse: Arbstätte). Die Wegstrecke zwischen Wohnort ( Adr1) und Hauptarbeitsstätte wurde in den Monaten März bis Dezember 2011 öfter als 10 mal im Monat zurückgelegt. Da diese Wegstrecke mehr als 40 km…
…und der Tatsache, dass sie laut Jahreslohnzetteln 2007 und 2008 nur Teilzeitbeschäftige sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Akademie ihre Hauptarbeitsstätte ist. Weiters wurden keine Kostenersätze der beantragten Fortbildung bekannt gegeben. Da die Unterlagen zur Klärung nicht fristgerecht eingereicht wurden, musste die Berufung abgewiesen…
…mit der Begründung, dass das beantragte Kilometergeld für Fahrten an einem Tag zwischen den beiden Arbeitsstätten zustehe, und zwar wenn direkt von einer Arbeitsstätte zur anderen Arbeitsstätte gefahren wird. Ihre Hauptarbeitsstätte sei in A. gewesen, in der fünf Mal pro Woche gearbeitet worden sei; die…
…mit der Begründung, dass das beantragte Kilometergeld für Fahrten an einem Tag zwischen den beiden Arbeitsstätten zustehe, und zwar wenn direkt von einer Arbeitsstätte zur anderen Arbeitsstätte gefahren wird. Ihre Hauptarbeitsstätte sei in A. gewesen, in der fünf Mal pro Woche gearbeitet worden sei; die…
…der Entfernungssockel für Fahrten an einem Tag zwischen den beiden Arbeitsstätten zustehe, und zwar wenn direkt von einer Arbeitsstätte zur anderen Arbeitsstätte gefahren wird. Ihre Hauptarbeitsstätte sei in A gewesen, in der fünf Mal pro Woche gearbeitet worden sei; die zweite Arbeitsstätte sei in B…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A.B., Anschr., vertreten durch RA Dr. Stefan Gloyer, Salurner Straße 16, 6020 Innsbruck, gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck Reutte vom 14. Juni 2017, betreffend Festsetzung von Normverbrauchsabgabe für den…