6.1.9. Umsätze, die auch anderen Steuern unterliegen 6.1.9.1. Grundstücksumsätze 6.1.9.1.1. Allgemeines Rz 773: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 sind die UmsätzeLieferungen von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1987 unecht von…
4.7 Grundstücke des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 3a EStG 1988) 4.7.1 Allgemeines Rz 763: Grundstücke des Betriebsvermögens sind unabhängig von der Gewinnermittlungsart ab Wirksamkeit des 1. StabG 2012 mit 1.4.2012 steuerhängig. Das bedeutet, dass die stillen Reserven von Grundstücken bei Veräußerung…
…steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen wurde ausgeführt, dass solche von Rechtsanwälten und Steuerberatern erbrachten Leistungen in einem Naheverhältnis zu im Ausland gelegenen Grundstücken stünden. Nach Rz 523 der Umsatzsteuerrichtlinien stünden Rechts- und Steuerberatungsleistungen in Grundstückssachen, sofern sie selbstständige Leistungen seien, jedoch nicht im engen Zusammenhang mit…
…steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen wurde ausgeführt, dass solche von Rechtsanwälten und Steuerberatern erbrachten Leistungen in einem Naheverhältnis zu im Ausland gelegenen Grundstücken stünden. Nach Rz 523 der Umsatzsteuerrichtlinien stünden Rechts- und Steuerberatungsleistungen in Grundstückssachen, sofern sie selbstständige Leistungen seien, jedoch nicht im engen Zusammenhang mit…
…steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen wurde ausgeführt, dass solche von Rechtsanwälten und Steuerberatern erbrachten Leistungen in einem Naheverhältnis zu im Ausland gelegenen Grundstücken stünden. Nach Rz 523 der Umsatzsteuerrichtlinien stünden Rechts- und Steuerberatungsleistungen in Grundstückssachen, sofern sie selbstständige Leistungen seien, jedoch nicht im engen Zusammenhang mit…
…steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen wurde ausgeführt, dass solche von Rechtsanwälten und Steuerberatern erbrachten Leistungen in einem Naheverhältnis zu im Ausland gelegenen Grundstücken stünden. Nach Rz 523 der Umsatzsteuerrichtlinien stünden Rechts- und Steuerberatungsleistungen in Grundstückssachen, sofern sie selbstständige Leistungen seien, jedoch nicht im engen Zusammenhang mit…
…steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen wurde ausgeführt, dass solche von Rechtsanwälten und Steuerberatern erbrachten Leistungen in einem Naheverhältnis zu im Ausland gelegenen Grundstücken stünden. Nach Rz 523 der Umsatzsteuerrichtlinien stünden Rechts- und Steuerberatungsleistungen in Grundstückssachen, sofern sie selbstständige Leistungen seien, jedoch nicht im engen Zusammenhang mit…
…steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen wurde ausgeführt, dass solche von Rechtsanwälten und Steuerberatern erbrachten Leistungen in einem Naheverhältnis zu im Ausland gelegenen Grundstücken stünden. Nach Rz 523 der Umsatzsteuerrichtlinien stünden Rechts- und Steuerberatungsleistungen in Grundstückssachen, sofern sie selbstständige Leistungen seien, jedoch nicht im engen Zusammenhang mit…
22.4 Private Grundstückveräußerungen (§ 30 EStG 1988 idF 1. StabG 2012, §§ 30a, 30b und 30c EStG 1988) 22.4.1 Einkünftetatbestand, Grundstücksbegriff (§ 30 Abs. 1 EStG 1988) Einkünftetatbestand Rz 6620: Private Grundstücksveräußerungen sind Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Damit sind grundsätzlich alle…
…Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Grundstücksgesellschaften; die Finanzierungsberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks und dessen Bebauung; die Rechts- und Steuerberatung in Grundstückssachen. Rz 640c: Nicht in hinreichend direktem Zusammenhang mit einem Grundstück stehen ua. folgende Leistungen, sofern sie selbständige Leistungen sind: die…
15.1.5 Grundstücke Rz 5038: Die Veräußerung von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 (Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte; siehe dazu Rz 6621 f) nach dem 31.3.2012 unterliegt der neuen Grundstücksbesteuerung (siehe dazu Rz 763 ff). Rz…
§ 16 Abs. 5 lit. b GebG in Verbindung mit § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht, ausgelöst. Die Vornahme der Handlung ist die Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen im Internet im Zusammenhang mit dem…
Zufolge § 192 BAO sind die in einem Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen, die für andere zB Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zu Grunde zu legen, selbst wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Solche Feststellungsbescheide (Grundlagenbescheide) mit Bindungswirkung für hievon abgeleitete Abgabenbescheide sind ua. Bescheide…
"....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des § 1 Abs.3 Z.4 GrEStG vor, weshalb die…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Bemessungsgrundlage (Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987): 86.332…
22.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vom 20. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14. Juni 2012 betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
Im gegenständlichen Fall bemisst sich die jeweilige Bemessungsgrundlage vom gemeinen Wert des von der beschwerdeführenden Gemeinde hingegebenen Trennstückes, wobei zu beachten ist, dass die beschwerdeführende Gemeinde durch die Bildung der Miteigentümergemeinschaft Miteigentum am neugebildeten Grundstück erlangt und soweit dieser Anteil auf das von ihr eingebrachte…
Eine Rückstellung der Tauschleistung „Baurecht“ findet jedenfalls nicht statt. Die im Nachtrag vom 28.7.2014 vorgesehene „Rückübertragung“ des Baurechtes von der Gemeinde an die KG zum 15.7.2044, dh 16 Tage vor Erlöschen des Baurechts zum 1.8.2044, kann keine Rückgängigmachung eines…