23.3.1.325.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung…
23.3.1.625.3.1.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Rz 1366: Gemäß § 153 VAG 2016 sind Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für die dem Grunde und der Höhe nach noch nicht feststehenden Leistungsverpflichtungen aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Versicherungsfällen sowie…
…zu dem fest steht, dass keine Gewerbesteuer im Organkreis anfällt verbunden mit der Folge, dass dann die gegenständlichen Haftungsrückstellungen aufzulösen und/oder zu verwenden sind, ist im gegenständlichen Berufungsfall aus den vorhandenen Unterlagen allein nicht eindeutig zu ermitteln. Auch die steuerliche Vertretung hat in der…
23.325.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen 23.3.125.3.1 Versicherungstechnische Rückstellungen 23.3.1.125.3.1.1 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen Rz 1350: Der Versicherungsschutz umfasst einerseits das Dienstleistungsgeschäft und andererseits ein Risikogeschäft. Im Bereich des Dienstleistungsgeschäfts sind die damit verbundenen Risiken, dh…
23.3.325.3.3 Risikorücklage Rz 1390: Versicherungsunternehmen müssen eine gemäß § 143 Abs. 1 VAG 2016 in der Bilanz gesondert auszuweisende Risikorücklage bilden. Die Risikorücklage dient der Sicherung der Existenz der Versicherungsgesellschaft. Insbesondere dient sie damit der Abdeckung des allgemeinen Unternehmerrisikos, welches sich bei…
8.5 Vorsorge für Abfertigungen 8.5.1 Allgemeines 8.5.1.1 Abfertigungsverpflichtungen und Vordienstzeiten Rz 3330: Die Bildung einer Abfertigungsrückstellung nach § 14 Abs. 1 EStG 1988 ist nur zulässig für gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche für Abfertigungsansprüche, die den gesetzlichen (kollektivvertraglichen) Abfertigungsansprüchen dem Ausmaß…
8.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten 8.2.1 Wesen der Verbindlichkeitsrückstellungen Rz 3313: Bei den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten muss eine Verpflichtung gegenüber Dritten gegeben sein. Verbindlichkeitsrückstellungen sind daher Rückstellungen, die gebildet werden auf Grund privatrechtlicher Verpflichtungen auf vertraglicher oder deliktischer Grundlage (zB Rechts…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Steiermark, vertreten durch WirtschaftstreuhandgesmbH, vom 17. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 20. September 2005 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
Unstrittig ist, dass von der Berufungswerberin die vertraglich vereinbarten Lieferungen gestoppt worden sind und der Vertrag mit der B. nicht erfüllt worden ist. Unstrittig ist, dass die Nichterfüllung des Vertrages sowie die Rückbehaltung eines Überzahlungsbetrages zu rechtlichen Divergenzen zwischen der Berufungswerberin und der B./G…
8.8 ABC der Rückstellungen Abbruchkosten Rz 3447: Für konkret erwartete Aufwendungen (zB auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung) sind Rückstellungen zu bilden (vgl. Entfernungspflicht, Miet- und Pachtverhältnis, Abschnitt 8.2.1). Nicht umfasst von der Höhe der Rückstellung ist der Wertverlust der abgebrochenen (entfernten) Anlagen…
Investitionszuschüsse Rz 3482: Ist die Rückzahlung eines Investitionszuschusses vertraglich vereinbart, so liegt keine Rückstellung, sondern eine Verbindlichkeit vor. Ist ungeachtet des Fehlens einer diesbezüglichen Vereinbarung mit der Rückforderung ernsthaft zu rechnen, muss eine Rückstellung in der Bilanz ausgewiesen werden. Ist am Bilanzstichtag (noch) nicht sicher…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch M & A Treuhand Wirtschprüfungs- u SteuerberatungsGmbH, 1010 Wien, Kärntner Straße 44, vom 12. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. Oktober 2006 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 1. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz, vertreten durch Amtspartei, vom 5. August 2010 betreffend Körperschaftsteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die…
8.6.4.4 Übergangsbestimmung gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 EStG 1988 Rz 3406: Gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 letzter Satz EStG 1988 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2007 ist die Aufstockung unter Zugrundelegung des zwanzigjährigen Zeitraumes weiter fortzuführen. Als Ausgangspunkt für die…
…wurde im Jahresabschluss 2002 als "Rückstellung" im Ausmaß von 84.000,00 € aufgenommen (Buchung 31.12.2002: 6531/3700: dot. Haftungsrückstellung "Wechselhaftung Bank__B") und im Jahr 2003 auf Grund der vorgenommenen Rückzahlungen zum 30. Juli 2003 in Höhe von 1.000,00 €…
23.3.225.3.2 Prämienrückerstattungen 23.3.2.125.3.2.1 Allgemeines Rz 1374: Das Wesen der Prämienrückerstattung besteht darin, dass dem Versicherungsnehmer jene Prämienteile rückerstattet werden, die zur Deckung der mit der Leistung der Versicherungsunternehmen verbundenen Aufwendungen nicht benötigt werden (Rückerstattung "überhobener…
8 Rückstellungen (§§ 9 und 14 EStG 1988) 8.1 Allgemeine Grundsätze 8.1.1 Rückstellungsarten Rz 3301: Rückstellungen dienen dazu, Ausgaben, die erst in späteren Perioden konkret anfallen, der Periode ihres wirtschaftlichen Entstehens als Aufwand zuzuordnen. Ungeachtet der für rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende bestehenden unternehmensrechtlichen Rückstellungspflicht ist…
…Forderungen im Betrag von € 477.681,75 wertberichtigt. Desweiteren wurde eine Haftungsrückstellung im Betrag von € 296.000,00 gebildet. In den Folgejahren erhöhte sich das Verrechnungskonto 37009 um weitere Zahlungen für die N****. Von Beginn an war offenkundig, dass die N**** deren Gesellschafter…
…Die Beschwerdeführerin sei in diesem Zusammenhang von der Außenprüfung aufgefordert worden, die Berechnungsgrundlagen für die Haftungsrückstellung vorzulegen. In der rechtlichen Würdigung wurde ausschließlich das Thema der Sachbescheide (Rückstellungsbildung) behandelt, die Wiederaufnahme wurde mit keinem Wort erwähnt. Die auch am 21.4.2010 ergangenen Sachbescheide (Körperschaftsteuerbescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b.H., Bösendorferstraße 2, 1010 Wien, vom 19.07.2018 1) gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6…