…geht. Vorstellungen oder Verschulden des Handelnden hinsichtlich der Vorschriftswidrigkeit seines Tuns sind grundsätzlich unerheblich; ausreichend ist, dass die Waren mit Handlungswillen einer Person in das Zollgebiet gelangt sind. Ein (hier anzulegender) objektiver Maßstab bestimmt die Verbringenspflichten. Das zollschuldbegründende vorschriftswidrige Verbringen ist also eine reine Tathandlung…
…Verwirklichenwollen eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspreche. Er setze sich aus einer intellektuellen und voluntativen Komponente zusammen. Der Handlungswille des Täters müsse unbedingt sein. Gemäß dem Sachverhalt wäre die Bw. eine fähige und erfahrene Geschäftsführerin, die nie vorsätzlich eine Finanzordnungswidrigkeit begangen hätte. Vorsatz solle…
…sondern es ist ausreichend, wenn die Ware (im gegenständlichen Fall also die in Rede stehende Zugmaschine) mit Handlungswillen einer Person in das Zollgebiet gelangt ist. Daran besteht aber im gegenständlichen Fall in Bezug auf die Bf indes kein Zweifel. Nur im Rahmen der Prüfung der…
…sondern es ist ausreichend, wenn die Ware (im gegenständlichen Fall also die in Rede stehende Zugmaschine) mit Handlungswillen einer Person in das Zollgebiet gelangt ist. Daran besteht aber im gegenständlichen Fall in Bezug auf die Bf indes kein Zweifel. Nur im Rahmen der Prüfung der…
…sondern es ist ausreichend, wenn die Ware (hier die in Rede stehende Zugmaschine) mit Handlungswillen einer Person in das Zollgebiet gelangt ist. Daran besteht aber im gegenständlichen Fall in Bezug auf die Bf indes kein Zweifel. Nur im Rahmen der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des Art…
…Vorgehensweise noch in irgendeinem Zusammenhang mit der Beförderung oder der erneuten Gestellung des Zollguts steht. Das Entziehen ist eine Tathandlung, die zwar von einem entsprechenden Handlungswillen getragen sein muss, aber das Wissen um die Rechtsfolgen dieser Handlung nicht voraussetzt. Diese treten vielmehr kraft Gesetzes ein…
…Vorgehensweise noch in irgendeinem Zusammenhang mit der Beförderung oder der erneuten Gestellung des Zollguts steht. Das Entziehen ist eine Tathandlung, die zwar von einem entsprechenden Handlungswillen getragen sein muss, aber das Wissen um die Rechtsfolgen dieser Handlung nicht voraussetzt. Diese treten vielmehr kraft Gesetzes ein…
…Vorgehensweise noch in irgendeinem Zusammenhang mit der Beförderung oder der erneuten Gestellung des Zollguts steht. Das Entziehen ist eine Tathandlung, die zwar von einem entsprechenden Handlungswillen getragen sein muss, aber das Wissen um die Rechtsfolgen dieser Handlung nicht voraussetzt. Diese treten vielmehr kraft Gesetzes ein…
…Vorgehensweise noch in irgendeinem Zusammenhang mit der Beförderung oder der erneuten Gestellung des Zollguts steht. Das Entziehen ist eine Tathandlung, die zwar von einem entsprechenden Handlungswillen getragen sein muss, aber das Wissen um die Rechtsfolgen dieser Handlung nicht voraussetzt. Diese treten vielmehr kraft Gesetzes ein…
…Vorgehensweise noch in irgendeinem Zusammenhang mit der Beförderung oder der erneuten Gestellung des Zollguts steht. Das Entziehen ist eine Tathandlung, die zwar von einem entsprechenden Handlungswillen getragen sein muss, aber das Wissen um die Rechtsfolgen dieser Handlung nicht voraussetzt. Diese treten vielmehr kraft Gesetzes ein…
…Vorgehensweise noch in irgendeinem Zusammenhang mit der Beförderung oder der erneuten Gestellung des Zollguts steht. Das Entziehen ist eine Tathandlung, die zwar von einem entsprechenden Handlungswillen getragen sein muss, aber das Wissen um die Rechtsfolgen dieser Handlung nicht voraussetzt. Diese treten vielmehr kraft Gesetzes ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn S., geb., Brunn, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a und b, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren am 1965, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Koch & Partner SteuerberatungsgmbH, IZ Nö Süd, Str. 7, Obj. 58D 3 Tür 5, 2355 Wiener Neudorf, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten…
weitere GZ. RV/5300038/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Ing. Johannes Gruber in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Mag. Peter Maurer und die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhold Lexer und Mag. Heidi Blum in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Tischlermeister, whft. XXX, vertreten durch…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Dr. Johannes Dock als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…
Das zweite ist die Frage, ob überhaupt BG einen Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz gehabt hat. Das ist eine reine Hypothese. Wenn ich mir ihre Vernehmung ansehe, ist die einzige Aussage, dass sie in der Schule mal etwas über Steuern gelernt hat. Das war zum…