…Darlehen mit einem Zinssatz von 4,5 % eingeräumt hätten (verwiesen wird auf das o.a. Konkursverfahren). Es wird auf die von der österreichischen Nationalbank herausgegebene Zinsstatistik der inländischen Kreditinstitute hingewiesen, die folgende Zinssätze ausweisen: | Bandbreite | | Durchschnitt | von | bis | 1998…
…BGBl. I Nr. 14/2013, regelt § 205a BAO mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 Beschwerdezinsen anstelle von Berufungszinsen. Die Höhe der Beschwerdezinsen liegt 2% über dem Basiszinssatz. [4] Gemäß § 323c Abs. 13 BAO idF BGBl. I Nr. 228/2021, betragen die Stundungszinsen gemäß § 212 Abs…
Bei der Gewinnabgrenzung zwischen ausländischem Hauptsitz und inländischer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung…
…zu, die aus steuerlicher Sicht der Österreichischen Nationalbank als deren Einkünfte zuzurechnen sind. Werden Wertpapiere von anderen österreichischen Kreditinstituten (die nicht die Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 lit. b des DBA-Italien erfüllen) der Österreichischen Nationalbank zur Sicherstellung überlassen und zwar unter Bedingungen, die…
…Abgabenvorschriften keine abweichenden Regelungen treffen, ab 2009 bei allen bundesrechtlich geregelten Abgaben für Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten anzusetzen. Im Anhang werden die sich aus diesen Erlebenswahrscheinlichkeiten ergebenden Rentenbarwerte für Männer (Tabelle A) und für Frauen (Tabelle B), sowie die für die…
… 12a Abs. 3 KStG 1988 geht auf die ATAD zurück. Die ATAD enthält darüber hinaus eine beispielhafte Aufzählung von Zinsaufwendungen, die jedenfalls als Zinsen für Zwecke der Zinsschranke zu behandeln sind. Dazu zählen gemäß Art. 2 Abs. 1 ATAD unter anderem (siehe dazu näher Rz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22.01.2022 betreffend Anspruchszinsen 2013 Steuernummer ***BFStNr*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…I 110/63 S, BStBl III 1966, 24). Beispiel: Die US-Vertriebsniederlassung einer österreichischen AG bezahlt die unternehmensinternen Lieferverbindlichkeiten nur nach Maßgabe der getätigten Verkäufe. Selbst wenn das Unternehmen seinen Kunden nach Ablauf von drei Monaten 10% Zinsen in Rechnung stellt, kann die US-Niederlassung…
…1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Abs. 6: Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Nachforderungszinsen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, a) als der Differenzbetrag (Abs. 1) Folge eines rückwirkenden Ereignisses (§ 295a) ist und die Zinsen die Zeit vor Eintritt des Ereignisses betreffen oder b) als ein Guthaben…
4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…
…bzw. Zinsvorteile in pauschaler Weise abgeschöpft werden. Der Anwendungsbereich dieser in Hinblick auf die Bewertung von Rückstellungen restriktiven Neuregelung ist auf das Steuerrecht beschränkt. 2.5. Rechtliche und mathematische Grundlagen der Vermögensspareinlagen 2.5.1 Regelung dieser Sparform im BWG Der Spareinlagenbegriff ist in den §…
…der die Grundlage für die Verzinsung darstellt (Sparbetrag) erhöht um die zu leistenden für die abgelaufenen Perioden angefallenen Zinsen. Dieser Betrag ist aus der Sicht des Abschlussstichtages zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufzuwenden. Schulden (wie die im gegenständlichen Fall bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallene Zinsenverpflichtung) erfassen…
…der die Grundlage für die Verzinsung darstellt (Sparbetrag) erhöht um die zu leistenden für die abgelaufenen Perioden angefallenen Zinsen. Dieser Betrag ist aus der Sicht des Abschlussstichtages zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufzuwenden. Schulden (wie die im gegenständlichen Fall bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallene Zinsenverpflichtung) erfassen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17.11.2008, betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen für 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…der die Grundlage für die Verzinsung darstellt (Sparbetrag) erhöht um die zu leistenden für die abgelaufenen Perioden angefallenen Zinsen. Dieser Betrag ist aus der Sicht des Abschlussstichtages zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufzuwenden. Schulden (wie die im gegenständlichen Fall bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallene Zinsenverpflichtung) erfassen…
…Abs. 3 KStG 1988 die abzugsfähigen Zinsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres den steuerpflichtigen Zinserträgen gegenüberzustellen. Die in den Zinsüberhang einfließenden Zinsaufwendungen und Zinserträge ergeben sich aus dem für Zwecke der Zinsschranke maßgeblichen Zinsbegriff (siehe Rz 1309at ff). Rz 1309as: Die Anwendung der Zinsschranke setzt gemäß § 12a Abs…
…§ 92, 190 BAO) für 2005, - Umsatzsteuer für 2005 sowie - Festsetzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis September 2006, nach der am 15. März 2011 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird, soweit sie sich gegen die Bescheide betreffend…
…auf welcher Grundlage bzw. für welche Leistungen die ***C2-AG*** ein Verwaltungsentgelt an die Beschwerdeführerin verrechnet habe (Seite 5 des Berichts). Optionsentgelt ***C1-AG*** (2011) Mit Rechnung vom 31.08.2011 (OZ 46) verrechnete die ***C1-AG*** der Beschwerdeführerin unter Hinweis auf eine "Vereinbarung vom…
…vorgesehene Grundlage für einen davon abzuleitenden anderen Abgabenbescheid darstellt. Dazu gehören u.a. die Anspruchszinsen (vgl. VwGH 27.08.2008, 2006/15/0150). Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist daher zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im…
…nicht bis 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres entrichtet wurden. Insbesondere kommt es nicht auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen am Entstehen zinsenrelevanter Nachforderungen an. Damit hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er die Ursachen, die zur Abgabenentrichtung nach dem…