…stehenden Aufwendungen vorzunehmen. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seien daher wie folgt zu ermitteln (alle Beträge in ATS): geltend gemachter Werbungskostenüberschuss - 475.676,- zuzüglich 3. Großreparaturzehntel 1990 182.137,- zuzüglich 2. Großreparaturzehntel 1991 82.820,- zuzüglich Fremdkapitalzinsen 129.729,- Werbungskostenüberschuss - 80.990,- Die…
Aus Gründen der Übersichtlichkeit, werden die aus diesen unterschiedlichen Positionen resultierenden Rechtsfragen in der Folge einer getrennten Erörterung zugeführt. 3.3.1. Zum Tatbestandsmerkmal der "Änderung der Verhältnisse" Der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin, wonach die (unecht steuerfreien) Veräußerungen der Liegenschaften keine Änderung der Verhältnisse bewirkt haben…
5.5.9.6 Charakter der ZehntelabsetzungFünfzehntelabsetzung Rz 1405: Ungeachtet der vorgesehenen Verteilung wird durch Instandsetzungsaufwendungen kein Wirtschaftsgut geschaffen. Es kommen weder ein Investitionsfreibetraginvestitionsbedingter Gewinnfreibetrag noch eine Übertragung stiller Reserven nach § 12 EStG 1988, noch eine Teilwertabschreibung ausständiger ZehntelabsetzungenFünfzehntelabsetzungen in Betracht. 5.5.9.7…
21.4.5 Instandsetzungsaufwand 21.4.5.1 Begriff Rz 6469: Instandsetzungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Austausch von Fenstern, Austausch von Türen, Austausch von Dach oder Dachstuhl, Austausch von Stiegen, Austausch von Zwischenwänden und Zwischendecken, Austausch von Unterböden (Estrich statt Holzboden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr.1***, vertreten durch die Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & CoKG, Hadeldorfstraße 30, 6830 Rankweil, über die Beschwerde vom 6. November 2017 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr1, vertreten durch Stb, Adr2, über die Beschwerde vom 02.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Kufstein Schwaz vom 02.02.2015, betreffend Umsatzsteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** über die Beschwerde vom 3. Juli 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 22. Juni 2021 betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre…
10.2.9. Elektronische Publikationen 10.2.9.1. Allgemeines Rz 1339: Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist es ohne Bedeutung, ob die elektronische Publikation im Rahmen einer sonstigen Leistung oder einer Lieferung - auch auf physischen Trägern (zB CD, DVD oder USB-Stick) - überlassen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Mag. Timo Gerersdorfer, Ettenreichgasse 9, 1100 Wien, gegen den Bescheid betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO vom 14. September 2010 für das Jahr 2009 zu Recht…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache M, Adresse, nunmehr vertreten durch G, Adresse1, gegen die Bescheide des Finanzamtes A jeweils vom 15. Juni 2010 betreffend einheitlicher und…
21.4.2 Bedeutung der Abgrenzung von Herstellungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand 21.4.2.1 Herstellungsaufwand Rz 6455: Herstellungsaufwand ist grundsätzlich auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Wege der AfA abzusetzen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 EStG 1988 kommt eine beschleunigte Abschreibung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1999, Feststellung von Einkünften 1999 vom 16.10.2001 entschieden: Die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1999…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch LG., vom 24. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes XY., vom 14. September 2010 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Statt gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache GE., L. und SW., S.str., A., vertreten durch L., Ettenreichgasse 9, 1100 Wien , gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 vom 2. Februar 2012, betreffend Feststellung von Einkünften gem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Dr. H.K., Wien, Gasse 41, vertreten durch Ernst & Young WP und StB GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, vom 6. Juli 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Renner in der Beschwerdesache Bf (St.Nr. 123/4567), über die Beschwerde vom 11.4.2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 17.3.2014m vertreten durch Dr. Christa Scharf…
2.4. Dass die Wohnung Top (9 und) 10, nach Zusammenlegung und umfassender Sanierung ab 1995 auf Kategorie A gebracht, zunächst (bis 12/1999) an H und auf Grund des Mietvertrages vom 10.1.2000 ab 2000 an E vermietet wurde, war dem Finanzamt bei…
Die Bp. stellt darauf ab, dass sich die Liegenschaft in unmittelbarer Nähe zu zwei Autobahnknoten befindet, eine U-Bahn Station ca. 750m entfernt ist und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe gegeben sind weshalb der Ansatz des Bodenwertes der Kategorie ,einfachen Nutzungswert' nicht nachvollziehbar ist. Nach…
21.4.4 Instandhaltungsaufwand Rz 6467: Instandhaltungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: laufenden Wartungsarbeiten, Reparaturen, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, Ausmalen des Stiegenhauses und der Räume, Anfärbeln der Fassade, Ausbessern oder Erneuerung des Verputzes usw. (BFG 27.6.2019, RV/7100083…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder ADir. RR Leopold Stetter, Gustav Anderst und Michael Haim über die Berufung des Herrn D.S., X., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren…